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7. Juli 2023

Das wird Sie eine Behandlung beim Zahnarzt kosten

Zahnarztkosten

Der Besuch beim Zahnarzt kann teuer werden. Solange sich die Zahnbehandlung im Rahmen der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen bewegt, müssen Patienten keine oder nur geringe Zahnarztkosten befürchten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch grundsätzlich nur die Zahnarzt-Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen: die sogenannte gesetzliche Regelversorgung. Und diese auch nur in einfacher Ausführung mit möglichst preiswertem Material.

Die Zusatzkosten für hochwertigere, aufwändigere und in erster Linie auf Ästhetik abzielende Behandlungen müssen die Versicherten selbst aufbringen. Klassiker sind hier Implantate, Inlays (Keramik oder Gold) oder Kronen. Wir zeigen, wie hoch der Eigenanteil für Kassenpatienten bei typischen Zahnbehandlungen ausfällt – und zwar mit und ohne Zahnzusatzversicherung. Vergleichen Sie selbst!

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Ihr Zahnarzt wird Sie insbesondere vor größeren und teuren Eingriffen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie vorab über die voraussichtlichen Zahnarztkosten in Form eines Kostenvoranschlages informieren. Da für viele Behandlungen wie z. B. Zahnersatz, eine Kostenzusage der Krankenkasse erforderlich ist, muss häufig sowieso ein Heil- und Kostenplan erstellt werden. Dieser weist die Festzuschüsse der Krankenkasse und den Eigenanteil der Versicherten für das Zahnarzthonorar sowie die Labor- und Materialkosten aus. So wissen Sie genau, was der Zahnarzt kosten wird und was Sie aufbringen müssen.

Gut zu wissen: Seit 2023 wird der Heil- und Kostenplan den Versicherten nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt und direkt der Krankenkasse übermittelt, sobald das Einverständnis des Versicherten vorliegt.

… Zahnvorsorge

Für die Zahnvorsorge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Erwachsenen und Kindern unterschiedliche Leistungen. Erwachsenen stehen zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr zu. Zudem übernimmt die Krankenkasse jährlich eine Zahnsteinentfernung, also die Entfernung weicher und harter Zahnbeläge. Und schließlich ist alle zwei Jahre eine Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis möglich.

Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr dürfen drei zahnärztliche Untersuchungen zur Früherkennung in Anspruch nehmen. Für ältere Kinder bis zur Volljährigkeit sind noch zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr vorgesehen. Die Krankenkasse zahlt für Kinder auch eine kariesprophylaktische Versiegelung von Fissuren an den bleibenden Backenzähnen.

Professionelle Zahnreinigungen fallen nicht unter die gesetzliche Regelversorgung und müssen selbst getragen werden. Hier wird pro Zahn abgerechnet. Es gilt der Grundsatz: Je behandlungsbedürftiger die Zähne, desto länger dauert die Behandlung. Einige Krankenkassen bieten im Rahmen ihres Bonusprogramms eine Kostenbeteiligung an.

Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung variieren zwischen 80 und 150 Euro und werden von den gesetzlichen Krankenkassen – wenn überhaupt – nur gering bezuschusst.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung darauf, dass sie professionelle Zahnreinigungen mit einem ausreichenden Budget abdeckt. Mit der Kostenerstattung für diese anerkannte Vorsorgemaßnahme, die ein- oder zweimal jährlich empfohlen wird, holen Sie sich bereits einen guten Teil der Jahresbeiträge für die Zahnzusatzversicherung zurück.

… Zahnfüllungen

Bei Zahnfüllungen können die Versicherten zwischen Amalgam- und Komposit-Füllungen wählen, also Füllungen mit Quecksilberanteil oder solche aus zahnfarbenem Kunststoff. Die Kosten für die hochwertigeren und ästhetisch ansprechenderen Kompositfüllungen werden standardmäßig nur im Frontzahnbereich übernommen. Im Seitenzahnbereich nur, wenn eine Amalgam-Allergie vorliegt oder die Versicherten einer der folgenden Gruppen angehören: Kinder unter 15 Jahren, schwangere oder stillende Frauen, Personen mit Niereninsuffizienz.

Fällt die Wahl z. B. auf eine Kunststoff-Füllung, müssen Versicherte nur die Differenz zwischen der kostenlosen Amalgam-Regelversorgung (ca. 45 Euro) und der ästhetisch bevorzugten Kunststoffvariante zahlen.

