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Zahnzusatzversicherungen für Kinder unterscheiden sich von Versicherungstarifen für Erwachsene in ihren Leistungsschwerpunkten. Denn anders als in der Zahnzusatzversicherung für Erwachsene, wo der Focus auf dem Zahnersatz und im Bereich Zahnerhalt liegt, ist der Leistungsschwerpunkt in der Zahnzusatzversicherung für Kinder in der Kieferorthopädie und im Zahnerhalt durch Prophylaxe-Behandlungen.
Eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche, kann bei einer Behandlungsdauer von 3 bis 4 Jahren leicht 1000 bis 6000 Euro kosten. Hier leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur bei schweren Zahnschiefstellungen für Kinder und Jugendliche. Maßgebend sind dabei die Kieferindikationsgruppen (KIG), die in den Stufen 1 bis 5 den Schweregrad einer Diagnose widerspiegeln. Deshalb schützen Sie sich vor den hohen Kosten mit einer guten Zahnzusatzversicherung Kinder mit Leistungen für Kieferorthopädie!
Eine oft gestellte Frage ist, wie sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder von einer für Erwachsene unterscheidet. Gibt es überhaupt einen Unterschied? Ja und Nein. Die meisten Zahnzusatzversicherungen sind für Kinder und Erwachsene abschließbar. Man muss jedoch schauen, ob die für Kinder sinnvollen Leistungen mitversichert sind. Ein sehr gutes Angebot für Erwachsene beinhaltet nur geringe oder gar keine Leistungen im Bereich Kieferorthopädie. Und umgekehrt bietet die eine oder andere Zahnzusatzversicherung Kinder nur verhältnismäßig gute Leistungen für Zahnersatz. Deshalb ist es sinnvoll, im Kindes- und Jugendalter eine spezielle Zahnzusatzversicherung Kinder – und im Erwachsenalter eben eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene abzuschließen.
Kinder Prophylaxe & Zahnbehandlung
Wenn bei Ihrem Kind bereits eine Zahnfehlstellung durch den Zahnarzt oder den Kieferchirurgen festgesellt wurde, wird diese in der Patientenkartei festgehalten. Die Versicherer lassen sich bei Einreichung der ersten Rechnung für kieferorthopädische Behandlung gern die Kopie der Patientenkartei kommen. Und zwar die der letzten drei bis fünf Jahre VOR Vertragsabschluss. Ist eine solche Notiz vorhanden, wird die Erstattung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. Das ist mit einer guten Beratung vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung für Kinder vermeidbar.
Unser Tipp: Am besten abschließen, wenn gerade die ersten Milchzähne anfangen zu wackeln. Also kurz bevor das „Wechselgebiss“ beginnt. Spätestens sollte man die Zahnzusatzversicherung für Kinder möglichst bis zum 8. Lebensjahr abgeschlossen haben. Viele Versicherer geben in Ihren Tarifdetails die Altersgrenze für kieferorthopädische Behandlungen an. Prüfen Sie diese am besten bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind entscheiden.
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Zahnbehandlungen, die für den Erhalt der Zähne notwendig werden, treten auch schon bei Kindern auf. Durch Kariesbefall oder Löcher in den Zähnen werden Füllungen notwendig die zwar auch durch die GKV übernommen werden, allerdings wird hier auf die kostengünstigere Amalgam-Füllung zurückgegriffen statt auf die hochwertige Kunststoff-Füllungen. Hier können regelmäßige Zahnreinigungen Abhilfe schaffen. In einer Zahnreinigung werden harte Belege wie Zahnstein und Plaque durch den Zahnarzt entfernt. Das beugt nicht nur die Entstehung von Karies vor, sondern schützt Ihr Kind auch vor Parodontose. Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen sogar Fissurenversiegelungen, um die schwer zu reinigenden Vertiefungen der Backenzähne vor Kariesbefall zu schützen.
KIG 1: Die Kieferindikationsgruppe 1 umfasst leichte Zahnfehlstellungen. Die Behandlun findet aus ästhetischen Gründen statt und wird nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. In der KIG 1 erfolgt generell keine Leistung.
KIG 2: Gering augeprägte Zahnfehlstellungen, machen eine Korrektur medizinisch notwendig, werden aber nicht von der Krankenkasse übernommen und sind damit das größte finanzielle Risiko für Eltern ist die Diagnose in Kieferindikationsgruppe 2. Das bedeutet 2.500 bis 6.000 Euro Gesamtkosten – und überhaupt keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Hier kann eine gute private Zahnzusatzversicherung Kinder helfen – wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde.
