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25. März 2019

Zahnarztkosten: Mit welchen Kosten für eine Zahnbehandlung ist zu rechnen?

Zahnarztkosten

Die Zahnarztkosten können für eine Zahnbehandlung ganz unterschiedlich ausfallen. Versicherte haben beim Zahnarzt die Wahl zwischen verschiedenen Behandlungen. Manche dieser Behandlungen sind teurer als andere, bringen jedoch einen ästhetischen Mehrwert. Jedoch: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten medizinisch notwendiger Behandlungen in einfacher Ausführung und mit preiswertem Material. Gesetzlich Versicherte müssen einige Kassenleistungen vorab schriftlich beantragen. Andere darf der Zahnarzt ohne Nachfrage abrechnen. Doch welche konkreten Zahnarztkosten fallen für eine Behandlung an?

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Diese Zahnarztkosten kommen auf Sie zu

Die Zahnarztkosten variieren je nach Behandlung und Zahnarzt. Auch der Behandlungsort kann eine Auswirkung auf die Höhe der Kosten haben. So fallen z.B. Rechnungen in ländlichen Gebieten erfahrungsgemäß niedriger aus als in einer Großstadt wie München. Als Patient sollten Sie vor Behandlungen über 500 Euro Kosten einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt (Heil- und Kostenplan) einholen. So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Zudem können Sie mit dem Kostenvoranschlag beim Zahnarzt auch vergleichen und so eine fundierte Entscheidung treffen. Dennoch möchten wir Ihnen einen gewissen Überblick über die üblichen Kosten beim Zahnarzt geben und zudem informieren, welche Anteile von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Zahnvorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenen jeweils eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung pro Jahr. Die Krankenkasse übernimmt darüber hinaus jährlich eine Zahnsteinentfernung, also die Entfernung weicher und harter Zahnbeläge. Sie dürfen zudem alle zwei Jahre eine Früherkennung von Parodontitis durchführen lassen.

Haben Sie ein Kind zwischen dem 6. und 18 Lebensjahr, übernehmen die Kassen zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Auch eine kariesprophylaktische Versiegelung von Fissuren an den bleibenden Backenzähnen zahlt die Krankenkasse. Bei Kindern zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr dürfen Sie insgesamt drei zahnärztliche Untersuchungen zur Früherkennung durchführen.

Professionelle Zahnreinigung

Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung variieren zwischen 80 und 150 Euro. Es wird pro Zahn abgerechnet. Hier gilt der Grundsatz: Je behandlungsbedürftiger die Zähne, desto länger dauert die Behandlung. Der Preis einer professionellen Zahnreinigung steigt mit der Behandlungsdauer. Unser Leitartikel zu diesem Thema informiert ausführlich über die Kosten einer professionellen Zahnreinigung. Die besten Zahnzusatzversicherungen, die Sie in unserem Vergleich finden, übernehmen die Leistungen für professionelle Zahnreinigungen! Je nach Krankenkasse können Sie auch Erstattungen für die professionelle Zahnreinigung erwarten. Bei den Ortskrankenkassen kann das auch von Ihrem Wohnort abhängen.

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Zahnfüllungen

Patienten haben bei Zahnfüllungen die Wahl: Es gibt Amalgam- und Komposit-Füllungen, also Füllungen mit Quecksilberanteil oder solche aus zahnfarbendem Kunststoff. Lesen Sie alles über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Füllungen in unserem Artikel „Kompositfüllung oder Amalgam – Unterschiede und Vorteile“.

Die Krankenkassen erstatten Kompositfüllungen im Frontzahnbereich, doch im Seitenzahnbereich nur im Falle einer Amalgam-Allergie. Sollte sich ein Patient für eine Kunststoff-Füllung entscheiden, fällt lediglich die Differenz zwischen der kostenlosen Grundleistung (Wert ca. 50 Euro) und der Kunststoff-Leistung an.

