Krankenkassenvergleich

Wozu brauche ich einen Krankenkassenvergleich? Sind Beitragssatz und Leistungsumfang nicht ohnehin von der Bundesregierung vorgegeben? Wie unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen voneinander und welche gesetzliche Krankenkasse ist die Richtige für mich? Wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie beim Krankenkassenvergleich vorgehen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Grundversorgung für Versicherungsnehmer und verpflichtend für Arbeitnehmer, deren Bruttolohn unterhalb der aktuell geltenden Einkommenspflichtgrenze liegt. 2020 liegt diese bei 4.687,50€. Die GKV ist laut Gesetzbuch für die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit des Versicherten mitverantwortlich.

Worin unterscheiden sich die Krankenkassen?

Das bringt uns zur nächsten Frage: Worin unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn Beitragshöhe und Leistungsumfang vom Gesetzgeber vorgeben werden? Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich in drei entscheidenden Punkten: Dem Umfang an freiwilligen Zusatzleistungen, dem Zusatzbeitrag und den angebotenen Bonusprogrammen.

Wie berechnet sich die Beitragshöhe?

Die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einkommensabhängig und setzen sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Beide Beiträge werden anteilig (7,3 %) durch den Arbeitgeber übernommen. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 %.

Was ist der Zusatzbeitrag in der GKV?

Der Zusatzbeitrag ist ein 2015 eingeführter Beitrag für gesetzliche Krankenkassen zur Überbrückung finanzieller Engpässe und Anfeuerung des Wettbewerbs deutscher Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag der GKV wird jährlich vom Schätzerkreis der GKV durch das Bundesministerium festgesetzt. Seit dem 01.01.2020 beträgt der neue durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,1 %.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist von jedem gesetzlich Krankenversicherten zu zahlen. Als Arbeitnehmer beteiligt sich Ihr Arbeitnehmer zur Hälfte am zu zahlenden Zusatzbeitrag. Bei Rentnern wird der Anteil durch die Krankenversicherung der Rentner übernommen. Selbstständige müssen den zusätzlichen Beitrag weiterhin selbst tragen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen werden darf. 2020 liegt diese bei 56.250 € jährlich und 4.687,50 € monatlich. Bis zu dieser Einkommensgrenze darf die gesetzliche Sozialversicherung das Einkommen mit einrechnen. Alles, was über diesem Höchstbetrag liegt, ist beitragsfrei.

Aufgrund der individuellen Zusatzbeitragshöhen der Krankenkassen empfiehlt sich der ausführliche Krankenkassenvergleich. Dabei gilt, umso wirtschaftlicher die Krankenkasse, desto geringer die Zusatzbeiträge. Über unseren Krankenkassenvergleich (Vergleichsrechner) können Sie sich anschauen, wie viel sie sparen können und vor allem, welche „geld-werten“ Mehrleistungen sie bei den Kassen für das gleiche Geld wie bisher bekommen können. Nutzen Sie diesen wertvollen Service!

 

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Die Besten Krankenkassen 2020

PreisZusatzleistungenPreis-Leistung
1.    hkk1.    HEK1.    Die Techniker
2.    BKK firmus2.    IKK Südwest2.    HEK
3.    BKK VerbundPlus3.    Die Techniker3.    AOK Baden-Württemberg
4.    IKK gesund plus4.    AOK Baden-Württemberg4.    IKK Südwest
5.    Die Techniker5.    BKK VerbundPlus5.    AOK Plus

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Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt ist kein Zufall. Im Gegenteil: Der Leistungsumfang der Krankenversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches festgelegt. Diese umfassen:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Die Versorgung mit medizinisch notwendigen Medikamenten
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Impfungen
  • Kinderkrankengeld
  • Die Behandlung im Krankenhaus
  • Die häusliche Krankenpflege
  • Medizinische Nachbehandlungen

Krankenkassen decken ein vielseitiges Angebot an Leistungen ab und sind aufgrund dessen vorab gründlich zu prüfen. Hier ist ein Krankenkassenvergleich durchaus sinnvoll, denn nicht jede Krankenversicherung leistet in gleichem Umfang. Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die leistungsstärksten Versicherungstarife mit testsiegertarife und finden Sie schnell und unkompliziert die Krankenversicherung mit passendem Leistungsumfang zu günstigen Beiträgen.

