Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung sichert Ihre Reisekosten, wenn Sie durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im schlimmsten Fall durch einen Todesfall in der Familie die Reise nicht antreten können. Mit einer Reiserücktrittsversicherung lassen sich Teile des investierten Geldes retten. Wie viel der Reisekosten erstattet werden, in welchen Fällen keine Erstattung stattfindet und wann Sie eine Absicherung durch eine Rücktrittversicherung nicht wählen sollten, erfahren Sie in den folgenden Beiträgen.

Wann lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und wann nicht?

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nicht in jedem Fall. In Fällen, in denen der Reisepreis unter 1.000,- € liegt, wird eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht benötigt. Bei länger geplanten Reisen, für die ein besonders großer finanzieller Aufwand betrieben wurde, ergibt die Absicherung durch eine Reiserücktrittsversicherung schon eher Sinn. Hier besteht die Möglichkeit, Teile der Zahlungen zurückzuerhalten.

Wie groß die Erstattung ausfällt, hängt dabei von den Kosten der Reise und dem Zeitpunkt des Rücktritts ab. Sollten Sie mit Kindern und älteren Herrschaften reisen, sollte über eine Reiserücktrittsversicherung nachgedacht werden. Die Versicherungstarife der Reiserücktrittsversicherungen fallen unterschiedlich hoch aus, weshalb wir einen gründlichen Reiserücktrittversicherungs-Vergleich nahelegen. Mit testsiegertarife vergleichen Sie die leistungsstärksten Reiserücktrittsversicherungen anonym, schnell und kostenlos.

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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung bei Reiserücktritt

Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus: Viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lang geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen. Hier schützt die Reiserücktrittsversicherung: Sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Weitere Situationen, in denen Ihre Reiserücktrittsversicherung greift:

  • Schwere Unfälle, Erkrankungen und Todesfälle
  • Gerichtsvorladungen (als Zeuge)
  • Verlust der Arbeitsstelle
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Brand, Einbruch, Erdbeben und andere Elementarereignisse und daraus resultierende Vermögensschäden
  • Höhere Gewalt
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Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Reiserücktrittsgründe wie die Trennung oder Scheidung vom Partner, die Verschiebung einer Prüfung oder Verpflichtungen beim neuen Arbeitgeber reichen nicht aus, um die Reisekosten erstattet zu bekommen. Auch Streiks reichen nicht aus, um das investierte Geld zurückzubekommen. Vergleichen Sie die leistungsstärksten Reiserücktrittsversicherungen mit dem Vergleichsrechner von testsiegertarife und sichern Sie sich eine Reiserücktrittsversicherung zu optimalen Konditionen.

Reiserücktritt Corona: In welchen Fällen leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei Reisewarnung?

Ein Leistungsanspruch gegenüber der Reiserücktrittsversicherung bei Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht nicht. Für den Reiserücktritt wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter.

Leistungen bei Angst vor Ansteckung?

Die Reiserücktrittsversicherung leistet bei unerwartetem Eintreten einer schweren Erkrankung. Die Angst vor einer Erkrankung wird durch die Reiseversicherung nicht abgedeckt.

Leistungen bei Ansteckung vor Antritt der Reise?

Wenn sich der Versicherungsnehmer vor Antritt seiner Reise durch das Coronavirus ansteckt, greift die Reiserücktrittsversicherung.

Leistungen bei Quarantäne?

Eine unerwartete Quarantäne ist nicht mitversichert. Wenden Sie sich im Falle einer Quarantäne-Situation an Ihren Reiseveranstalter oder Leistungsträger.

Sie haben noch Fragen, die wir Ihnen bisher nicht beantworten konnten? Dann rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an und wir helfen Ihnen die passende Reiserücktrittsversicherung zu finden!

Reiseabbruchversicherung als Bestandteil der Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherungen leistet vor Antritt des Urlaubs. Aber was passiert, wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden und etwas passiert? Für diese Fälle beinhalten die meisten guten Reiserücktrittsversicherungen eine Reiseabbruchversicherung. Diese leistet nach Antritt des Urlaubs und kommt für den Urlaubsausfall und nicht in Anspruch genommenen Leistungen auf, sollte der Urlaubsabbruch unumgänglich sein.

Gründe für den frühzeitigen Reiseabbruch sind zum Beispiel, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt. Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen, greift die Reiseabbruchversicherung. Je höher der Reisepreis im Verhältnis zu Ihrem Einkommen ist, desto bedeutender wird die Reiserücktrittsversicherung. Vergleichen Sie anonym und unverbindlich Reiserücktrittsversicherungen und sichern Sie sich Ihr Urlaubsgeld im Falle eines Unglücks.

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Weitere Versicherungen rund um Ihre Reise

Reisegepäckversicherung: Die Reisegepäckversicherung schützt Sie, neben der Reiserücktrittsversicherung, weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums. Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen – also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.

Auslandskrankenversicherung: Die Auslandskrankenversicherung dient als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung und leistet bei Erkrankung und Unfällen im Ausland. Sämtliche Behandlungskosten, Transportkosten und Nachbehandlungen werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen.

Mietwagenversicherung: Günstig geschützt mit der „Mallorca-Police“. Die Mietwagenversicherung schützt Reisende vor hohen Kosten durch Zahlungen des verunglückten Mietwagens. In den meisten Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police bereits enthalten – einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.

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