Krankenhauszusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung oder auch stationäre Zusatzversicherung, bietet Ihnen Zusatzleistungen als Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes. Oftmals bedeutet der mehrtätige Krankenhausaufenthalt für viele Kassenpatienten ein unkomfortables Mehrbettzimmer und eine Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Wenn Sie sich lieber vom Chefarzt behandeln lassen wollen und in einem ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer genesen möchten, dann ist eine Krankenhauszusatzversicherung eine gute Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung

Sollte der Ernstfall eintreten und Sie müssen sich in den stationären Krankenhausaufenthalt begeben, dann möchten Sie verständlicherweise die besten Leistungen, die Sie nur kriegen können. Aber nicht nur Privatpatienten bekommen die Privilegien von Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer. Diese Leistungen können auch Sie sich mit einer leistungsstarken privaten Krankenzusatzversicherung sichern. Die Leistungen Ihrer Krankenhauszusatzversicherungen können Sie sogar individuell zusammenstellen, sodass Sie am Ende auch nur die Leistungen zahlen, die Ihnen wirklich wichtig sind. Darunter zählen:

Freie Krankenhauswahl

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung werden Mehrkosten für vertraglich geregelte Leistungen durch die Versicherung übernommen. Hierzu zählt auch die freie Wahl des Krankenhauses, in das Sie gerne eingeliefert werden wollen. Eine Ausnahme stellen jedoch reine Privatklinken dar, da die Vorleistung der Kasse erforderlich ist.

Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer

Durch eine private Zusatzversicherung können Sie sich nicht nur die Klinik aussuchen, sondern auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern. So steht Ihrer optimalen Genesung nichts mehr im Wege. Leider müssen sich häufig gesetzlich Versicherte mit einem unkomfortablen Mehrbettzimmer, in dem nur wenig Privatsphäre gegeben ist, zufrieden geben.

Behandlung durch den Chefarzt

Mit einer stationären Zusatzversicherung haben Sie zudem Anspruch auf die Behandlung durch einen Chefarzt. Dies bedeutet, dass alle Untersuchungen, die Operationen sowie Visiten durch den jeweiligen Chefarzt ausgeführt werden, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen. In einigen Tarifen haben Sie sogar Anspruch auf eine freie Arztwahl und lassen sich vom Spezialisten Ihrer Wahl behandeln.

Krankenhaustagegeld

Sollten Sie trotz Ihrer privaten Zusatzversicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nehmen, dann erhalten Sie als Ausgleich ein Tagegeld. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif können auch weitere Zusatzleistungen enthalten sein, wie z.B. Vorbehandlungen und nachstationäre Behandlungen, Unterbringungskosten für Begleitpersonen (Rooming-In) oder verlegungsbedingte Transportkosten. Darüber hinaus können auch noch mehr Leistungen versichert sein. Vergleichen Sie jetzt die verschiedenen Tarife unterschiedlicher Versicherer mit unserem kostenlosen Krankenhauszusatzversicherung Vergleich!

 

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Krankenhauszusatzversicherung Vergleich

Der Umfang dieser Zusatzleistungen hängt von den vertraglich festgelegten Leistungen Ihres Versicherungstarifes ab. Das Leistungsspektrum der Versicherer variiert dabei von Anbieter zu Anbieter. Bevor Sie sich für einen Versicherungstarif entscheiden, ist der Vergleich bestehender Krankenhauszusatzversicherungen sinnvoll, denn nicht jede Versicherung leistet im selben Umfang. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich von unseren Versicherungsexperten beraten oder vergleichen Sie schnell und anonym Deutschlands beste Tarife auf testsiegertraife.de.

Alles zu Kosten in der Krankenhauszusatzversicherung

Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die Kosten für Ihre stationäre Zusatzversicherung können je nach Versicherungsanbieter und je nach Leistung schwanken. Die grobe Preisspanne für die monatlichen Beiträge liegt zwischen 10,00 Euro und 80,00 Euro. Der Grund für diesen großen Preisunterschied ist, dass je mehr Leistungen mitversichert werden und je mehr Vorbelastungen Sie haben, desto teurer wird Ihr zusätzlicher Versicherungsschutz.

Wann zahlt die stationäre Zusatzversicherung?

Die Übernahme von Leistungen der stationären Zusatzversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Eine Leistungsübernahme der Versicherung erfolgt aber erst, nachdem Ihre gesetzliche Krankenversicherung geleistet hat. Häufig wird die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung abgedeckt. Viele Tarife erstatten darüber hinaus auch folgende Zusatzleistungen: Krankenhauswahl, Krankentransporte, Rooming-in für Angehörige, Kur- oder Reha-Behandlung.

Wann zahlt die Krankenhauszusatzversicherung nicht?

