Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor einem Einkommensausfall bei längerer Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite begleichen müssen. Ein Unfall oder eine längere Krankheit sind nicht nur aus persönlicher Sicht sehr unschön, sondern sind auch finanziell immer mit großen Einbußen verbunden. Im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit zählt daher jeder Euro.

Überlassen Sie bei solchen Schicksalsschlägen nichts dem Zufall und sichern Sie sich finanziell gut ab, mit einer leistungsstarken Krankentagegeldversicherung. Krankentagegeld ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld und dem Krankenhaustagegeld. Das Krankengeld ist die Gehaltsersatzzahlung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet hingegen nur, solange Sie stationär im Krankenhaus versorgt werden.

 

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Welche Leistungen deckt die Krankentagegeldversicherung ab?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung, die Sie im längeren Krankheitsfall finanziell absichert. Erste Leistungen erhalten Sie, sobald Sie für eine gewisse Zeit als arbeitsunfähig eingestuft werden. Die Krankentagegeldversicherung zahlt unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden. Egal ob in der Kur, in Reha, im Krankenhaus oder Zuhause: Diese Versicherung gleicht Ihren monatlichen Einkommensverlust größtmöglich aus. Einige Versicherer leisten sogar, wenn Ihr Kind längerfristig erkranken sollte und Sie in dieser Zeit Ihrem Beruf nicht nachgehen können.

Basisleistungen in der Krankentagegeldversicherung

  • Zeitlich unbegrenzte Auszahlung eines festgelegten Krankentagegeldes für jeden arbeitsunfähigen Tag (beinhaltet auch Sonn- und Feiertage)
  • Keine Beitragszuschläge bei besonderen Berufsgruppen
  • Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind (ohne Zuschlag) eingeschlossen
  • Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz

Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen zum Standardtarif hinzubuchen. Im Normalfall zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung, sobald Sie sich bei Ihrem Versicherer als arbeitsunfähig melden. Als zusätzlichen Versicherungsschutz können Sie bei einigen Tarifen hinzubuchen, dass Sie bereits bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld erhalten.

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Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Insbesondere Selbstständige und Freiberufler, die weder eine Lohnfortzahlung noch ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, sollten sich ausreichend absichern. Auch für privat versicherte Angestellte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ist es sinnvoll eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, wenn sie nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber fallen. Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer macht eine Krankentagegeldversicherung nur Sinn, um kleinere Versorgungslücken zu schließen, da diese zusätzlich das gesetzliche Krankengeld von der GKV erhalten.

Freiberufler und Selbständige

Freiberufler und Selbstständige sind auf ihre Arbeitskraft angewiesen, um so ihr Unternehmen voranzutreiben und ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Kann die Arbeit aufgrund gesundheitlicher Probleme für einige Wochen oder gar Monate nicht mehr fortgeführt werden, kann dies schnell bedrohliche Ausmaße für die finanzielle Existenz bedeuten. Darüber hinaus fehlt nicht nur das Geld für die alltägliche Grundversorgung, sondern auch Einnahmen zur Weiterzahlung der eigenen Altersvorsorge.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Im Vergleich zu Selbständigen haben es privat versicherte Angestellte ein wenig leichter. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Arbeitgeber nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen für sechs weitere Wochen das reguläre Gehalt auszuzahlen. Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten Sie als privat Versicherter jedoch kein Krankengeld und sind im Krankheitsfall, der länger als 42 Tage andauert, auf eine finanzielle Zusatzabsicherung angewiesen. Aus diesem Grund ist auch für diese Personengruppe eine Krankentagegeldversicherung äußert sinnvoll.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Im langfristigen Krankheitsfall sind Sie als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer im Vergleich am besten abgesichert. Sie erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung. Allerdings beträgt das Krankengeld maximal 70% Ihres üblichen Bruttogehalts. Zusätzlichen haben heutzutage viele gesetzliche Krankenkassen einen Höchstsatz, der 96,00 Euro am Tag nicht überschreiten darf. Aus diesem Grund sind vor allem Gutverdiener von einer großen Einkommenslücke betroffen. Aus diesem Grund lohnt sich die zusätzliche Absicherung mit einer Krankentagegeldversicherung.

 

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Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Die Kosten für eine Krankentagegeldversicherung sind nicht eindeutig festzulegen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Zum einen spielt Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn eine wichtige Rolle. Weiterhin kommt es auf die Höhe Ihres Krankentagegeldes an und mögliche Zusatzleistungen. Eine gute Krankentagegeldversicherung bekommen Sie bei vielen Versicherern ab ca. 250 EUR pro Jahr.

Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung leistet für Sie ab dem 43. Krankheitstag. Sie können aber auch einen späteren Start wählen. Dieser orientiert sich daran, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr gewohntes Gehalt noch sechs Wochen lang auszahlen muss, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Wenn Sie selbständig sind, sollte Ihre Krankentagegeldversicherung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit einspringen.

Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht?

Damit Ihre Krankentagegeldversicherung für Sie leistet, ist die wichtigste Voraussetzung der Wegfall Ihrer Arbeitsfähigkeit. Sie müssen also von mindestens einem Arzt als arbeitsunfähig eingestuft werden. Diesen Nachweis müssen Sie als Versicherungsnehmer bei Ihrer Versicherung erbringen. Nicht etwa der Arbeitgeber oder Ihr behandelnder Arzt. Treffen diese Faktoren nicht zu, wird Ihre Krankentagegeldversicherung nicht zahlen.

Wie lange wird Krankentagegeld ausgezahlt?

Egal ob gesetzlich oder privat versichert: Für Ihre Krankentagegeldversicherung ist in der Regel eine unbegrenzte Leistung vorgesehen. Dennoch müssen Sie sich bei längerem Bezug einer Prüfung unterziehen, ob nicht doch eine völlige Berufsunfähigkeit vorliegt, die dann die Beendigung der Krankentagegeldleistung zur Folge hätte. Absichern können Sie sich in diesen Fällen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder gesetzlich Versicherte auch über eine Erwerbminderungsrente.

Was ist vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung zu beachten?

Vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie ausreichend Zeit für einen gründlichen Versicherungsvergleich einplanen. Hier sind einige Details zu prüfen. Achten Sie besonders auf den Leistungsumfang und die Höhe Ihres Krankentagegeldes. Dieses sollten Sie nicht zu niedrig ansetzen. Des Weiteren ist vor Aufnahme die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen erforderlich, die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen sollten. Sollten Sie sich hierbei unsicher sein, können Sie auch Ihren Hausarzt zu Rate ziehen.

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FAQ´s: Fragen und Antworten

Ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Eine Krankentagegeldversicherung leistet einen vorher vereinbarten Tagessatz, wenn Sie durch eine Erkrankung für längere Zeit arbeitsunfähig sind. Insbesondere dann, wenn Sie weiterhin finanziellen Verpflichtungen nachkommen müssen, ist eine finanzielle Unterstützung sehr hilfreich. Dies gilt besonders, wenn Sie einen Beruf mit hohem Verletzungsrisiko ausüben oder selbstständig sind.

Wann sollte man eine Krankentagegeldversicherung abschließen?

Eine Krankentagegeldversicherung sollte frühestmöglich abgeschlossen werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich selbstständig machen. Nur so genießen Sie im Krankheitsfall einen finanziellen Ausgleich für Einkommenslücken. Das Höchsteintrittsalter beim Krankentagegeld ist aber je nach Versicherung unterschiedlich. Bei einigen Versicherern haben Sie die Möglichkeit einen Tarif bis zum 60. Lebensjahr abzuschließen.

Wer bekommt Krankentagegeld?

Eine Krankentagegeldversicherung dient Erwerbstätigen, Angestellten und Selbstständigen zur Einkommensabsicherung im langfristigen Krankheitsfall. So können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard ohne finanzielle Engpässe weiterführen. Der Versicherungstarif gilt allerdings immer nur für einen Versicherungsnehmer und kann nicht für mehrere Mitglieder abgeschlossen werden. Diesem Versicherungsnehmer wird im Krankheitsfall dann das vereinbarte Krankentagegeld ausgezahlt.

Wird Krankentagegeld auch während der Schwangerschaft ausgezahlt?

In der Regel haben sowohl privat versicherte Angestellte als auch Selbstständige während der Schwangerschaft Anspruch auf Krankentagegeld. Besonders während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots erhalten werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt einen Ausgleich für den Verdienstausfall. In welchem Umfang Sie Krankentagegeld während der Schwangerschaft bekommen, hängt jedoch von Ihrem Versicherungstarif ab.

Erhält man Krankentagegeld auch für Kinder?

Sollte der unglückliche Fall eintreten und Ihr Kind für längere Zeit erkranken, erhalten Sie bei einigen Versicherern auch für diese Zeit ein Krankentagegeld. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind für einen längeren Zeitraum erkrankt und Sie aus diesem Krankheitsgrund Ihre Arbeit nicht mehr wahrnehmen können. Für die Zeit der Krankenpflege und -betreuung erhalten Sie als Ausgleich das Krankentagegeld.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes sollte sich an Ihrem regulären Nettoeinkommen orientieren. Insbesondere Selbstständige sollten Ihr Krankentagegeld sorgfältig berechnen und dieses nicht zu niedrig ansetzen. Auch wenn Sie unter Umständen höhere Beiträge zahlen müssen. Für eine sichere Einstufung sollten Sie Ihren monatlichen Geldbedarf berechnen. Neben stetig anfallenden Fixkosten sollten Sie auch einen guten Puffer für Ihren sonstigen Lebensunterhalt einrechnen.

