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Mehrkostenvereinbarung: Was bedeutet das in der Zahnmedizin?

Zuletzt bearbeitet am:

15. Mai 2025

Eine Mehrkostenvereinbarung kommt in der Zahnmedizin zum Tragen, wenn Patienten zusätzlich zu den regulär von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Leistungen weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Aber was genau beinhaltet eine Mehrkostenvereinbarung, und wann ist sie notwendig?

Was ist eine Mehrkostenvereinbarung?

Eine Mehrkostenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten, der regelt, dass der Patient die Differenz zwischen den von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Kosten und den tatsächlich entstehenden Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung übernimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Zahnarzt hochwertigere Materialien verwendet oder eine Behandlung durchführt, die über den Standard hinausgeht, wie etwa eine ästhetische Zahnbehandlung.

Wann wird eine Mehrkostenvereinbarung erforderlich?

Eine Mehrkostenvereinbarung ist vor allem dann notwendig, wenn der Patient sich für Behandlungen entscheidet, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Häufig tritt dies bei folgenden Behandlungen auf:

  • Zahnersatz: Wenn der Patient sich für hochwertigeren Zahnersatz wie Keramik oder Implantate entscheidet, müssen die Mehrkosten durch eine Vereinbarung geregelt werden.
  • Ästhetische Zahnbehandlungen: Bleaching oder Veneers, die aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, sind ebenfalls nicht durch die gesetzliche Krankenkasse gedeckt.
  • Füllungen: Wenn Patienten sich für besonders hochwertige Füllmaterialien entscheiden, etwa Keramik oder Kunststoff, kommen Mehrkosten auf.

Wie wird eine Mehrkostenvereinbarung abgerechnet?

Die Mehrkostenvereinbarung wird vor Beginn der Behandlung geschlossen, und der Zahnarzt legt die voraussichtlichen Mehrkosten genau dar. Die Vereinbarung enthält auch eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Zusatzkosten, die der Patient tragen muss. Diese Kosten müssen in der Regel direkt beim Zahnarzt beglichen werden.

Vorteile einer Mehrkostenvereinbarung

Der Vorteil einer Mehrkostenvereinbarung liegt darin, dass Patienten in den Genuss von hochwertigeren Behandlungen und Materialien kommen können, ohne dass die gesetzliche Krankenkasse diese vollständig übernehmen muss. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung für Transparenz, da die zu erwartenden Mehrkosten im Vorfeld klar und deutlich aufgeführt werden.

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