Stuttgarter Zahnzusatzversicherung
Rundumschutz ab 19,59 Euro pro Monat
Bis 100 Prozent Kostenübernahme beim Zahnarzt
2 Kombitarife mit ausgezeichneten Leistungen
250 Euro im Jahr für schmerzlindernde Maßnahmen
Geburtsjahr:
Gesamtbewertung: 4,89
3.587 Kundenstimmen
Sie bezahlen Ihre Zahnarztrechnung noch selbst? Warum eigentlich?
Bei einer Zahnzusatzversicherung ist nicht die Frage 'ob' Sie die Versicherung nutzen, sondern nur 'wann' und 'wie oft'!
Sie gehen zweimal pro Jahr zur professionellen Zahnreinigung? Klasse - lassen Sie sich diese Rechnung doch gleich erstatten.
Sie wünschen bei Zahnersatz eher den Porsche als die Postkutsche? Mit dem richtigen Tarif werden 100 Prozent aller Kosten übernommen. Sie brauchen sich keine Sorgen um die Zahnarztrechnung zu machen.
Die Tarife der Stuttgarter Zahnzusatzversicherung
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
Stuttgarter ZahnPremiumErstattungsbeispiel Zahnersatz
Implantat mit Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik
Gesamtkosten
3000,00 €
Kassenleistung
- 350 €
Ihr Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung
2.650,00 €
Erstattung Zusatzversicherung
- 2.350,00 €
Ihr Eigenanteil
mit Zahnzusatzversicherung
300,00 €
Direkter Vergleich der Stuttgarter Tarife
Bei der Stuttgarter Versicherung stehen zwei Tarife für die Zahnabsicherung zur Auswahl. Beide Tarifvarianten überzeugen mit einem umfangreichen Versicherungsschutz in allen wichtigen Bereichen. Der relevanteste Unterschied zeigt sich bei Zahnersatzmaßnahmen; während ZahnKomfort 80 Prozent Kostenerstattung bietet, leistet ZahnPremium 90 Prozent für Implantate, Brücken, Kronen, Prothesen und Inlays. Ein weiterer Unterschied: Im Premium-Tarif ist die Leistung für Zahnprophylaxe unbegrenzt. Kunden mit der Komfort-Variante können immerhin 160 Euro im Kalenderjahr für die professionelle Zahnreinigung geltend machen.
Das Upgrade für ein strahlendes Lächeln
– Sofortschutz ohne Wartezeit mit bis zu 100 % Kostenübernahme
– Rundumschutz ab günstigen 15,60 € pro Monat
– Nie wieder Angst vorm Zahnarzt | moderne Schmerztherapie inklusive
Stuttgarter Zahnzusatzversicherung im Vergleich mit anderen Tarifen
Die Stuttgarter hat zwei hervorragende Zahnzusatzversicherungen für unterschiedliche Wünsche. Aktuell zählen die Tarife jedoch nicht zu den am meisten gewählten Absicherungen unserer Kunden. Vergleichen Sie die Leistungen der Stuttgarter deshalb gerne mit anderen TOP-Tarifen.
Im Leistungsbereich gibt es bei der Zahnvorsorge / professionelle Zahnreinigung sowie bei Bleaching Unterschiede. Sowohl die Barmenia als auch die Continentale leisten mehr.
Der größte Unterschied zur Continentale Zahnzusatzversicherung liegt jedoch in der Art der Beitragskalkulation. Bei der Stuttgarter und Barmenia erhöhen sich die Prämien alle 5 bis 10 Jahre. Bei der Continentale bleibt der Beitrag stabil. Es gibt keine geplanten Beitragserhöhungen in der Zukunft. Daher ist der Preis zu Versicherungsbeginn etwas teurer.
Persönliches Angebot einholen und bei Vertragsabschluss eine Prämie im Wert von 15€ erhalten! Dieses Angebot gilt für Tarife ab einem Monatsbeitrag von min. 10,- €!
5 gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich einen Bruchteil der Kosten beim Zahnarzt.
Die Kosten beim Zahnarzt werden durch Inflation, neue Methoden und hochwertige Materialien immer teurer.
Sie werden die Leistungen der Zahnzusatzversicherung definitiv nutzen.