Die Übernahme von Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung erfolgt nicht während der Wartezeit. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate nach Versicherungsbeginn. Bei Entbindungen und Psychotherapien gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Ebenso leistet die Versicherung in der Regel nicht für gesundheitliche Probleme, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden oder keiner medizinischen Notwendigkeit unterliegen, z.B. kosmetische Eingriffe.

 

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Für wen ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Eine private Krankenzusatzversicherung ist für alle gesetzlich versicherten Personen eine sinnvolle Ergänzung. Sie vermeiden hohe Zusatzzahlungen und sorgen bei überraschenden Kosten vor. Zudem können Sie sich den stationären Aufenthalt im Krankenhaus etwas angenehmer gestalten, sofern Ihnen eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wichtig ist.

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder:

Eine stationäre Zusatzversicherung für Kinder bietet Ihnen und Ihrem Kind Vorteile, die sonst nur Privatpatienten haben. Dadurch wird die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen um Leistungen wie ein Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und eine zusätzliche Unterbringung für ein Elternteil ergänzt. So machen Sie Ihrem Kind den Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich. Dabei fällt sogar der monatliche Versicherungsbeitrag für Kinder wesentlich geringer aus.

Krankenhauszusatzversicherung für Familien:

Anders als bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, gilt die private Krankenhauszusatzversicherungen immer nur für einen Versicherungsnehmer und daher nicht für alle Familienmitglieder. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass Sie mehrere Versicherungsverträge zusammenfassen, dies hat jedoch kaum Vorteile. Andererseits ist so gewährleistet, dass jedes Familienmitglied genau den Tarif bekommt, der zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Krankenhauszusatzversicherung für Schwangere:

Die Leistungen der stationären Zusatzversicherung in der Schwangerschaft geben Ihnen und Ihrem Kind die Sicherheit, in jeder Phase den optimalen Schutz zu genießen. Bevor Sie schwanger werden, sollten Sie als gesetzlich Versicherte am besten noch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. So umgehen Sie die Wartezeit, die bei vielen Versicherern vorausgesetzt wird, sparen Kosten im Falle eines unvorhergesehenen Krankheitsfall und genießen die Vorteile eines Privatpatienten bei der Behandlung im Krankenhaus.

Krankenhauszusatzversicherung für Senioren:

Insbesondere bei Senioren, wo es aufgrund eines labileren Gesundheitszustandes häufiger zu stationären Behandlungen kommen kann, ist eine Krankenhauszusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Je häufiger Sie ein Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen müssen, umso glücklicher sind Sie am Ende über mehr Komfort und vorteilhafte Zusatzleistungen für eine optimale Genesung. Beachten Sie allerdings, dass der Beitrag aufgrund des hohen Alters und ggf. Vorerkrankungen höher ausfällt, als für jüngere Personen.

 

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Tarife in der Zusatzversicherung Krankenhaus

Innerhalb der Krankenhauszusatzversicherung wird in Wahlleistungs- und Restkostentarife unterschieden, sowie in Tarife mit und ohne Altersrückstellungen:

Zusatzversicherung mit Wahltarif

Bei einer Zusatzversicherung mit Wahlleistungstarif werden nur der Zuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen. Suchen Sie hingegen aus bestimmten Gründen nicht das nächstgelegene Krankenhaus auf bzw. das Krankenhaus, in das Sie überwiesen wurden, so werden die daraus resultierenden höheren Kosten nicht von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Diese entstehen z.B. aufgrund höherer Tagespflegesätze in Ihrer Wahlklinik. Die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen der beiden Krankenhäuser muss hier vom Patienten selbst gezahlt werden, da auch die gesetzliche Krankenversicherung nicht dafür aufkommt.

Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif

Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif werden sämtliche oben geannten Leistungen übernommen. Zusätzlich übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif auch erhöhte Tagespflegesatz.

Versicherungstarife mit und ohne Altersrückstellungen

Zudem gibt es Versicherungstarife mit und ohne Altersrückstellungen. Ein Tarif ohne Altersrückstellung ist meist günstiger und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer schneller möglich. Im Umkehrschluss müssen Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit altersbedingter Prämienerhöhung rechnen. Ein Tarif mit Altersrückstellungen ist zum Anfang teurer, aber mit der Zeit stabiler. Jedoch ist dieser weniger flexibel.

Was ist vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung zu beachten?

Bevor Sie Ihre Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließen, sollten Sie sich die Zeit nehmen und sorgfältig die verschiedenen Tarife vergleichen. So finden Sie auch sicher den Tarif, der am besten zu Ihnen passt. Bei testsiegertraife.de erhalten Sie schnell und einfach einen Vergleich der besten Tarife Deutschlands. Wir empfehlen Ihnen Tarife mit Abrechnung über den Höchstsätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und Übernahme der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei der Wahl einer anderen Klinik. So gehen Sie sicher, dass Sie wirklich die beste Behandlung und das Krankenhaus Ihrer Wahl bekommen. Jetzt kostenlos und unverbindlich Anbieter vergleichen und passende Krankenhauszusatzversicherung finden:

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FAQ´s: Fragen und Antworten

Wann ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Eine stationäre Zusatzversicherung ist vor allem eine Frage Ihrer persönlichen Ansprüche an einen Krankenhausaufenthalt. Wenn Sie fit und gesund sind, mögen die Wahlleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung für Sie als verzichtbar erscheinen. Sobald sich ihr Gesundheitszustand mit dem Alter jedoch verändert, wissen Sie es bestimmt sehr zu schätzen, wenn Sie gewisse Zusatzleistungen bedenkenlos in Anspruch nehmen können.