Die Kosten für die verschiedenen Zahnfüllungen liegen bei:

  • Amalgam = Regelleistung, ohne Zuzahlung
  • Zement = Regelleistung, ohne Zuzahlung
  • Kunststoff (Komposit): 50 bis 300 Euro abzüglich Regelleistung
  • Zahngold (Inlay): 400 bis 800 Euro abzüglich Regelleistung
  • Keramik (Inlay): 400 bis 900 Euro abzüglich Regelleistung

Das Thema Amalgamfüllung ist unter Zahnärzten und Experten heftig umstritten. Mehr über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Füllungen lesen Sie hier: „Kompositfüllung oder Amalgam – Unterschiede und Vorteile

… Wurzelbehandlungen

Was vielen nicht bewusst sein dürfte: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer mitunter sehr aufwändigen Wurzelbehandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob der Zahn als erhaltungswürdig gilt oder nicht. Wird damit ein vorhandener Zahnersatz bzw. eine geschlossene Zahnreihe erhalten oder wird eine einseitige Verkürzung einer Zahnreihe vermieden? Lautet die Antwort Nein, übernimmt die Krankenkasse nur die Entfernung des Zahns.

Aber auch, wenn die Wurzelbehandlung abgesegnet und bezuschusst wird, ist der Eigenanteil bei Wurzelbehandlungen verhältnismäßig hoch. Grund dafür sind privatärztliche Leistungen wie

  • elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle
  • elektrophysikalisch-chemische Spülungen für eine länger anhaltende Desinfektion
  • Laser-Technik
  • thermisch erwärmte Wurzelfüllungen
  • nötig gewordener Zahnersatz in Form von Kronen

Die Kosten für Wurzelbehandlungen betragen ca. 200 bis 1.000 Euro – je nach Komplexität (Anzahl der Wurzelkanäle) und Verfahren. Krankenkassen übernehmen davon ca. 300 Euro, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt.

… Parodontitis-Behandlungen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Parodontitis-Behandlung, sofern die Zahntaschentiefe größer als 3 mm ist. Oft sind zusätzlich vorherige Behandlungsschritte wie eine professionelle Zahnreinigung oder eine Laboruntersuchung notwendig, die die Krankenkasse nur selten bezuschusst. Entscheidet sich der Versicherte für eine Plasma- oder Lastertherapie, muss er die Zahnarztkosten selbst tragen.

Die Kosten für eine Parodontose-Behandlung laut Regelleistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Für innovative Technologien wie Laser- und Plasmatherapie liegen die Kosten bei ca. 15 Euro pro Zahn bzw. ca. 400 Euro für das gesamte Gebiss. Diese müssen wie höherwertige begleitende Maßnahmen (professionelle Zahnreinigung, Laboruntersuchungen) selbst getragen werden.

… Zahnfehlstellungen

Liegt bei Kindern eine Zahnfehlstellung vor, muss der Kieferorthopäde zunächst die Schwere der Fehlstellung prüfen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten ab dem Schweregrad KIG 3 (kieferorthopädische Indikationsgruppe). Hierzu gehört die Kostenübernahme einer festen Spange mit Edelstahl-Brackets oder einer herausnehmbaren Spange aus Kunststoff oder Metall. Für Kinder zahlen die Eltern 20 Prozent der Kosten beim Zahnarzt selbst, erhalten diese aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Befinden sich zwei oder mehr Kinder in einer kieferorthopädischen Behandlung, müssen die Eltern lediglich 10 Prozent der Zahnarztkosten zuzahlen.

Bei Erwachsenen übernimmt die Krankenkasse Kosten der Behandlung von Kieferfehlstellungen meist nur infolge schwerer Unfälle oder Erkrankungen.

Die Kosten für Zahnfehlstellungen (Kinder):

  • Kleine Korrekturen KIG 1 bis 2: ca. 1.500 Euro = Eigenanteil
  • Festsitzende Zahnspange KIG 3 bis 5: ab 1.500 Euro (80 % Krankenkassen : 20 Prozent Eigenanteil, der bei Erfolg rückerstattet wird)
  • Kiefergelenkdefekt KIG 1 bis 2: ca. 6.000 Euro = Eigenanteil

… Zahnersatz

Beim Zahnersatz gelten für die Übernahme der Zahnarztkosten besondere Regelungen. Die Krankenkassen zahlen dem Versicherten einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Für jeden Befund ist eine Standardtherapie (Regelversorgung) vorgesehen. Je nach Gebisssituation kann sich der Kostenzuschuss, den die Versicherten von ihrer Kasse erhalten, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Im Durchschnitt decken die Zuschüsse 60 Prozent der Regelversorgung ab. Wobei die Regelversorgung häufig nur die einfache Ausführung mit preiswertem Material umfasst.

