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Kieferfehlstellung: Wenn der Überbiss zum Problem wird

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Eine Frau sitzt auf dem Behandlungsstuhl beim Zahnarzt und öffnet den Mund

Bei einer Kieferfehlstellung spricht man von einer sogenannten Dysgnathie. Unter dem Begriff Dysgnathie werden Fehlstellungen und Fehlentwicklungen von Zähnen, dem Kiefer und dem Kausystem zusammengefasst. Im Rahmen einer Kieferfehlstellung kann eine Behandlung notwendig sein, um die volle Funktion des Zahnapparates zu sichern.

Kreuzbiss oder Überbiss – die Arten der Kieferfehlstellung

Es gibt eine Reihe von Arten der Kieferfehlstellung, die jeweils andere Auswirkungen auf den Kauapparat und Zähne haben. Besonders häufig treten folgende auf:

Kiefer-Überbiss: Als Überbiss (Prognathie) wird ein vorstehender Kiefer bezeichnet. Die Zähne des Oberkiefers liegen dabei über denen des Unterkiefers. Das kann nicht nur zu Schwierigkeiten beim Essen führen, sondern auch ein erhöhtes Kariesrisiko mit sich bringen.

Kiefer-Vorbiss: Der Vorbiss (Progenie) stellt den Gegensatz zum Überbiss dar. Hier liegen die Zähne des Unterkiefers über denen des Oberkiefers. Das ist dann der Fall, wenn das Verhältnis zwischen Ober- und Unterkiefer nicht passt. Bei einem zu langen Oberkiefer spricht man von einer sogenannten Mandibuläre Prognathie, wohingegen der zu kleine Oberkiefer von einer Maxilläre Retrognathie.

Deckbiss: Beim Deckbiss, auch Tiefbiss genannt, verdecken die Schneidezähne des Oberkiefers die des Unterkiefers vollkommen. Dabei kann es zu Berührungen und Verletzungen der oberen Schneidezähne mit dem Zahnfleisch des Unterkiefers kommen. Betroffene leiden häufig an Kiefergelenkschmerzen.

Kreuzbiss: Der Kreuzbiss ist eine besonders verbreitete Kieferfehlstellung. Hier sind die Zähne seitlich verschoben und schließen beim Zubeißen nicht gerade ab. Es werden drei Arten des Kiefer Kreuzbisses unterschieden: der Kopfbiss, der einseitiger Kreuzbiss und der beidseitige Kreuzbiss. In allen Fällen der Fehlstellung beißen die Seitenzähne nicht korrekt aufeinander und können zu unterschiedlichen Problemen führen.

Die Zahnfehlstellungen lassen sich in verschiedene Kieferindikationsgruppen unterteilen. Je nachdem, welche KIG vorliegt, werden Leistungen zur Behandlung der Kieferfehlstellung durch die GKV übernommen.

Ursachen einer Kieferfehlstellung (Dysgnathie)

Eine Kieferfehlstellung kann erblich bedingt sein oder durch äußere Einflüsse verursacht werden. Der Unterkiefer wird in der Regel durch eine genetische Veranlagung betroffen – dazu kann unter anderem das Downsyndrom zählen. Der Oberkiefer kann auch durch Umstände wie ein häufiges Daumenlutschen verformt werden und eine Fehlstellung verursachen.

  • Down-Syndrom

  • Angeborene Fehlbildung des Skeletts

  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

  • Ungünstige Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder Schnuller

Kieferfehlstellungen können Probleme verursachen

In vielen Fällen ist die Fehlstellung des Kiefers minimal und hat keine Auswirkungen auf die Gesundheit und Zähne. Aber ein Kreuzbiss bei Kindern und Erwachsenen oder eine andere Fehlstellung des Kiefers kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken:

  • Schlechtes Kauverhalten – kauen nicht möglich oder sehr anstrengend

  • Muskelverspannungen

  • Kopfschmerzen

  • Konzentrationsprobleme

  • Atemprobleme

Die Behandlung bei Kieferfehlstellungen

Die Behandlung einer Kieferfehlstellung ist notwendig, wenn die Gesundheit oder auch das Aussehen einer Person stark beeinträchtigt sind. Die Behandlung wird durch einen Kieferorthopäden durchgeführt. Eine Erstbehandlung des Kiefers und der Fehlstellung im Alter zwischen 9 und 13 Jahren hat sich als besonders wirksam erwiesen.

Mögliche Behandlungen bei Dysgnathie

Die gängigste Behandlung für eine Kieferfehlstellung (Dysgnathie) ist die Zahnspange. Sowohl lose als auch feste Zahnspangen kommen dafür zum Einsatz. Wird die Zahnspange im Alter ab etwa 9 Jahren verwendet, ist das Ergebnis zur Korrektur der Kieferfehlstellung zumeist sehr gut. Denn der Kiefer befindet sich zu dieser Zeit noch im Wachstum, wenngleich die Milchzähne bereits durch die dauerhaften Zähne ersetzt wurden. Es kann sein, dass eine Behandlung im jüngeren Alter notwendig ist, wenn die Kieferfehlstellung etwa so stark ist, dass der Mund sich nicht schließen lässt.

Für die Behandlung mit einer Zahnspange werden bei jungen Kindern häufig feste Spangen verwendet. Diese lassen sich nicht durch den Patienten entfernen. Lose Spangen sind nur dann wirkungsvoll, wenn sie auch regelmäßig getragen werden – eine aktive Mitarbeit des Patienten ist daher besonders wichtig.

Eine Operation gegen Kieferfehlstellung

Es ist möglich, eine OP gegen Dysgnathie durchführen zu lassen. Diese Art der Behandlung wird zumeist bei erwachsenen Patienten angewandt, die an einer sehr schweren Form der Kieferfehlstellung leiden. Ist der Kiefer bereits ausgewachsen, lassen sich zwar die Zähne weiterhin richten, die Knochenform kann aber nicht mehr beeinflusst werden. Mit der Operation wird der Kieferknochen neu geformt und in Teilen ersetzt, um die Fehlstellung zu beheben.

Die Kosten einer Dysgnathie-OP

Die Kosten für eine Dysgnathie-OP werden nur zu einem geringen Teil durch die Krankenversicherung gedeckt – auch dann, wenn es sich um eine schwere Kieferfehlstellung handelt. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier die Kosten der Kieferfehlstellungs-OP reduzieren. Dabei ist es wichtig, dass zu Beginn der Behandlung ein umfassender Heil- und Kostenplan erstellt wird, der bei der Krankenkasse und der möglichen Zahnzusatzversicherung eingereicht werden sollte. So lassen sich die Kosten zur Korrektur der Kieferfehlstellung von Anfang an überblicken.

Sorgen Sie mit einer Zahnzusatzversicherung vor

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