UKV ZahnPRIVAT Leistungen für Zahnersatz: Im Rahmen der Regelversorgung werden wahlweise zu 90% (Premium), 70% (Optimal) oder 50% (Komfort) vom Restbetrag, der nach Leistung der GKV übrig bleibt, erstattet. Das sind ca. 4 Prozentpunkte mehr, als ein Tarif, der den entsprechenden Prozentsatz unter Anrechnung der GKV-Leistungen erbringt. Für Rechnungen mit privatärztlichen Vergütungsanteilen gilt die gleiche Regelung sogar unabhängig vom Bonusheft.
Folgende Leistungen fallen laut Bedingungen in den Bereich des Zahnersatzes: Als Zahnersatz gelten z.B Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays, Onlays, Veneers und die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen), Implantate sowie Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Zu den implantologischen Leistungen zählen auch alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden funktionstherapeutischen und funktionsanalytischen Leistungen sowie knochenaufbauenden Maßnahmen.