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Zahnzusatz­versicherung für Beamte

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Eine Frau lächelt und zeigt ihre Zähne

Gilt es bei der Zahnzusatzversicherung für Beamte etwas zu beachten? Beamte haben einen sicheren Job und können sich auf monatliche Gehälter verlassen. Kein Wunder also, dass für viele das Beamtentum die optimale Anstellungsform darstellt. Aber wie sieht es mit der gesundheitlichen Versorgung aus? Die Kosten werden nicht über den klassischen Weg abgedeckt, also eine private oder gesetzliche Krankenversicherung, sondern über den staatlichen Arbeitgeber. Wie sieht es da mit den Kosten für Zahnbehandlungen aus?

Beamter ist nicht gleich Beamter

Die allgemein notwendige, medizinische Grundversorgung wird für Beamte direkt durch den Dienstherrn, also den Staat, beglichen. Allerdings werden nicht alle Beamten gleichbehandelt. Abhängig vom Dienstgrad und der Art der Anstellung, werden Kosten ganz oder nur zum Teil getragen. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie die Zahnmedizin. Es kann also sein, dass teure Behandlungen nicht komplett durch den Dienstherrn getragen werden. Absichern können sich beihilfeberechtige Beamte mithilfe eines Beihilfeergänzungstarifs für den Zahnbereich. Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge können auf einige Tarife der klassischen Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte zurückgreifen. Dabei handelt es sich nicht um explizite Zahnzusatzversicherungen für Beamte, aber solche, die für Beamte geeignet sind.

Zahnzusatzversicherung bei freier Heilfürsorge

Die sogenannte freie Heilfürsorge deckt die Behandlungskosten für besonders risikoreiche Berufsgruppen umfassend ab. Die Heilfürsorge ist vergleichbar mit einer gesetzlichen Krankenversicherung und gilt je nach Bundesland mitunter für folgende Berufsgruppen:

  • Polizei
  • Bundeswehr
  • Feuerwehr

Eine klassische Zahnzusatzversicherung ist auch für Heilfürsorgeberechtigte relevant. Denn vor allem kostspielige Versorgungen – wie z.B. Implantate – werden nicht ohne Weiteres übernommen. Wenn überhaupt eine Zuzahlung erfolgt, deckt sie nur einen Teil der Kosten ab.

Zahnzusatzversicherung bei Beamten – Was ist die Beihilfe?

Beihilfe wird häufig mit einer privaten Versicherung gleichgesetzt, doch dies ist nicht korrekt. Eine Zahnzusatzversicherung für Beamte ist demnach nicht gleichzustellen mit einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte.

Weniger risikoreiche Beamtengruppen wir etwa Richter oder Verwaltungsangestellte sowie Beamte bestimmter Bundesländer werden durch die sogenannte Beihilfe unterstützt. Dieses System übernimmt einen Teil der notwendigen medizinischen Grundversorgung. In der Regel muss der Versicherte für Behandlungen und Medikamente in Vorkasse treten. Viele Beamte nutzen daher zusätzlich die oben genannten Ergänzungstarife der privaten Krankenversicherung.

Zahnzusatzversicherung für Beamte (heilfürsorgeberechtigt) – Was ist zu beachten?

Beamte, die durch die Heilfürsorge unterstützt werden, sollten bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung genau hinschauen. Es gibt ca. 33 sehr gute Tarife, die beim Thema Heilfürsorge und Zähen einspringen. Bei gesetzlich Versicherten sind es über 100.

  • In welcher prozentualen Höhe möchte ich die Kostenerstattung? Gute Anbieter arbeiten mit 80 bis 100 Prozent.
  • Passt der Tarif zu meinem Zahnstatus? Nicht jeder „Testsieger“ passt auch zu der individuellen Zahnsituation.
  • Versicherer ohne Zahnstatusprüfung bei Vertragsabschluss holen diese im Leistungsfall garantiert nach.
  • Die Zahnzusatzversicherung endet mit dem Anspruch auf Heilfürsorge, z.B. dann, wenn Sie in Pension gehen. Dieser Fall sollte mit der Anwartschaft abgesichert sein.
  • Experten empfehlen, ein bis zwei Mal im Jahr eine Prophylaxe und Zahnreinigung durchzuführen. Gute Tarife decken diese Kosten ab. Ansonsten sollte die gesamte Kostenübernahme für diesen Bereich bei mindestens 80 Euro im Jahr liegen.

Wer sich bereits in einer Behandlungsphase befindet oder Schmerzen im Mundraum verspürt, kann diese Kosten in der Regel nicht mit einer neuen Zahnzusatzversicherung für Beamte abdecken. Um den Ist-Zustand richtig einschätzen zu können, arbeiten die meisten Versicherungen mit Fragen nach dem Zahnstatus im Versicherungsantrag.

Versicherer, die beim Abschluss auf diese Fragen verzichten, holen das dann spätestens im Leistungsfall nach. Unser Beratungsteam geht mit Ihnen zu Ihrer Sicherheit in jedem Fall diese Fragen vorab durch. Warum? Damit Sie einen Tarif bekommen, der nicht nur Geld kostet, sondern auch wirklich einspringt, wenn Sie ihn brauchen.

Klicken Sie in beim Zahnzusatzversicherung Vergleich im Tarifrechner Zahnzusatzversicherung bei „Ihre Krankenversicherung“ den Punkt „private Heilfürsorge“ an. So werden in der Ergebnisliste nur die Versicherer angezeigt, die auch Zahnzusatzversicherungen für Beamte mit Heilfürsorge anbieten.