KIG 3-5: In den KIG 3 bis 5 liegen ausgeprägte bis extrem ausgepräte Zahnfehlstellungen mit medizinischer Notwendigkeit vor. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen nur in den Kieferindikationsgruppen 3 bis 5. Das sind schwere Schiefstellungen, die das Kauen, Atmen oder Sprechen behindern. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben. Kosten für aufwändigere Behandlungsformen und bessere Qualität in KIG 3–5 müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.
Wichtigstes Kriterium ist – wie oben beschrieben – die Leistungen für Kieferorthopädie. Mit der Leistung für die Korrektur von Fehlstellungen ist vereinfacht gesagt, der Bereich „Zahnspange“ gemeint. Dieser sollte mitversichert sein. Und am besten ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus sollte Ihre Kinder Zahnzusatzversicherung folgende Kriterien erfüllen:
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bietet im Wesentlichen zwei Vorteile: Sie bietet finanziellen Schutz, denn gerade die Behandlungskosten in der Kieferorthopädie können schnell zwischen 2.500 und 6.000 Euro liegen. Der zweite Aspekt ist die Zahngesundheit und -schönheit Ihrer Kinder. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder ist eine Investition in die Zukunft, denn von gesunden und schönen Zähnen hat Ihr Kind ein Leben lang etwas! Bei uns finden Sie unterschiedliche Kindertarife, die Ihre Anforderungen optimal abdecken und im Leistungsfall zahlen. Jetzt vergleichen!
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Das ist die Antwort auf Punkt zwei von oben. Spar Dir das Geld, wenn bereits Dein Zahnarzt, der Schulzahnarzt oder eine Kieferorthopäde auch nur die leiseste Andeutung einer eventuell zu erwartenden oder zu beobachtenden Zahnfehlstellung gemacht hat. In der Regel steht diese Info in der Patientenkartei. Was die wenigsten wissen: Die Versicherer lassen sich bei Einreichung der ersten Rechnung für kieferorthopädische Behandlung gern die Kopie der Patientenkartei kommen. Und zwar die der letzten drei bis fünf Jahre VOR Vertragsabschluss. Ist eine solche Notiz vorhanden, wird die Erstattung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. Das ist mit einer guten Beratung vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung für Kinder vermeidbar.
Die Notwendigkeit einer KFO-Behandlung wird meist im 8. bis 12. Lebensjahr festgestellt, in eher seltenen Fällen früher. Der Abschluss sollte vorher, zwischen dem 5. bis 7. Lebensjahr erledigt sein. Ideal ist der Zeitpunkt kurz vor dem so genannten Wechselgebiss. Bitte unbedingt empfohlenes Abschlussalter je Tarif wegen der Leistungsstaffeln in den ersten Jahren beachten. Ganz nüchtern: Ist die Diagnose jedoch einmal gestellt, lohnt der Abschluss für den Bereich Kieferorthopädie nicht mehr. Bereits vor Vertragsabschluss angeratene/beabsichtigte kieferorthopädische Behandlungen sind nicht versicherbar. Und: Man sollte sich bitte nicht für schlauer als die Versicherer halten. Im Leistungsfall wird regelmäßig Einsicht in die Patientenkartei erbeten. Und zwar in die der letzten 3 Jahre vor Vertragsabschluss. Wie, das dürfen die nicht? Stimmt! Die Versicherer nicht, aber die Eltern der Patienten schon. Und genau darum wird höflich gebeten. Geht es um Zahnzusatzversicherung Kinder, am besten vorab von uns beraten lassen.
Die Tarife, die als beste Zahnzusatzversicherung für Kinder gelten, sind die folgenden in alphabetischer Reihenfolge: ARAG Z90Bonus, AXA DENT Premium-U, Allianz ZahnBest+ZahnFit, Bayerische VIP dental Plus (nur im Anschluss an Vorversicherung abschließbar), Concordia ZT+ZB, DFV KinderZahnSchutzbrief, DFV Zahnschutz Exklusiv plus, DKV KDT85+KDBE, INTER QualiMedZ Z90+ZPro, Janitos JA dental plus, R+V Premium (Z1U+ZV), Signal Iduna ZahnTOPpur und UNION ZahnPremium (UKV).
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