Zusatzleistungen der GKV: Erweiterung des Grundschutzes

Die Leistungen der Krankenkassen decken diverse Bereiche ab. Die Liste der Leistungen geht von A-Z. Welche Leistungen die Wichtigsten sind und worauf Sie bei Ihrem Krankenkassenvergleich achten sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Zahnzusatzleistungen in der GKV

Die Übernahme von Kosten für professionelle Zahnreinigungen und Vergünstigungen beim Zahnersatz sind Leistungen, die Sie in einem Krankenkassenvergleich betrachten sollten. Nicht alle Krankenversicherungen übernehmen die teuren Behandlungen. Viele zahlen Zuschüsse oder leisten gar nicht für aufkommende Kosten durch präventive Zahnbehandlungen. Auch die Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungen sollte vorab geprüft werden.

Präventionsangebote

Unter Prävention versteht sich die Vorsorge durch regelmäßige Untersuchungen. Nicht alle Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die sogenannte Früherkennungsuntersuchung. Damit sind vor allem regelmäßige Untersuchungen zur Krebsvorsorge von Brust-, Darm- und Hautkrebs gemeint. Ab einem gesetzlich festgelegten Alter sind die Kosten für Krebspräventionen von den Versicherungen verpflichtend zu übernehmen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht für das Abtasten der Brustdrüsen ab dem 30. Lebensjahr einmal jährlich, die Untersuchung der Haut ab dem 35. Lebensjahr zweimal jährlich und für die Untersuchung des Dickdarms ab dem 50. Lebensjahr ebenfalls zweimal jährlich. Einige wenige Kassen leisten schon bevor der gesetzliche Anspruch greift. Hierauf sollte im Krankenkassenvergleich geachtet werden.

Schutz- und Reiseimpfungen

Auch Impfungen zählen in das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Schutzimpfungen gegen Tetanus, Mumps, Röteln, Hepatitis und weiteren. Reiseimpfungen hingegen, zum Beispiel gegen Malaria, Cholera oder die Grippe, die als Prävention dienen, werden nicht durch alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Hier lohnt sich der Krankenkassenvergleich anhand der Leistungen und Versicherungsbedingungen.

Service & Beratung

Jemanden bei der Krankenversicherung nach Feierabend zu erreichen ist meist schwierig. Deshalb bieten viele Krankenkassen neuerdings die 24/7 Servicehotline an. Diese ermöglicht eine ständige Erreichbarkeit und umfassende Beratungsmöglichkeiten zu jeder Tageszeit. Darüber hinaus versteht sich unter der Leistungskategorie Service und Beratung noch das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung, die Vermittlung von Arztterminen und die freie Krankenhauswahl. Auch fremdsprachige Kundenservices sowie diverse Hotlines rund um die Themen Pflege, Medizin und Notfälle sind unter dieser Kategorie einzuordnen.

Leistungen rund um die Geburt

Mehrleistungen rund um die Geburt umfassen die Kostenübernahmen für Schwangerschaftskurse (bis zu einer Obergrenze), Unterstützung bei künstlicher Befruchtung, Kostenerstattung bis zu einer festgelegten Obergrenze für die Hebammenrufbereitschaft und die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei schwerer Beeinträchtigung. Darüber hinaus übernehmen einige Krankenversicherungen die Kosten für 3D-Ultraschallscreenings, Babymassagen und Programme zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung.

Alternative Behandlungsmethoden

Unter alternativen Behandlungsmethoden versteht sich die Behandlung mithilfe von Homöopathie und homöopathischen Medikamenten. Auch osteopathische Behandlungen zur Lösung von Blockaden und Aktivierung der körperlichen Selbstheilung, Reflexzonenmassage, Heliotherapie, Anthroposophische Medizin und traditionelle chinesische Medizin zählen zu den alternativen Behandlungsmethoden und werden von einigen Krankenkassen anteilig unterstützt oder übernommen.

Bonusprogramme & Gesundheitsförderung

Mit Bonusprogrammen und Gesundheitsförderungen bieten gesetzliche Krankenversicherungen ihren Versicherungsnehmern Zuschüsse für einen gesunden Lebensstil. Zuschussfähige Maßnahmen sind beispielsweise die Anmeldung in einem Sportverein oder die Anmeldung an Kursen. Das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und sollte in Ihrem Krankenkassenvergleich berücksichtigt werden.

Brillen, Gläser & Kontaktlinsen

Auch an den Kosten für Brillen, Gläsern und Kontaktlinsen beteiligen sich einige gesetzliche Krankenversicherungen. Wichtig zu beachten ist, dass die Zusatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig sind und unter Umständen geändert oder gar gestrichen werden können.

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Personengruppen & Kosten in der GKV

Aktuell gibt es 105 gesetzliche Krankenversicherungen, aus denen Sie sich Ihren Favoriten auswählen können. Die Zusatzbeiträge liegen dabei zwischen 0,0 und 2,7 %. Je nach Beruf, Einkommen und GKV ergeben sich dabei Unterschiede was die Kosten und Leistungen betrifft.