Kosten:

Amalgam: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten (aktuell ca. 50 Euro)
Zement: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten
Kunststofffüllung: 100 bis 150 Euro
Zahngold: 400 bis 800 Euro
Keramik: 400 bis 900 Euro

Wurzelbehandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Wurzelbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Es kommt darauf an, ob der Zahn erhaltungswürdig ist oder nicht. Der Zahnarzt prüft, ob er die Wurzelkanäle reinigen und füllen kann. Handelt es sich um Backenzähne, sollte eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden können. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, übernimmt die Krankenkasse nur die Entfernung des Zahns und das spätere Ersetzen der Lücke.

Kosten:

Eine Wurzelbehandlung ist mitunter zeitintensiv. Die Zahnarztkosten der Behandlung betragen 200 bis 1.500 Euro – je nach Komplexität (Anzahl der Wurzelkanäle) und Verfahren. Der Patient erhält im Regelfall einen Kostenvorschlag vom Zahnarzt. Hier listet der Zahnarzt auf, wie hoch der voraussichtliche Eigenanteil ist.

Parodontitis

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Parodontitis-Behandlung, sofern die Zahntaschentiefe größer als 3 mm ist. Oft sind zusätzlich vorherige Behandlungsschritte wie eine professionelle Zahnreinigung oder eine Laboruntersuchung notwendig, die die Krankenkasse nur selten zahlt. Entscheidet sich der Patient für eine Plasma- oder Lastertherapie, muss er die Zahnarztkosten selbst tragen. Die Kosten einer Laser- und Plasmatherapie liegen bei ca. 15 Euro pro Zahn bzw. ca. 400 Euro für das gesamte Gebiss. Bei örtlicher Parodontitis einzelner Zähne kann auch gezielt ein Periochip zum Einsatz kommen. Die Kosten hierfür liegen dann bei ca. 20 € pro Zahn.

Zahnfehlstellungen

Wenn bei einem Kind eine Zahnfehlstellung vorliegt, prüft der Kieferorthopäde die Schwere der Fehlstellung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten ab dem Schweregrad KIG 3 (kieferorthopädische Indikationsgruppe – KIG). Hierzu gehört die Kostenübernahme einer festen Spange mit Edelstahl-Brackets oder einer herausnehmbaren Spange aus Kunststoff. Die Kosten der Behandlung von Kieferfehlstellungen bei Erwachsenen werden nur infolge schwerer Unfälle oder schwerer Erkrankungen übernommen. Bei Kindern zahlen die Eltern 20 Prozent der Kosten beim Zahnarzt selbst, erhalten diese aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung ersetzt. Befinden sich zwei oder mehr Kinder in einer kieferorthopädischen Behandlung, müssen die Eltern lediglich 10 Prozent der Kosten beim Zahnarzt vorschießen.

Kosten:

Kleine Korrekturen: ca. 500 Euro
Festsitzende Zahnspange: ca. 1.500 Euro
Kiefergelenkdefekt: ca. 6.000 Euro

Zahnersatz

Beim Zahnersatz gelten für die Übernahme der Zahnarztkosten besondere Regelungen. Die Krankenkassen zahlen dem Versicherten einen so genannten befundbezogenen Festzuschuss. Für jeden Befund ist eine Standardtherapie (Regelversorgung) vorgesehen. Hiervon übernimmt die Krankenkasse 60 % der Kosten beim Zahnarzt. Regelversorgung bedeutet: Einfache Ausführung und preiswertes Material. Patienten haben dann die Wahl, sich für die Regelversorgung (z. B. unverblendete Brücke), eine gleichartige Versorgung (z. B. Brücke mit Keramikverblendung) oder eine andersartige Versorgung (z. B. Implantat) zu entscheiden.

Eigenanteil nach Erhalt des Festzuschusses (ohne Zahnzusatzversicherung) für ausgewählte Beispiele:

Zahnbrücke: 500 bis 1.200 Euro
Implantat pro Zahn: 2.100 bis 3.500 Euro
Vollprothese pro Kiefer: 700 bis 1.200 Euro

Die besten Tarife in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich übernehmen Zahnarzt Kosten für Implantate inklusive Knochenaufbau. Lesen Sie noch weitere Informationen zu den Kosten von Implantaten in unserem dazugehörigen Artikel.

