Bonusheft beim Zahnarzt – worauf ist zu achten?
Wenn der Zahnersatz fällig wird, müssen die damit verbundenen Kosten für Zahnbehandlungen von gesetzlich Versicherten teilweise privat getragen werden. Einige Krankenkassen bieten mittlerweile kostenlosen Zahnersatz an. Wie hoch die Zuschüsse der Krankenkassen ausfallen, bemisst sich unter anderem nach dem Bonusheft. Mit diesem können regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt nachgewiesen werden, deren Existenz sich auf die Gewährung von Zuschüssen positiv auswirkt.
Bonusheft – warum ist es so wichtig?
Ein gesundes Lächeln wirkt attraktiv. Beim Zahnarzt kann dieses aber auch ganz schön teuer werden. Egal, ob Prothese, Krone, Implantat oder Brücke: Gesetzlich versicherte Patienten müssen die Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt zumeist hälftig selber tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem Jahr 2005 nur noch befundorientierte Festzuschüsse und keine prozentualen Anteile. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und nicht nach der Art des Zahnersatzes. Dem Großteil der Patienten wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent – plus Bonus – ausgezahlt. Der Bonus ergibt sich aus dem lückenlosen Nachweis jährlicher Zahnvorsorgeuntersuchungen im Bonusheft über mindestens 5 Jahre (20% Bonus) oder 10 Jahre (30% Bonus). Die Zahnzusatzversicherung zahlt dann ebenfalls meist 90% statt 80%. Es lohnt sich also doppelt das Bonusheft zu pflegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen verfolgen eine wirtschaftliche Lösung – der Patient soll wieder normal zubeißen können. Besonders gut aussehen darf es, muss es aber nicht.
Ein einfaches Beispiel für Zuschüsse:
Wenn ein Patient eine Krone vom Zahnarzt benötigt, kann dieser nicht pauschal auf Edelmetalle oder Keramik zurückgreifen. Wirtschaftlichkeit bedeutet einfache Ausführung und preiswertes Material. Die Regelversorgung, die zur Herstellung des normalen Gesundheitszustandes notwendig ist, ist eine Nicht-Edelmetallkrone ohne zahnfarbene Verblendung (außer im Frontbereich). Wenn die Krone 500 Euro kostet, übernehmen die Krankenkassen einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro.
Die restlichen Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Mit einem Bonusheft können die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen entsprechend erhöht werden. Die Einsparungen durch das Bonusheft können im Zusammenwirken mit einer Zahnzusatzversicherung immens ausfallen.
Bonusheft – der ausschlaggebende Sparfaktor
Die gesetzlichen Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent können durch ein Bonusheft erhöht werden. Zuzahlungen von weiteren 20 bis 30 Prozent für Behandlungen bei Zahnarzt sind die positive Folge. Das Bonusheft sollte nachweisen, dass in den vergangenen fünf bis zehn Jahren regelmäßige Zahnarztbesuche erfolgt sind. Wir geben Ihnen ein Beispiel:
Wenn ein Patient eine Krone für 500 Euro bekommt, erhält er 250 Euro Zuschuss von der Krankenkasse. Wenn der Patient ein Bonusheft vorweisen kann, wird der 50 Prozent-Zuschuss durch weitere 30 Prozent erhöht. Der Gesamtzuschuss beträgt dann 50% der Regelversorgungskosten + 50% des Bonus = 65 Prozent. Der Patient erhält einen Zuschuss in Höhe von 325 Euro, sodass dieser nur noch 175 Euro aus eigener Tasche bezahlen muss. Hinzu kommen ggf. die Leistungen der Zahnzusatzversicherung. Das Rechenbeispiel zeigt, dass ein Bonus-Heft zu ordentlichen Einsparungen führen kann. Bei hohen Kosten können Einsparungen von mehreren hundert Euro erzielt werden.
Drei Vorteile liegen auf der Hand:
Niedrigere Eigenanteile bei Zahnersatz nach Regelversorgung
Höhere Erstattungen durch die private Zahnzusatzversicherung
Geringeres Risiko von Zahnverlust durch regelmäßige Kontrolle
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, führt sein Bonusheft. Der Vordruck kann bei Ihrer Krankenkasse bestellt werden – dieses wird Ihnen kostenlos zugesandt. Ist es abhanden gekommen, fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Nachweis der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen an. Viele Zahnarztpraxen führen das Bonusheft außerdem schon elektronisch.