Zahnzusatz­versicherung nachträglich abschließen – ist das möglich?

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Eine fragende Frau

Eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen zu wollen, erinnert stark an den Zustand der Ratlosigkeit, wenn das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Aber stimmt das überhaupt? Eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen ist grundsätzlich schwierig, aber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus realisierbar – mit einer der wenigen Zahnzusatzversicherungen, die auch bei laufenden Behandlungen leisten, also bei vorliegendem Befund des Zahnarztes.

Die interessante Frage lautet also, welche Zahnzusatzversicherungen bei laufender Behandlung leisten – und für welche Kosten genau die Versicherung aufkommt. Aktuelle Tarifempfehlungen und weitere Tipps erhalten Sie in diesem Beitrag.

Zunächst: Was die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz übernimmt bzw. warum Zahnzusatzversicherungen sinnvoll und kostbar sind!

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind im SGB V §§ 28 und 55 – 58 sowie 87 und 88 geregelt. Demnach sollen die Behandlungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig sein. Was in diesem Fall ausreichend meint, ist die Regelversorgung, die einen befundbezogenen Festkostenzuschuss entsprechend der Klassifikation des Lückengebisses gewährt. Dabei werden nur zahnmedizinisch notwendige (also vom Fachmann, dem Zahnarzt für erforderlich gehaltene) Behandlungen in ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlicher Form bezuschusst.

Der Zuschuss beträgt für 2023 zunächst 60 Prozent. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Prozentsätze bei 5-jähriger Vorsorge auf 70 % und bei 10-jähriger Vorsorge auf 75 % der jeweiligen Festkostenzuschüsse. Nicht zu verwechseln sind diese Zuschüsse mit dem Rechnungsbetrag beim Zahnarzt oder den Kennziffern der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Denn hier sind genau die Teile der Behandlung bezeichnet, die außerhalb der Regelversorgung und außerhalb der Festkostenzuschüsse, sogenannte Mehrkosten darstellen. Eben für diese Mehrkosten ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll und kostbar.

Für die Patienten bedeutet es, dass je nach Behandlung, Aufwendungen in unerwarteter Höhe auf sie zukommen können. In vielen Fällen wird erst auf dem Zahnarztstuhl klar, dass die Kostenübernahme der Krankenkasse zwar ausreichend ist, um die notwendige Regelversorgung, aber nicht die gewünschte Behandlung zu decken. Insbesondere für Vorsorgebehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) oder „bessere“ Materialien beim Zahnersatz z.B. Veneers, keramische Verblendungen, Implantate werden die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernommen.

Eine Zahnzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung wie Ergo, SDK oder Barmenia schützt vor hohen Eigenanteilen – und kann in vielen Fällen auch nach dem Befund des Zahnarztes abgeschlossen werden.

Drei der beliebtesten Zahnzusatzversicherungen auf testsiegertarife.de

Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres

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3818

BarmeniaMehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus

3885

ERGODS75 + DS90 + DS100 + DVB + DVE

3947

Münchener VereinZahnGesund 85+

Was versteht man unter „laufende oder angeratene bzw. beabsichtigte Behandlung“ beim Zahnarzt?

Hier ein paar typische Situationen für laufende Behandlungen:

  • Sie haben mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferchirurgen bereits notwendige Maßnahmen für eine Behandlung besprochen
  • Röntgenbilder belegen einen Handlungsbedarf
  • Ihnen liegt ein Heil- und Kostenplan bzw. ein Behandlungsplan vor
  • Die Patientenakte dokumentiert den bestehenden Behandlungsbedarf
  • Sie möchten gern Ihre Amalgamfüllungen gegen Kunststoff oder Keramik (sogenannte Kompositfüllungen, dentinadhäsiv befestigt) tauschen

Versicherer ordnen auch folgende Situationen/Vorbefunde als angeratene, beabsichtigte oder laufende Zahnbehandlungen ein:

  • Ihnen ist ein Zahn abgebrochen, egal ob durch Unfall oder beim Essen
  • Ihnen ist eine Füllung herausgefallen
  • Sie tragen einen Aufbissbehelf (z.B. Knirscherschiene)
  • Sie hatten in der Vergangenheit eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)

Kurzum: Ein fachkundiger Dritter (z. B. Versicherungsgutachter) kann aus Ihrer Patientenakte mit Röntgenbildern und Modellen einen Behandlungsbedarf ableiten.

Zahnzusatzversicherung nachträglich, also nach einem Befund, abschließen

Wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht! Sobald ein Befund gestellt ist, müssen Sie diesen auch bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung angeben – spätestens im Leistungsfall wird der Versicherer alles genauestens prüfen. Dafür verlangen die Gesellschaften im Schadensfall Einsicht in Ihre Patientenakte. Was vielen Patienten nicht bewusst ist: Auch ohne schriftliche Belege, ist bereits der Vorschlag einer Behandlung im Rahmen eines Beratungsgespräches durch den Zahnarzt zu dokumentieren und gilt damit als Befund. Weiterhin wird jede Behandlung stets in der Patientenkartei vermerkt. Dazu ist der Zahnarzt berufsrechtlich verpflichtet. Das Verschweigen von Maßnahmen aus der Vergangenheit ist also zwecklos und wird dem Versicherer spätestens bei Einsichtnahme Ihrer Unterlagen bekannt.