Arbeitnehmer sollten vor allem die Beiträge zur staatlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung berücksichtigen. Die Versorgungslücke, die für Sie entsteht, ist die Differenz zwischen Ihrem tatsächlichen Einkommen und dem Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dem Einkommen, welches Ihnen im Krankheitsfall noch zur Verfügung steht.

Erhöht sich im Laufe der Jahre Ihr Nettoeinkommen, dann können Sie selbstverständlich auch Ihr Krankentagegeld bei der Versicherung anpassen lassen. Im Regelfall haben Sie alle drei Jahre die Möglichkeit, die Leistungshöhe Ihrer Krankentagegeldversicherung neu auszurichten. Demnach steigen dann selbstverständlich auch die monatlichen Beträge für diese Zusatzversicherung.

Achtung: Es gilt die gesetzliche Regelung, dass das Krankengeld die Höhe des üblichen Nettoeinkommens nicht übersteigen darf. Mit dem so genannten Bereicherungsverbot soll verhindert werden, dass sich z.B. Freiberufler und Selbstständige krankmelden, um damit mehr ausgezahlt zu bekommen, als während der normalen Arbeit verdient wird.

Wird Krankentagegeld auch bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt?

Nach Feststellung einer Berufsunfähigkeit, durch berechtigte Personen (z.B. Ärzte und Psychologen), erhalten Sie noch 3 Monate Krankentagegeld. Dieser Zeitraum ist notwendig, damit der Versicherer prüfen kann, ob es sich um einen berechtigten Anspruch zur Nutzung der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt. Auch für solche Fälle sollten Sie sich ausreichend schützen.

Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt: Ihr Krankentagegeld ist immer steuerfrei! Auf Ihr Krankentagegeld müssen Sie also keine Steuern oder sonstigen Abgaben zahlen. Außerdem unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankentagegeld keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommenssteuer und Steuerlast hat. Das Krankengeld der GKV unterliegt jedoch einem bestimmten Progressionssteuersatz.

Ist eine Krankentagegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Eine Krankentagegeldversicherung gehört zum sogenannten Vorsorgeaufwand. Solche Aufwände können Sie steuerlich geltend machen. Es gibt allerdings steuerliche Absetzungsgrenzen für Vorsorgeaufwendungen. Hier werden zunächst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge veranschlagt. Diese Beiträge schöpfen meist die Höchstgrenze von 1.900 EUR (für Angestellte) schon aus.

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Nicht zu verwechseln: Der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Im Fall einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit, bekommen Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Können Sie nach dieser Zeit immer noch nicht arbeiten, erhalten Sie ab Ihrem 43. Krankheitstag eine Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Leistung wird als Krankengeld bezeichnet, was jedoch nicht mit dem Krankentagegeld zu verwechseln ist. Das Krankengeld ist immer geringer als Ihr normales Einkommen. Laut Gesetz darf das Krankengeld 70 % Ihres Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % Ihres Nettoverdienstes betragen. Von diesem Betrag werden anschließend noch Beiträge für Ihre Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

An dieser Stelle kann es also schnell zu einer Einkommenslücke von mehr als 20 % kommen. Deshalb ist es sinnvoll, sich zusätzlich mit einer Krankentagegeldversicherung abzusichern. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen einen zuvor festgelegten Betrag und ergänzt Ihr Krankengeld, um die Einkommenslücke bestmöglich zu schließen.

Sollten Sie allerdings bei einer privaten Krankenkasse versichert sein, erhalten Sie kein gesetzliches Krankengeld. Insbesondere in diesem Fall ist es wichtig eine finanzielle Vorsorge abzuschließen.

Nicht zu verwechseln: Der Unterschied Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Ebenfalls nicht zu verwechseln sind die Begriffe Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld. Das Krankentagegeld erhalten Sie dann, wenn Sie eine längere Zeit als arbeitsunfähig gelten und aus der Lohnfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber rausfallen oder wenn Sie selbstständig sind, Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Das Krankentagegeld wird Ihnen ortsunabhängig ausgezahlt. Dabei ist es egal, ob Sie sich in einer Kur, Rhea, Krankenhaus oder Zuhause befinden.

Das Krankenhaustagegeld wird Ihnen hingegen nur dann ausgezahlt, wenn Sie für mehrere Tage in einem Krankenhaus oder einer Klinik stationär behandelt werden. Genau wie bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich hier um eine private Zusatzversicherung. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie sich eine Zuzahlung zu Ihrer Versicherung für bis zu 28 Tage sichern, die Sie dann für bestimmte Zusatzkosten im Krankenhaus nutzen können.

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