Warum kommt es regelmäßig zu Beitragserhöhungen bei Zahnzusatzversicherungen?
Beitragserhöhungen sind keine Seltenheit. Im Gegenteil, sie kommen regelmäßig vor und betreffen meist alle Anbieter der Zahnzusatzversicherung. Doch die Anpassungen der Beiträge zur Versicherung erfolgen nicht willkürlich, sondern gehen auf höhere Kosten für den Versicherer zurück. Dieser überprüft zu Vertragsbeginn die zu erwartenden Kosten anhand von Erfahrungswerten und Statistiken. Aufgrund des rasanten Fortschritts in der Zahnmedizin können immer bessere Behandlung angeboten werden. Moderner Zahnersatz ist heute kaum mehr von echten Zähnen zu unterscheiden, hat aber seinen Preis. Die steigenden Kosten für die zahnmedizinische Versorgung werden von den Versicherern an die Kunden in Form von Preis- und Beitragserhöhungen weitergegeben. Mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in der Regel automatisch.
Um die Höhe der Beitragserhöhung festzulegen, vergleicht der Versicherer regelmäßig die Leistungen und die kalkulierte Berechnungsgrundlage der Versicherung. Offenbaren sich hierbei Abweichungen zwischen 5,01 Prozent und 10 Prozent darf der Versicherer entscheiden, ob eine Anpassung der Beiträge für den Tarif vorgenommen werden soll. Entscheidet sich der Anbieter der Zahnzusatzversicherung zu warten, bis die Abweichung bei 10 Prozent liegt, äußert sich dies meist in höheren, aber dafür selteneren Beitragsanpassungen. Andere Versicherer erhöhen lieber regelmäßig die Beiträge, aber in kleineren Schritten.
Was können Betroffene von Beitragserhöhungen tun?
Die Versuchung eine Zahnzusatzversicherung zu kündigen, sobald eine Erhöhung der Beiträge seitens des Versicherers gefordert wird, ist groß. Trotzdem sollte ein solcher Schritt gut überlegt werden. Eine Zahnzusatzversicherung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Zähne. Auch bietet sie zum Beispiel eine regelmäßige, professionelle Zahnreinigung, die in den Leistungen des Tarifs inkludiert ist. Außerdem sollte genau geprüft werden, ob noch Behandlungen der Zähne in nächster Zeit anstehen oder in den kommenden Monaten Zahnersatz benötigt wird. Bei vorschnellen Kündigungen der Versicherung kann es sonst passieren, dass Leistungen beim Zahnarzt nicht mehr von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Sinnvoller ist es, sich bei Beitragserhöhungen über günstigere Tarife oder einen Wechsel zu informieren. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn neue Versicherer übernehmen geplante oder bereits laufende Behandlungen der Zähne mehrheitlich nicht. Überdies müssen Wechsler der Zahnzusatzversicherung mit einer mehrmonatigen Wartezeit rechnen, was bei dringenden Maßnahmen zu Schwierigkeiten führen kann. Manchmal kommt es auch vor, dass neue Patienten von einer Versicherung abgelehnt werden. Wer dann ganz ohne Zahnzusatzversicherung dasteht, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Gelegentlich erhalten Versicherungsnehmer sogar bessere Leistungen bei einem Wechsel – vor allem, wenn Vorversicherungen anerkannt werden.
Es kann sich also lohnen, Tarife zu vergleichen und sich genau zu informieren. Meist muss bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung auch der aktuelle Zahnstatus überprüft und von einem Zahnmediziner angegeben werden. Abgefragt werden dabei folgende Fragen:
- Gibt es angeratene Behandlungen?
- Fehlen Zähne und wenn ja, wie viele?
- Wie viele Zähne wurden bereits mit Zahnersatz versorgt?
- Gibt es Zahnersatz, der bereits älter als 10 Jahre ist?
- Gab es bereits eine Parodontose-Erkrankung und wann wurde diese behandelt?
Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer aber bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann innerhalb eines Monats nach Information über die Erhöhung der Beiträge Gebrauch gemacht werden.
Wie können Beitragserhöhungen bei Zahnzusatzversicherungen vermieden werden?
Um Beitragserhöhungen zu umgehen, kann eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen eine gute Alternative sein. Hier gibt es auch im Alter keine einkalkulierten Steigerungen der Beiträge. Um dies zu gewährleisten, sind die Beiträge zu Versicherungsbeginn etwas höher. Aus diesen Beiträgen bildet die Versicherung Altersrückstellungen, die dann bei steigendem Bedarf im Alter aufgezehrt werden. Der Beitrag bleibt somit konstant. Die Höhe des Beitrags ist jedoch stark vom Versicherungsbeginn abhängig. Je jünger der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Tarifs ist, desto geringer sind die Kosten. Es entsteht ein sogenanntes Reserve-Kapital, aus dem die Kosten für den im Alter erwartbaren, höheren Behandlungsaufwand beglichen werden können.
Um von einer Zahnzusatzversicherung mit stabilem Beitrag auch im Alter zu profitieren, ist die Versicherung mit Altersrückstellungen somit eine gute Alternative.
Tarife mit stabilem Beitrag im Alter - hier gibt es keine Beitragserhöhung
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
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98 / 100 Punkte
Stabiler Beitrag im Alter | inkl. 250,- € Bleaching
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen. Der Tarif bildet Altersrückstellungen.
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Tarifnote
98 / 100 Punkte
Stabiler Beitrag im Alter
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen. Der Tarif bildet Altersrückstellungen.
AllianzMeinZahnschutz 90 (AR)
Tarifnote
97 / 100 Punkte
Stabiler Beitrag im Alter
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen. Der Tarif bildet Altersrückstellungen.