Ideal ist es daher, sich früh- bzw. rechtzeitig um eine geeignete Zahnzusatzversicherung zu kümmern und nicht erst dann, wenn eine Behandlung bereits notwendig, angeraten oder beabsichtigt ist. Dann stehen ungleich mehr und ggf. günstigere Tarife zur Auswahl.

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen – diese Optionen haben Sie

Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres

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Logo der UKV - Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft
3988

UKVZahnPRIVAT Premium

1,42

92 / 100 Punkte

Zahnersatz

95 / 100 Punkte

Zahnbehandlung

92 / 100 Punkte

Zahnreinigung & Prophylaxe

89 / 100 Punkte

Logo der Süddeutsche Krankenversicherung a. G.
4970

SDKZahn 90 ZP9

1,35

93 / 100 Punkte

Zahnersatz

97 / 100 Punkte

Zahnbehandlung

92 / 100 Punkte

Zahnreinigung & Prophylaxe

95 / 100 Punkte

Logo Die Bayerische
3860

Die BayerischeZAHN Komfort + ZAHN Sofort

1,15

97 / 100 Punkte

Zahnersatz

95 / 100 Punkte

Zahnbehandlung

98 / 100 Punkte

Zahnreinigung & Prophylaxe

100 / 100 Punkte

Ergo Zahnzusatzversicherung Logo
3896

ERGOZEZ

4,90

22 / 100 Punkte

Zahnersatz

9 / 100 Punkte

Zahnbehandlung

0 / 100 Punkte

Zahnreinigung & Prophylaxe

0 / 100 Punkte

Zahnzusatzversicherung nachträglich für Erwachsene

Aktuell gibt es vier Versicherer, die bestimmte angeratene Behandlungen versichern. Die also auch dann leisten, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Option 1. Ergo Zahnersatz Sofort (ZEZ)

  • Annahme auch bei angefangener, angeratener Behandlung möglich
  • Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Bei Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen) werden die Festzuschüsse der GKV verdoppelt
  • Ohne Gesundheitsprüfung, wichtig: Heil- und Kostenpläne dürfen zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags nicht älter als sechs Monate sein!
  • Beitrag vom 18. bis 21. Lebensjahr 22,40 Euro danach 33,90 Euro monatlich
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre
  • keine Leistungen im Bereich Prophylaxe, Zahnbehandlung, Füllungen, Kieferorthopädie

Die Zahnzusatzversicherung Ergo Zahnersatz SOFORT ist spezialisiert auf die nachträgliche Versicherung von Zahnersatz. In den anderen Bereichen leistet sie zwar nicht, aber beim Thema Zahnersatz bis zu 100 Prozent der Rechnung, wenn die Versorgung ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung (wie oben beschrieben) erfolgt.

Wann eignet sich der Tarif für Sie?

  • Soweit die Leistungen für Zahnersatz zu erwarten sind. Zahnbehandlung also eine untergeordnete Rolle spielt.
  • Immer dann, wenn der voraussichtliche Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (auch BEMA Leistung oder GKV Zuschuss in Ihrem Kostenvoranschlag) den Beitrag für die 2-jährige Laufzeit (für den Erwachsenen 813,60 €) übersteigt. Denn ERGO würde den Erstattungsbetrag der GKV verdoppeln.
  • Wenn Sie für dieselbe oder eine ähnliche Behandlung nicht bereits einen Kostenvoranschlag in der Vergangenheit – vor mehr als 6 Monaten – bekommen haben.

Weitere lesenswerte Informationen zum Thema laufende Behandlung erhalten Sie hier

Option 2. Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) Tarifreihe ZP

  • Annahme auch bei angefangener, angeratener Behandlung möglich
  • Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Bei bis zu 3 fehlenden Zähnen ist der Ersatz durch Brücken, Kronen, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz im Rahmen der Erstattungssätze und Leistungsstaffeln der jeweiligen Tarifstufe versichert
  • Beitrag entsprechend Tarif und Eintrittsalter zuzüglich 20% Zuschlag je fehlendem Zahn
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre; Achtung: Das Versicherungsjahr endet bei SDK immer zum 30.06. eines Jahres, nicht wie bei anderen Versicherern z.B. zum 31.12.
  • Leistungen im Bereich Prophylaxe, Zahnbehandlung, Füllungen, Kieferorthopädie je nach Tarifstufe jedoch unter Ausschluss bereits angeratener oder beabsichtigter Behandlungen

Die Zahnzusatzversicherungen SDK ZP7, ZP9 und ZP1 sind vollwertige Zahntarife, die zusätzlich für bereits fehlende Zähne, bei angeratenem Ersatz, Leistungen übernehmen. Diese betragen nach den Tarifstufen 70%, 90% und 100% und leisten innerhalb der ersten 4 Jahre entsprechend der jeweiligen Tarifstaffel. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ausschließlich Leistungen innerhalb der Regelversorgung wählen oder sich auch für höherwertigen Zahnersatz z.B. Implantate entschließen.