Veneers

Veneers sind so genannte Verblendschalen aus Keramik, die eine wesentliche Verbesserung der Ästhetik bewirken. Wünscht sich ein Patient eine Behandlung mit Veneers, muss er die Kosten allerdings selbst tragen. Alles rund um die Veneers und die Kosten erfahren Sie ausführlich im Artikel „Was kosten Veneers?“.

Zahnkrone

Die medizinische Versorgung eines z. B. abgebrochenen Zahns durch eine Zahnkrone zählt zum Zahnersatz. Die Krankenkassen gewähren hier wiederum den Festkostenzuschuss. Den Rest der Behandlung muss der Patient selbst zahlen – vorausgesetzt er verfügt nicht über eine Zahnzusatzversicherung!

Eigenanteil nach Erhalt des Festzuschusses:

Vollkeramik-Krone: 700 bis 1.000 Euro
Teilkeramik-Krone: 400 bis 600 Euro
Goldkrone: 500 bis 700 Euro
Vollgusskrone: 250 bis 400 Euro

Zahnarztkosten im Griff: eine Zahnzusatzversicherung hilft dabei!

Eins ist nun klar: Die Höhe der Kosten beim Zahnarzt ist abhängig von der Problematik und der Art der Behandlung. In jedem Falle sollte man sich immer einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt geben lassen, damit die Höhe des Eigenanteils transparent ist. Einige notwendige Behandlungen können schnell sehr teuer und für manch einen auch zum großen, finanziellen Problem werden. Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Großteil der anfallenden Zahnarztkosten, sodass der Eigenanteil wesentlich geringer ist oder sogar ganz entfällt! Nutzen Sie unseren ausgefeilten Zahnzusatzversicherung Vergleich, um den für Sie passenden Tarif zu ermitteln oder melden Sie sich einfach telefonisch unter 0800 533 79 34!

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

Kommentare
  1. Thomas Bogner sagt:

    Hallo,
    ich nehme an dass es sich bei dem genannten Eigenanteil jeweils um die Differnenz zwischen dem von der Krankenkasse erstattungsfähigen Festzuschuss und den kosten für die Regelversorgung handelt.
    Um welchen Betrag liegen denn dann die Kosten höher wenn ich eine höherwertige Versorgung wünsche?

    Gruß,
    Thomas Bogner

    1. Frank Sander sagt:

      Sehr geehrter Herr Bogner,

      danke für Ihre Frage. Sie haben Recht: zunächst handelt es sich beim Eigenanteil um die Differenz zwischen den Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und der Regelversorgung. Je nach Führung Ihres Bonusheftes sind das 25, 30, oder 40 Prozent. Oder anders herum – Sie bekommen 75, 70 oder 60 Prozent von Ihrer Krankenkasse und der Rest ist Ihr Eigenanteil.

      Jetzt kommt jedoch ein ABER. Die Regelversorung ist befundbezogen. Nehmen wir an Ihr Befund würde z.B. „Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“ sein (Ihnen fehlt also ein Zahn). Dann bekommen Sie bei 60% rund 460€ für eine etwaige Brückenkonstruktion zzgl. rund 200€ für die Verblendungen. Ihr Zahnarzt berechnet für diese Brückenkonstruktion rund 1.100€ sodaß sich Ihr Eigenanteil auf rund 440€ beläuft. Entscheiden Sie sich nun für eine höherwertige Versorgung – sagen wir eine vollkeramische Brücke – bleibt es bei der Erstattung Ihrer Krankenkasse, da der Befund noch der gleiche ist. Hingegen erhöht sich Ihr Eigenanteil um die Mehrkosten dieser höherwertigen Versorgung. Je nach Wohnort können dafür durchaus 1.300 bis 1.600€ Gesamtaufwand entstehen. Ihr Eigenanteil beträgt dann im Beispiel zwischen 660 und 960€. Entscheiden Sie sich für ein Implantat, kann der Unterschied im Eigenanteil durchaus zwischen 1.000 und 2.000€ liegen. Bedenken Sie – in der Betrachtung geht es um einen fehlenden Zahn.

      Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Wenngleich die Betrachtung stark vereinfacht ist.
      In diesem Sinn, viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

      Frank Sander

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