Professionelle Zahnreinigungen / Prophylaxe können Sie sich sofort erstatten lassen, es gibt keine Wartezeit.
Sie brauchen beim Zahnarztbesuch nie wieder finanzielle Sorgen haben.
Erfahrungen und Test der Stuttgarter Zahnzusatzversicherung
Im Test konnten die beiden Zahnversicherungen der Stuttgarter überzeugen. ZahnKomfort wurde mit der Note „Sehr gut“ (1,4) ausgezeichnet. Auch ZahnPremium erhielt die Beurteilung „Sehr gut“ (1,0) im letzten Finanztest 06/2023.
Von der Ratingagentur Franke und Bornberg wurde im Bereich Zahnbehandlungen ZahnPremium mit der Bestnote „FFF+ – Hervorragend“ benotet. ZahnKomfort erhielt „FFF – Sehr gut“. Im Bereich Zahnbehandlungen gingen beide Tarife mit „FFF+ – Hervorragend“ hervor.
Bis zu 90% Erstattung für Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate
100% Erstattung für Wurzelbehandlungen, z.B. Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion
100% Erstattung für Parodontosebehandlungen
Bis zu 100% Erstattung für PZR / Prophylaxe ohne Begrenzung
100% Erstattung für OP-Mikroskop und Laserbehandlungen
100% Erstattung für Anästhesieleistungen, Akupunktur, Lachgas, Hypnose
Bis zu 90% Erstattung für Kieferorthopädische Maßnahmen (bis max. 4.000€)
Stuttgarter ZahnzusatzversicherungHäufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz und welche Wartezeiten gelten?
Der Vertragsabschluss erfolgt jeweils zum nächsten Monatsersten. Es gibt keine Wartezeiten bei Versicherungsbeginn. Allerdings gilt in den ersten Jahren eine Leistungsbegrenzung für Zahnersatz.
Leistet die Stuttgarter Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern?
Ja, Kieferorthopädie bei Kindern ist in beiden Tarifen bis maximal 90 Prozent mitversichert. Die Erstattung beträgt mit ZahnPremium 2.000 Euro bei KIG 1 und 2 sowie 4.000 Euro bei KIG 3 bis 5. Mit ZahnKomfort leistet der Versicherer jeweils bis zu 2.000 Euro. Vergleichen Sie die Leistungen gerne mit unserer Übersicht der besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder.
Können in den Tarifen der Stuttgarter fehlende Zähne mitversichert werden?
Der Abschluss der Stuttgarter Zahnzusatzversicherung ist mit bis zu 4 fehlenden Zähnen möglich, die aber nicht mitversichert sind. Interessant ist diese Absicherung vor allem für Personen, die bereits eine Prothese haben. Denn diese wird als fest ersetzter Zahnersatz angesehen.
Welche Besonderheiten hat die Zahnzusatzversicherung der Stuttgarter?
Es gilt ein weltweiter Versicherungsschutz, sodass auch im Ausland ein Leistungsanspruch besteht. Bei Ärzten ohne Kassenzulassung wird allerdings die Erstattung pauschal um 35 Prozent gekürzt, die als GKV-Vorleistung angenommen wird.
Gibt es Leistungsbegrenzungen bei Implantaten, Kronen etc.?
Leistungsbegrenzungen gibt es in den ersten Jahren in Form der Zahnstaffelung. Diese gelten für Zahnersatzmaßnahmen. Am Beispiel des Premiumtarifs erstattet der Versicherer im ersten Versicherungsjahr maximal 1.500 Euro, 3.000 Euro in zwei Jahren, 4.500 Euro in drei Jahren und höchstens 6.000 Euro in vier Versicherungsjahren. Bei einer Vorversicherung, die mindestens sechs Monate bestand, entfällt die Leistungsbegrenzung bereits ab dem dritten Versicherungsjahr.
Wie erfolgt die Erstattung bei Zahnbehandlungen?
Alle Maßnahmen, die gemäß der gesetzlichen Regelversorgung erfolgen, werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Für privatärztliche Leistungen erstellt der Zahnarzt eine Rechnung, die der Patient in Vorleistung begleichen muss. Dann reicht er diese bei seiner Versicherung ein, die ihm die erstattungsfähigen Kosten auf sein Beitragskonto überweist.