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Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung

Münchener Verein

Top-Leistungen für Ihre Zahngesundheit zu besonders günstigen Beiträgen. Jetzt EinsteigerPaket sichern – ganz ohne Wartezeit.

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Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatz­versicherung Tarifdetails

    Zahnersatz
  • Brücken, Kronen (Kassenqualität) 100%
  • Brücken, Kronen (Privatleistung) 100%
  • Funktionsanalytik für Zahnersatz 100%
  • Implantate, Erstattungssatz 100%
  • Knochenaufbau für Implantate 100%
  • Inlays, Erstattungssatz 100%
  • Leistungen für Keramikverblendungen 100%
  • Teilnote Zahnersatz 1,00
  • Zahnbehandlung
  • Professionelle Zahnreinigung 2 mal 100€ pro Jahr
  • Fissurenversiegelung Ja
  • Hochwertige Kunststofffüllungen 100%
  • Wurzelbehandlung, wenn GKV vorleistet 100%
  • Wurzelbehandlung, wenn GKV ablehnt 100%
  • Parodontosebehandlung, wenn GKV vorleistet 100%
  • Parodontosebehandlung, wenn GKV ablehnt 100%
  • Funktionsanalytik bei Zahnerhaltmaßnahmen Ja
  • Aufbiss-/Knirscherschienen Ja
  • Fluoridierung Ja
  • Kariesrisikodiagnostik Ja
  • Mundhygienestatus Ja
  • Zahnbleaching Ja 200 € alle 2 Jahre
  • Teilnote Zahnbehandlung 1,02
  • Zahnspange (Kieferorthopädie)
  • Für Erwachsene Ja max 2.500 € insgesamt
  • Für Kinder, ohne Vorleistung GKV 65 %, max 5.000 € insgesamt
  • Für Kinder, mit Vorleistung GKV 100 %, max 5.000 € insgesamt mit der Kasse zusammen
  • Weitere Detailinfos Kieferorthopädie Kinder
  • Testnote Zahnspange Kinder SEHR GUT (1,45)
  • Spezielle zahnmedizinische Leistungen
  • Dental-Laser (Laser statt Bohren) Ja
  • Anwendung CEREC-Technologie Ja
  • Digitale Volumentomographie Ja
  • VECTOR-Technologie Ja
  • OP-Mikroskop Ja
  • DROS-Schiene Ja
  • PACT Ja
  • DNA-Test Ja
  • INVISALIGN-Therapie Ja
  • Schmerzlinderung: Akupunktur & Narkose Ja
  • Wartezeiten, Leistungsstaffeln, Vertragliches
  • Wartezeit Zahnersatz Keine
  • Wartezeit Zahnbehandlung Keine
  • Wartezeit Kieferorthopädie Keine
  • Wartezeit professionelle Zahnreinigung Keine
  • LeistungsSupport Ja
  • Bedingungscheck Ja
  • 1. Versicherungsjahr 1.500 €
  • 1. bis 2. Versicherungsjahr 3.000 €
  • 1. bis 3. Versicherungsjahr 4.500 €
  • 1. bis 4. Versicherungsjahr 6.000 €
  • ab dem 5. Versicherungsjahr unbegrenzt
  • Wartezeit entfällt

Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatz­versicherung Tarifinformationen

Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung ist als Vollkasko-Schutz konzipiert und bietet 100 % Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr!

Erfahrungen mit der ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung

Vorteil: Hohe Erstattungssätze für Zahnersatz und Zahnerhalt, professionelle Zahnreinigung, Zahnaufhellungen und KFO, keine Wartezeiten.

Nachteil: 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit, steigende Beiträge

Geeignet: Für alle Altersgruppen, die eine leistungsstarke Absicherung zu fairen Preisen suchen

Nicht geeignet: Für Personen mit mehr als einen fehlenden Zahn versichern wollen oder Kosten für bereits angeratene Behandlungen über den ZahnGesund 100 Tarif abrechnen wollen

Besonderheiten: Übernahme von Wurzel- und Parodontosebehandlungen auch bei Kassenvorleistung.

Antragsannahme: Sehr gut, unbürokratisch und nur eine Gesundheitsfrage

Beitragskalkulation: Ohne Alterungsrückstellungen (Beitragsanpassung nach Alter).

