Rentenversicherung

Um sich fürs hohe Alter abzusichern, gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Möglichkeiten: Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherungen und Aktienfonds. Wer seinen Lebensstandard für die Zukunft sichern möchte, muss privat vorsorgen und sich durch den Angebotsdschungel „private Rentenversicherung“ kämpfen. Wie Sie die passende Altersvorsorge für sich finden und welche private Altersvorsorge Sie überhaupt abschließen können, erfahren Sie bei testsiegertarife.de.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für fast alle Erwerbstätigen. Aufgrund wachsender Rentenempfängerzahlen und einer geringer werdenden Grundrente wird die gesetzliche Altersvorsorge auch als Basisversorgung bezeichnet. Wer sich seinen zukünftigen Lebensstandard erhalten möchte, muss wohl oder übel selbst vorsorgen.

Unter die Basisrenten fallen unter anderem die gesetzlichen Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente. Die Beitragshöhe wird einkommensbasiert und auf Grundlage der eingezahlten Leistungen bestimmt. Die Beiträge in die Basisrenten sind steuerbegünstigt, die Renten jedoch zunehmend steuerpflichtig.

Was ist eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Mit einer privaten Altersvorsorge sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslang garantierte Rente – ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Zur privaten Altersvorsorge zählen sämtliche ungeförderte Vorsorgen wie Festgeld und Sparbücher, Fondsanlagen, Wertpapiere und Aktien, Immobilien sowie die Lebens- und Rentenversicherungen. Die Renten- und Lebensversicherungen werden aus dem Nettogehalt der Versicherungsnehmer gezahlt und bereits einkommenssteuerrechtlich abgeführt. Dividenden- und Zinserträge sind steuerfrei.

Varianten der privaten Rentenversicherung

In der privaten Rentenversicherung wird zwischen der klassischen Versicherung, der Fondsgebundenen und der hybriden Versicherung unterschieden.

Bei der klassischen Rentenversicherung

Bei der klassischen Altersvorsorge werden die Beiträge monatlich auf das Beitragskonto eingezahlt. Ein Teil der Beiträge wird in festverzinsliche Anleihen investiert und als Verwaltungsgebühren verrechnet. Der restliche Sparanteil wird verzinst, wobei der aktuelle Zinssatz bei gerade mal 0,9 Prozent liegt.

Fondsgebundene Rentenversicherung

In der fondsbezogenen Rentenversicherung werden die Beiträge in Investmentfonds, wie etwa Aktien-, Immobilien- oder Rentenfonds investiert. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung bietet die fondsgebundene Altersvorsorge deutlich bessere Renditechancen, allerdings keine garantierte Rentenhöhe.

Hybriden Rentenversicherung

Die hybride Rentenversicherung ist eine Kombination der klassischen privaten Altersvorsorge und der fondsbezogenen Rentenversicherung, in der ein Teil der Beiträge angelegt und ein anderer investiert wird. Die Anteile können vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden.

Betriebliche Zusatzvorsorge für Angestellte

Die privat geförderten Vorsorgen umfassen neben der Riester-Rente auch die betrieblichen Altersvorsorgen. Diese betreffen sämtliche Direktversicherungen und Pensionsfonds. Die Beiträge in die geförderten Vorsorgeverträge sind steuerfrei, Zulagen und Renten steuerpflichtig. Die betriebliche Altersvorsorge ist freiwillig und richtet sich an Angestellte.

 

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Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung

Anders als bei der gesetzlichen Rente, bei der die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur privaten Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung lebenslang an Sie ausgezahlt. Ein Zukunftsrisiko, wie das der gesetzlichen Rente, besteht also bei der privaten Rentenversicherung nicht.

Ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

Die private Rentenversicherung hat zudem den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.

Private Rentenversicherung und Steuern

Die private Rentenversicherung bietet steuerliche Vorteile, denn nur ein Teil der späteren Rente wird versteuert. Wie hoch dieser sogenannte Ertragsanteil ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.

Aufgeschobene Rente oder Sofortrente

Die aufgeschobene Rente hat ihren Namen der Tatsache zu verdanken, dass die Rentenzahlung nicht sofort, wie bei der Sofortrente beginnen, sondern erst später ausgezahlt werden.

Was kostet eine private Rentenversicherung?

Wie viel Sie monatlich in Ihre private Rentenversicherung einzahlen, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Ihren persönlichen Ansprüchen, Ihren Vorsorgezielen und der Anlageform ab.

Private Rentenversicherung berechnen

Die Berechnung der privaten Rentenversicherung findet auf Grundlage verschiedener Angaben statt. Darunter das Geburtsdatum, die monatliche Beitragshöhe, die Vertragslaufzeit, der Inflationsausgleich und um die gewünschten Leistungen der privaten Altersvorsorge.

 

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Staatlich geförderte Renten: Riester-Rente und Rürup-Rente

Riester-Rente – Private Rentenversicherung für nicht selbstständige Arbeitnehmer

Die Riester-Rente zahlt sich vor allem für geringverdienende Arbeitnehmer aus. Wird ein derartiger Vertrag frühzeitig abgeschlossen, kommt mit den Jahren ein guter Wert zusammen, der zusätzlich zur staatlichen Rente gezahlt wird. Eine Riester-Rente können ausschließlich nicht selbstständige Arbeitnehmer abschließen. Dabei ist es unerheblich, wie viele Stunden sie arbeiten und ob sie dabei nur wenig verdienen. Wenn Beiträge vom Arbeitgeber auf das Rentenkonto eingezahlt werden, kann die Riester-Rente in Anspruch genommen werden.

  • Staatlich gefördert
  • Förderung: Jährliche Förderung nur bis zu 2.100,- €
  • Selbstständige nicht förderberechtigt
  • Förderungsberechtigt: Beamte, Angestellte, Arbeitssuchende, Eltern während der Elternzeit
  • Selbstständige, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen
  • Selbstständige, dessen Ehepartner eine Riester-Rente besitzt
  • Förderungsquote: Wie persönlicher Steuersatz
  • Auszahlung: Ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente
  • Besteuerung: Mit persönlichem Steuersatz voll versteuerungspflichtig
  • Todesfallschutz: Tod vor 85. Lebensjahr, angespartes Guthaben wird in den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen (förderunschädlich) oder Übertragung an eine alternative Person (förderschädlich)

Rürup-Rente – Private Rentenversicherung für Freiberufler und Selbstständige

Die Rürup-Rente dient als Alternative zur Betriebsrente und Riester-Rente, da die Berufsgruppe der Freiberufler und Selbstständigen diese nicht in Anspruch nehmen kann. Die Rürup-Rente ist für jeden in Deutschland steuerpflichtigen Bürger geeignet, der höhere Beiträge für die private Rentenversicherung anlegen und staatlich gefördert haben möchte.  Der Versicherungsnehmer kann mit der Rürup-Rente bis zu 20.000,- € jährlich pro Person steuerbegünstigt für das Alter anlegen.

  • Staatlich gefördert
  • Förderung: Jährliche Förderung bis zu 20.000,- €
  • Förderungsberechtigt: Jede in Deutschland steuerpflichtige Person
  • Förderungsquote: Abhängig von Laufzeit und persönlichem Steuersatz
  • Auszahlung: Ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente, 30% können förderunschädlich entnommen werden
  • Besteuerung: Mit persönlichem Steuersatz voll versteuerungspflichtig
  • Todesfallschutz: Tod während der Ansparphase, angespartes Guthaben wird in Rentenbeiträgen an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder gezahlt