Die Versicherten haben bei Zahnersatz die Wahl zwischen:

  • der Regelversorgung (z. B. unverblendete Brücke),
  • einer gleichartigen Versorgung (z. B. Regelleistung Brücke mit Zusatz Keramikverblendung) oder
  • einer andersartigen Versorgung (z. B. statt Regelleistung Brücke ein Implantat).

Kosten für Zahnersatz = Eigenanteil abzüglich Festzuschuss:

  • Kronen:
    • Vollkeramik-Krone: 700 bis 1.000 Euro
    • Teilkeramik-Krone: 400 bis 600 Euro
    • Goldkrone: 500 bis 700 Euro
    • Vollgusskrone: 250 bis 400 Euro
  • Implantat mit Keramikkrone im Frontzahnbereich: ab 1.750 Euro, Regelleistung* Ø ca. 600 Euro, Eigenanteil = Ø ca. 1150 Euro*
  • Vollprothese pro Kiefer: 500 bis 850 Euro

*Die Höhe der Regelleistung (60 bis 100 %) ist abhängig von Gebisszustand, von der Erhöhung des Festzuschusses durch das Bonusheft und Härtefallregelungen.

Unser Tipp: In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie bequem über 220 Tarife vergleichen und beispielsweise herausfinden, welcher bei Implantaten inklusive Knochenaufbau umfangreiche Leistungen übernimmt.

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Beispiel

Zahnbehandlung

Gesamt-kostenEigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

 

Gesamtkosten – GKV-Festzuschuss = Eigenanteil

 

Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung

 

Gesamtkosten – GKV-Festzuschuss – Anteil Zahnzusatzversicherung = Eigenanteil

Mit der Zahnzusatz

versicherung

gespart:

Implantat mit Metall-Keramik-Krone 

3.950 Euro

 

3.950 – 472 = 3.478 Euro

 

3.950 – 472 – 3.083 = 395 Euro mit

Barmenia MehrZahn90 + MehrZahnVorsorge

 

 

-3.083 Euro

Implantat mit befestigter Krone 

4.000 Euro

 

4.000 – 471 = 3.529 Euro

 

4.000 – 471 – 3.129 = 400 Euro mit Münchner Verein ZahnGesund85+

 

 

-3.129 Euro

Ersatz eines fehlenden hinteren Backenzahns durch ein Implantat1.900 Euro1.900 – 568,22 = 1.331,78 Euro

 

568,22 Festzuschuss bei 70 % Regelleistung (= 5 Jahre lückenloses Bonusheft)

1.900 – 568,22 – 1.141,78 =

190 Euro mit der Continentale CEZP-u

-1.141,78 Euro

 

Die Zahlen in unserem Vergleich sind eindeutig. Eine gut gewählte Zahnzusatzversicherung sichert teure Zahnarztrechnungen für Behandlungen ab, die alle treffen können. Denn: Mit den kostenfreien gesetzlichen Regelleistungen sind nur die wenigsten zufrieden bzw. ausreichend gut und ästhetisch ansprechend versorgt. Zahnbehandlungen haben die Eigenschaften, plötzlich nötig und schnell sehr teuer zu werden.

Gute Zahnzusatzversicherungen – und davon gibt es eine Vielzahl – übernehmen einen Großteil der anfallenden Zahnarztkosten, sodass der Eigenanteil wesentlich geringer ist oder sogar ganz entfällt. Wir können aktuell drei Zahnzusatzversicherungen empfehlen, die das Prädikat Allroundtarif wirklich verdienen.