Leistungsabwicklung: Münchener Verein leistet als traditionsreicher und moderner Krankenversicherer sehr schnell.

Leistungsumfang im  Münchener Verein ZahnGesund 100 Tarif

Zahnbehandlung

Für Zahnbehandlungen wie Kunststofffüllungen, Komposit- oder Dentin-Adhäsive-Füllungen, Kariesinfiltration, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Knirscherschienen sowie für Maßnahmen, die hiermit in direktem Zusammenhang stehen, zahnärztliche Behandlungen inklusive Vor- und Nachbehandlungen sowie für funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen, leistet die ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung zu 100 %. Vorleistungen durch die GKV, freien Heilfürsorge und truppenärztlichen Versorgung werden von den erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen abgezogen.

Zahnprophylaxe

Zu den erstattungsfähigen Zahnprophylaxe-Leistungen des Münchener Verein ZahnGesund 100 Tarif zählen die Erstellung eines Mundhygienestatus, die Aufklärung zu Krankheitsursachen und Präventionsmöglichkeiten, Kariesrisikodiagnostik, Parodontaldiagnostik, professionelle Zahnreinigungen, Fissurenversiegelungen und weitere zur Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Zahnfleisches und des gesamten Zahnapparates medizinisch notwendigen Behandlungen. Geleistet wird für 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zur Höhe von 200 € pro Versicherungsjahr.

Zahnersatz

Zahnersatz ist einer der wichtigsten Leistungsbereiche und kann schnell auch zum teuersten werden. In der ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung leistet der Münchener Verein für Kronen, Veneers, Lumineers, Inlays, Onlays, Overlays, Brücken, Brückenglieder, Ankerzähne und Implantate, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Maßnahmen sowie für Zahnprothesen (Teil- oder Vollprothesen) und Verblendungen bis zum 8. Zahn zu 100 %. Erbrachte Vorleistungen durch die GKV und andere werden von den erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen in Abzug gebracht.

Maßnahmen zur Schmerzlinderung

Für schmerzlindernde Maßnahmen wie Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung und Vollnarkosen erstattet der ZahnGesund 100 Tarif 100 % der Gesamtaufwendungen bis zur Höhe von 300 € pro Versicherungsjahr. Darunter fallen auch Maßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit einer der versicherten Leistungen stehen.

Maßnahmen zur Zahnaufhellung

Unabhängig vom Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit übernimmt die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung 100 % der Aufwendungen für zahnaufhellende Maßnahmen (Zahnaufhellungen/Bleaching). Die Erstattungshöhe begrenzt sich auf 200 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren, sofern die Maßnahme durch einen approbierten niedergelassenen Zahnarzt oder dessen ärztlicher Aufsicht nach fachlicher Weisung durchgeführt werden.

Zahnspange (KFO)

Erstattet werden für die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses 100 % der Gesamtaufwendungen für:

  • Erwachsene bis zu 65 % bis max. 2.500 €
  • Kinder mit der KIG 2 zu 65 % bis max. 5.000 €
  • Kinder mit einer KIG 3-5 zu 100 % bis max. 5.000 €

Vorleistungen durch die GKV und andere werden von den erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen abgezogen.

Besonderheiten des ZahnGesund 100 Tarifs

Hightech-Leistungen

In Ihrer ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung sind auchHightech-Leistungen wie Dental-Laser, CEREC, digitale Volumentomographie, Vector-Methode, PACT, DROS-Schiene, OP-Mikroskop, DNA-Test, INVISALIGN-Therapie und Schmerzlinderung wie Akupunktur & Narkose mitversichert.

Keine Wartezeit

Die Zahnzusatzversicherungen ZahnGesund 100 des Münchener Vereins leisten ab dem ersten Tag und verzichten vollständig auf Wartezeiten. Geleistet wird unter anderem für Zahnspangen, professionelle Zahnreinigungen und für Zahnersatz – Profitieren Sie von Sofortleistung mit der Zahnzusatzversicherung des Münchener Vereins!

Innovations-Garantie

Mit der Innovations-Garantie des Münchener Verein ZahnGesund 100 Tarifs auch vor Kosten für medizinisch notwendige neue Behandlungsmethoden finanziell abgesichert.