Angestellte

Angestellte und Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig und zahlen bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 3.000 € zwischen 220 und 260 €.

Als Beamter

Beamte die sich freiwillig gesetzlich versichern, müssen die Gesamtkosten aus eigener Tasche zahlen. In diesem Fall ist der Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll.

Studenten

Auch Studenten zählen zu den versicherungspflichtigen Personengruppen und liegen monatlich zwischen 80 und 100 €. Studenten, die das 30 Lebensjahr vollendet haben, fallen nicht mehr in den günstigen studentischen Tarif und zahlen bis zu 180 €.

Auszubildende

Gesetzlich krankenversicherte Auszubildende zahlen zwischen 65 und 70 € monatlich für Ihre GKV. Liegt das monatliche Einkommen allerdings unter 325 € brutto, übernimmt der Arbeitgeber den gesamten Krankenversicherungsbeitrag.

Selbstständige & Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler können sich zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. In der GKV liegen Sie bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bei rund 770 € im Monat. Hierzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Als Selbstständiger mit geringem Einkommen zahlen Sie rund 177 €. Hier legt die GKV ein Mindesteinkommen von 1.061,67 € zugrunde.

Familien

Gesetzlich Versicherte können Ihre Kinder und den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner kostenfrei mitversichern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Familienmitglied in Deutschland wohnt, nicht selbst versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist und hauptberuflich nicht selbstständig tätig ist. Das betrifft meist Ehepartner ohne Einkommen und Kinder bis 25 Jahre.

Rentner

Als Rentner mit einer monatlichen Rentensumme von 1.500 € zahlen Sie zwischen 100 und 130 € Krankenkassenbeiträge im Monat. Hier gilt der allgemeine Beitragssatz von 7,3 %. Die anderen 7,3 % werden durch den Rentenversicherungsträger übernommen.

Bei Arbeitslosigkeit

Für Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Versicherungsbeiträge. Für Empfänger des Arbeitslosengeldes II das Jobcenter. Dazu geht auch hier die GKV von einem fiktiven Mindesteinkommen in Höhe von 1.061,67 € aus.

Bei einem Gewinneinbruch von mindestens 25 % aufgrund der aktuellen Coronakrise, können die Beiträge der GKV für Selbstständige kurzfristig gesenkt werden.

 

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Gesetzliche oder Private Krankenversicherung

Die zwei Krankenkassensysteme der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich sowohl in Ihrer Beitragshöhe als auch in Ihren Leistungen. Während die private Krankenversicherung durch höherwertige Leistungen überzeugt, bietet die gesetzliche Krankenversicherung die wichtigsten Leistungen zu günstigen Beiträgen und eine zusätzliche kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern.

Die private Krankenversicherung bieten seinen Versicherungsnehmern unter anderem die freie Arzt- und Krankenhausauswahl, besonderen Komfort durch Einzel- oder Zweibettzimmer bei einer Einlieferung im Krankenhaus, die Behandlung durch den Chefarzt sowie Zahnersatzerstattungen und Sehhilfen.

Auch die gesetzliche Krankenversicherung kann mit Zusatzleistungen werben und potenzielle Versicherungsnehmer mit Bonusprogrammen, Gesundheitskursen, alternativen Behandlungsmöglichkeiten und mehr von sich überzeugen. Eine signifikante Unterscheidung findet sich in den Beitragszahlungen. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung sämtliche Arztbesuche direkt mit dem Versicherer abgerechnet werden, müssen Privatversicherte in Vorkasse gehen.

Welches Versicherungssystem das Richtige für Sie ist, kommt auf den gewünschten Leistungsumfang an. Auch bei der Entscheidung eines Krankenkassensystems sollten Sie einen ausführlichen Krankenkassenvergleich als Grundlage Ihrer Entscheidung durchführen.

Welche Versicherungen sind noch wichtig

  • Haftpflichtversicherung Schutz bei Beschädigung fremden Eigentums. Kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer vorab definierten Versicherungssumme auf. Eine gute Haftpflichtversicherung kostet zwischen 50-70 Euro im Jahr und schützt den Versicherungsnehmer vor Hohe Kosten durch Schadenersatzansprüche. Wichtige Leistung der Haftpflichtversicherung: Kostenausfalldeckung!
  • Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz vor Berufsunfähigkeit durch monatliche Zahlungen.
  • Risikolebensversicherung Schutz für die Hinterbleibenden durch weitere monatliche Zahlungen bis zu vorab festgelegten Versicherungssummen. Vorsorge ergibt vor allem für Eltern und Ehepartner Sinn.

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