Bis zu welchem Alter sollte man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich gilt bei Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, je früher Sie diese abschließen, umso günstiger sind die Beiträge. Mit höherem Einstiegsalter steigen demnach auch Ihre Versicherungsbeiträge. Außerdem können Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken die Beiträge zusätzlich verteuern. Ein Abschluss solcher Versicherungen ist aber, je nach Versicherer, bis zum Rentenalter möglich.

Was ist der Unterschied zur privaten Krankenzusatzversicherung?

Bei der Krankenzusatzversicherung handelt es sich um den Oberbegriff für alle zusätzlichen Leistungen, die Sie zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung hinzubuchen können. Es besteht damit also ein großer Unterschied zur Krankenhauszusatzversicherung, die sich ausschließlich auf zusätzliche Leistungen bei einer stationären Versorgung im Krankenhaus beschränkt.

Weitere wichtige Zusatz- und Ergänzungsversicherungen

Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung ist für alle gesetzlich Versicherten sinnvoll, die sich vor hohen Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen schützen möchten. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen eine höherwertige Versorgung und die Zahnästhetik wichtig ist. Die Regelversorgung der gesetzlichen Versicherungen beschränkt sich in den meisten Fällen nämlich nur auf das Nötigste.

Heilpraktiker Zusatzversicherung

Ihre gesetzliche Krankenversicherung kommt lediglich für Kosten bei schulmedizinischen Behandlungen auf. Für Therapien mit Alternativmedizin (z.B. Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie) zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht. Hier benötigen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung, die auch als Heilpraktiker Zusatzversicherung bezeichnet wird.

Krankentagegeldversicherung 

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen bei längerer Krankheit ein sog. Tagegeld aus, um einen Einkommensverlust auszugleichen. Dieser entsteht, sobald Sie nach mehr als 6 Wochen Krankheit von der Gehaltsfortzahlung beim Arbeitgeber ausgeschlossen sind. Diese Versicherung ist vor allem für Selbstständige und Privatversicherte wichtig, die keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld haben.

Pflegezusatzversicherung 

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen heute in vielen Fällen nicht mehr aus. Im Pflegefall kommen meist hohe Kosten auf Sie zu. Insbesondere dann, wenn die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird. Aus diesem Grund ist eine private Pflegezusatzversicherung sehr sinnvoll.

Vorsorgeversicherung

Eine private Vorsorgeversicherung als Zusatz zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, hilft Ihnen bei Ihrer individuellen Gesundheitsvorsorge. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen können dafür sorgen, dass Sie bis ins hohe Alter fit und gesund bleiben. Doch die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht immer und nicht für alle Altersgruppen. Eine Vorsorgeversicherung übernimmt für Sie die Kosten für Krebsvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Grippe-Impfungen, uvm.

Auslandsreisekrankenversicherung

Mag ein Urlaub noch so schön und harmlos wirken, kann es auch hier passieren, dass Sie unerwartet erkranken oder einen Unfall haben. Besonders dann, wenn Sie viel reisen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung eine sinnvolle Investition. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen leistet im Ausland nämlich nicht immer. Außerhalb Europas leisten viele Krankenkassen oftmals gar nicht mehr.

Gibt es Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit?

Eine Krankenzusatzversicherung sieht für gewöhnlich immer eine bestimmte Wartezeit vor. Dies ist der Zeitraum zwischen dem Beginn der Beitragszahlung und dem Beginn der Leistungspflicht Ihrer Versicherung. Diese beträgt in den meisten Fällen 3 Monate. Der Versicherer zahlt Leistungen immer erst nach Ablauf dieser Frist. Je nach Versicherung kann die Dauer der Wartezeit aber variieren oder ganz wegfallen.

Gesundheitsfragen in der Krankenhauszusatzversicherung?

Vor Aufnahme einer Krankenhauszusatzversicherung sind die Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand besonders wichtig. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen auf dem Antrag sehr genau. Das ist das beste Fundament für eine wirklich sorgenfreie Absicherung. Falls Sie sich bei einigen Angaben unsicher sind, können Sie zur Unterstützung auch mit Ihrem Hausarzt sprechen, damit Sie nichts falsches angeben. Im schlimmsten Fall kann Ihnen der Versicherer bei Falschangaben nämlich die Leistung verweigern oder komplett vom Vertrag zurücktreten.

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