 

Unsere Top-Empfehlungen für Zahnzusatzversicherungen als Allroundtarife

Mit diesen Tarifen können Sie nichts falsch machen. Wer für seine Zahnversicherung ein Rundumsorglos-Paket sucht, das in beinahe allen Bereichen gute Leistungen vorweist – und die Versicherten mit hohen Kosten für Zahnersatz und Co. nicht alleinlässt –, wählt eine der drei folgenden Tarife:

1. Barmenia Kombination MehrZahn90 + Zusatzbaustein MehrZahnVorsorge

Tarifdetails (Auswahl):

  • 90 % Erstattung für Zahnersatz wie Implantate, Brücken, Kronen, Inlays
  • 100 % für Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlungen
  • 100 % für Füllungen aus Kunststoff und Komposit
  • 100 % für professionelle Zahnreinigung (unbegrenzt)
  • 200 Euro für Bleaching alle 2 Jahre
  • ohne Altersrückstellungen sind die Beiträge günstiger
  • Monatliche Beiträge: 16,80 Euro (31 bis 40 Jahre) für MehrZahn90 9 Euro für MehrZahnVorsorge

 

2. Münchner Verein ZahnGesund85+

Tarifdetails (Auswahl):

  • 85 % für Zahnersatz und Aufbiss-Schienen
  • 100 % für Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • 2 x 85 Euro für professionelle Zahnreinigung
  • Innovationsgarantie für neue Behandlungsmethoden
  • ohne Altersrückstellungen sind die Beiträge günstiger
  • mittlere Absicherung mit hoher Kostenerstattung
  • Monatliche Beiträge: 17,90 Euro (31 bis 35 Jahre)

3. Continentale CEZP-u

Tarifdetails (Auswahl):

  • 100 % bzw. bis 80 Euro jährlich für professionelle Zahnreinigung
  • 100 % für Wurzel- und Parodontosebehandlung
  • 80 % bis 90 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate
  • 100 % für Kunststofffüllungen
  • Mitversicherung von bis zu 4 fehlenden Zähnen möglich
  • mit Altersrückstellungen kalkuliert für stabile Beiträge im Alter
  • Monatlicher Beitrag: 25,49 Euro (33-jährige versicherte Person)

 

Immer noch zu viel Auswahl? Wir beraten Sie gern online oder persönlich und finden heraus, mit welchem Allroundtarif Sie bei „dentalen Zwischenfällen“ bestens aufgehoben sind.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

Kommentare
  1. Thomas Bogner sagt:

    Hallo,
    ich nehme an dass es sich bei dem genannten Eigenanteil jeweils um die Differnenz zwischen dem von der Krankenkasse erstattungsfähigen Festzuschuss und den kosten für die Regelversorgung handelt.
    Um welchen Betrag liegen denn dann die Kosten höher wenn ich eine höherwertige Versorgung wünsche?

    Gruß,
    Thomas Bogner

    1. Frank Sander sagt:

      Sehr geehrter Herr Bogner,

      danke für Ihre Frage. Sie haben Recht: zunächst handelt es sich beim Eigenanteil um die Differenz zwischen den Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und der Regelversorgung. Je nach Führung Ihres Bonusheftes sind das 25, 30, oder 40 Prozent. Oder anders herum – Sie bekommen 75, 70 oder 60 Prozent von Ihrer Krankenkasse und der Rest ist Ihr Eigenanteil.

      Jetzt kommt jedoch ein ABER. Die Regelversorung ist befundbezogen. Nehmen wir an Ihr Befund würde z.B. „Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“ sein (Ihnen fehlt also ein Zahn). Dann bekommen Sie bei 60% rund 460€ für eine etwaige Brückenkonstruktion zzgl. rund 200€ für die Verblendungen. Ihr Zahnarzt berechnet für diese Brückenkonstruktion rund 1.100€ sodaß sich Ihr Eigenanteil auf rund 440€ beläuft. Entscheiden Sie sich nun für eine höherwertige Versorgung – sagen wir eine vollkeramische Brücke – bleibt es bei der Erstattung Ihrer Krankenkasse, da der Befund noch der gleiche ist. Hingegen erhöht sich Ihr Eigenanteil um die Mehrkosten dieser höherwertigen Versorgung. Je nach Wohnort können dafür durchaus 1.300 bis 1.600€ Gesamtaufwand entstehen. Ihr Eigenanteil beträgt dann im Beispiel zwischen 660 und 960€. Entscheiden Sie sich für ein Implantat, kann der Unterschied im Eigenanteil durchaus zwischen 1.000 und 2.000€ liegen. Bedenken Sie – in der Betrachtung geht es um einen fehlenden Zahn.

      Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Wenngleich die Betrachtung stark vereinfacht ist.
      In diesem Sinn, viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

      Frank Sander

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