Wann eignet sich der Tarif für Sie?

  • Soweit der Ersatz für bei Vertragsbeginn fehlende Zähne vom Zahnarzt angeraten wurde.
  • Wenn Sie sich für höherwertigen Zahnersatz entschließen oder dieser aufgrund Ihrer persönlichen Zahnsituation vom Zahnarzt vorgeschlagen wurde.

Option 3. Union (UKV)

  • Annahme bei angefangener oder angeratener Behandlung nicht möglich – Ausnahme bei angeratenem/geplantem Austausch von alten oder schadhaften Füllungen
  • Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Bei bis zu 3 fehlenden oder noch zu ziehenden Zähnen ist der Ersatz durch Brücken, Kronen, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz im Rahmen der Erstattungssätze und Leistungsstaffeln der jeweiligen Tarifstufe versichert
  • Beitrag entsprechend Tarif und Eintrittsalter zuzüglich Zuschlag in Euro je fehlendem Zahn und Tarifstufe
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre, das erste Jahr endet zum 31.12.
  • Leistungen im Bereich Prophylaxe, Zahnbehandlung, Füllungen, Kieferorthopädie je nach Tarifstufe jedoch unter Ausschluss der ggf. bereits angeratenen oder beabsichtigten Füllungstherapie

Die Zahnzusatzversicherungen Union ZAHN Optimal, ZAHN Komfort und ZAHN Premium sind vollwertige Zahntarife, die zusätzlich für bereits fehlende (oder zu ziehende) Zähne, bei angeratenem Ersatz, Leistungen übernehmen. Diese betragen nach den Tarifstufen 50%, 70% und 90% und leisten innerhalb der ersten 4 Jahre entsprechend der jeweiligen Tarifstaffel. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ausschließlich Leistungen innerhalb der Regelversorgung wählen oder sich auch für höherwertigen Zahnersatz z.B. Implantate entschließen.

Wann eignet sich der Tarif für Sie?

  • Soweit der Ersatz für bei Vertragsbeginn fehlende oder noch zu ziehende Zähne vom Zahnarzt angeraten wurde.
  • Wenn Sie sich für höherwertigen Zahnersatz entschließen oder dieser aufgrund Ihrer persönlichen Zahnsituation vom Zahnarzt vorgeschlagen wurde.

Option 4. die Bayerische ZAHN Sofort

  • Annahme bei angefangener oder angeratener Behandlung möglich
  • Abschluss nur in Verbindung mit einem der Bausteine der Tarifreihe Prestige Plus, Prestige, Komfort und Smart
  • Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Versichert sind die jeweiligen Leistungen des Haupttarifes, soweit sie bereits vor Vertragsbeginn bekannt oder beabsichtigt waren, zu 750 Euro je Kalenderjahr, maximal 1.500 Euro für die gesamte Vertragsdauer.
  • Beitrag einheitlich für alle Altersstufen 29,90 Euro monatlich
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre, danach automatische Vertragsbeendigung
  • Leistungen im Bereich Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Füllungen, ohne Kieferorthopädie bei angeratener oder begonnener Maßnahme

Die Zahnzusatzversicherung die Bayerische ZAHN Sofort ist ein Zusatzbaustein zu einem Haupttarif des Versicherers. Alle Leistungen, die nicht schon bei Vertragsbeginn angeraten sind, werden von diesem Haupttarif entsprechend Erstattungssatz und Leistungsstaffeln übernommen.

Wann eignet sich der Tarif für Sie?

  • Wenn Sie sich bereits für einen Versicherungsschutz bei der Bayerischen entschieden haben und Ihr Zahnarzt aber noch eine laufende Behandlung abschließen muss/möchte.
  • Wenn der zu erwartende Eigenanteil für die Behandlung, den Mehrbeitrag von 717,60 Euro des Zusatzbausteins ZAHN Sofort übersteigt (Mehrbeitrag für 24 Monate a 29,90 Euro).

Unsere Erfahrung: Es ist nie zu spät für eine gute Zahnzusatzversicherung

Auch wenn Sie bereits beim Zahnarzt waren und einen Befund erhalten haben, ist es noch nicht zu spät: Sie können immer noch eine private Zahnsatzversicherung abschließen, die einen Teil der Behandlungskosten übernimmt.

Sie interessieren sich für eine nachträglich abschließbare Zahnzusatzversicherung und eine der oben geschilderten Fälle spiegelt Ihre Situation wider? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an 0800 – 533 79 34. Wir helfen Ihnen gerne aus dem Tarifdschungel heraus.