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Zähne richten lassen – wer zahlt das?

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Eine Frau zeigt glücklich auf ihre Zähne

Wer sich die Zähne richten lassen möchte, sollte sich im Vorhinein über die Finanzierung des Eingriffs informieren. Der Zuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach verschiedenen Kriterien, beispielsweise dem Grad der Zahnfehlstellung und der Auswirkungen auf Sprechen, Kauen und Atmen. Wir informieren Sie über die Kostenübernahme beim Richten von Zähnen!

Zähne richten lassen: Die Frage nach der Kostenübernahme

Wer seine Zähne als Erwachsener richten lassen möchte, kann davon ausgehen, dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Regelversorgung nur bei Behandlungsbeginn bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es werden dann Behandlungen bezahlt, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich günstig sind. Erstattet werden bei Kindern 80% der Kosten sofort, und 20% nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung.

Kieferindikationsgruppen (KIG)

Kieferorthopäden stufen ihre Patienten in fünf verschiedene Schweregrade (Kieferindikationsgruppen = KIG) ein, die von „leicht“ bis hin zu „extrem stark“ reichen. Ob Sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, hängt von Ihrem persönlichen Schweregrad ab. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn mindestens eine Fehlstellung der Stufe drei vorliegt. Leichtere Zahnfehlstellungen (KIG 1 und 2) werden als ein ästhetisches Problem eingestuft. Die Patienten müssen die Behandlungskosten dann selbst tragen. Wenn man sich für eine Behandlung entscheidet, die über den Kosten der Regelversorgung liegt, muss man den überschießenden Teil der Rechnung selbst bezahlen. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Mehrkostenvereinbarung.

Die Möglichkeiten einer Kostenübernahme

Wer sich die Kosten für das Zähne richten erstatten lassen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Eine Kostenübernahme erfolgt durch:

  • die gesetzlichen Krankenkassen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs)
  • private Krankenversicherungen (wenn man privat versichert ist)
  • Zahnzusatzversicherungen (wenn man diese rechtzeitig abgeschlossen hat)

Zahnzusatzversicherungen und private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für das Zähne richten oftmals bis zu 80 bis 90%. Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem gewählten Tarif ab. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollten den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen. Mit einer Zusatzversicherung können besonders Kinder abgesichert werden. Wichtig ist dabei: Bei Abschluss darf noch keine Zahnfehlstellung bestehen und noch keine Behandlung oder Beobachtung angeraten sein.

Wann ist das Richten der Zähne sinnvoll?

Wer sich die Zähne richten lassen möchte, sollte sich darüber Gedanken machen, ob dies überhaupt sinnvoll ist. Ein offenes Wort mit dem behandelnden Zahnarzt ist der wichtigste Schritt. Der Grad der Fehlbildung, das Alter des Patienten und die Kosten einer Behandlung sind ausschlaggebende Faktoren. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist für Patienten zwar absolut unverbindlich und kostenlos, die Behandlungskosten jedoch oft erheblich. Die richtige Zahnzusatzversicherung muss rechtzeitig abgeschlossen worden sein. Und zwar bevor auch nur die Andeutung einer möglichen Zahnfehlstellung in der Patientenkartei verzeichnet wurde. Sehr gute Zahnzusatzversicherungen mit Leitungen für Kieferorthopädie bieten INTER und ARAG. Die Leistungen erfolgen hier sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Prüfen Sie jetzt über unseren Tarifrechner, welche Zahnzusatzversicherung das Zähne richten übernimmt!