Zukunfts-Garantie

Sollten in Zukunft Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Leistungskatalog gestrichen, sichert Ihnen der Tarif ZahnGesund 100 des Münchener Vereins volle Leistung und das garantiert!

FAQ´s zur ZahnGesund 100

Vertragswechsel und Kündigung im ZahnGesund 100 Tarif

  • Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Versicherungsjahresende
  • Kündbar: Zum Ende eines Vertragsjahres
  • Vertragsverlängerung: Automatisch um 1Jahr

Wechseln Sie jetzt Ihre Zahnzusatzversicherung und nehmen Sie die Versicherungsjahre Ihrer Vorversicherung einfach mit in Ihren neuen ZahnGesund 100 Tarif. Lassen Sie ich Ihre Versicherungszeit bei unmittelbarem Übergang einfach anrechnen und profitieren Sie von reduzierter Leistungsstaffel und schneller vollen Leistungen. Sie wissen nicht, ob Sie die Wechselbedingungen erfüllen? Prüfen Sie es jetzt!

WechselbedingungenZahnGesund 100
Vorversicherungslaufzeit (Nachweis über ununterbrochenen Vorversicherung ausreichend)mind. 12 Monate
Unterjähriger Vertragswechsel (Nachweis über ununterbrochenen Vorversicherung ausreichend)zählt als volles Jahr
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzesmindestens 90 %

Der Münchener Vereins verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Das bedeutet, dass das Versicherungsverhältnis nicht einfach ohne Angabe von Gründen durch den Münchener Verein gekündigt werden kann.

Downloads: ZahnGesund 100 Versicherungsbedingungen & Rechenbeispiel

Gibt es Wartezeiten?

Nein. Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor.

Enthält der Tarif altersbedingte Beitragserhöhungen?

Ja. Im ZahnGesund 100 Tarif des Münchener Vereins erhöhen sich die Beiträge abhängig von definierten Altersgrenzen. Hier die Beitragssprünge des Tarifs:

AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071.90 €
61-10079,90 €

Werden Leistungen in den ersten Jahren begrenzt?

Ja, der Münchener Verein ZahnGesund 100 Tarif begrenzt die Höhe der Leistungen in den ersten Versicherungsjahren. Die Summenbegrenzung staffelt sich wie folgt:

Leistungsbegrenzung
(VJ = Versicherungsjahr/en)
ZahnGesund 100
(Tarif 577)
im ersten VJbis 1.500 €
in den ersten beiden VJbis 3.000 €
in den ersten drei VJbis 4.500 €
in den ersten vier VJbis 6.000 €
ab dem fünften VJ und bei Unfallunbegrenzte Leistung

Müssen bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Für den Abschluss Ihrer Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung beim Münchener Verein müssen Sie nur eine Gesundheitsfrage nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen beantworten.

Was sind die Gebührenordnungen GOZ und GOÄ?

Die Abkürzungen GOZ und GOÄ stehen für die deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) und regelt seit 2012 die Vergütung von zahnätzlichen und ärzlichen Leistungen. Rechtsgrundlade für den Erlass ist § 15 Zahnheilkundegesetz.  Erstattungsfähig sind die Kosten der zahnärztlichen Heilbehandlung bis zu den darin festgesetzten Höchstsätzen. Der aktuelle Höchstsatz der GOZ bzw. der GOÄ liegt derzeit bei dem 3,5-fachen Satz.

Fragen zu Zahnbehandlungen und Prophylaxe

Wird die Versiegelung der Prämolaren (kleine Backenzähne) erstattet?

Ja. Die Versiegelung der Prämolaren wird unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers zu 100 % bis zur Höhe von 100 € erstattet. Welche Zähne behandelt werden, ist dabei nicht von Bedeutung.

Erstattungshöhe für Zahnprophylaxe

Es werden pro Versicherungsjahr zweimal 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zur Höhe von jeweils 100 € erstattet.

Wie oft und wie hoch sind Erstattungssätze für Kinderprophylaxe?

Zahnmedizinische Individualprophylaxe wird unabhängig vom Alter des Versicherten übernommen. Die Münchener Verein ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung übernimmt zweimal pro Versicherungsjahr 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zu einer Höhe von maximal 100 €.

Leistet der Zahngesund 100 Tarif für eine Wurzelkanalbehandlung?

Ja, der Tarif leistet auch für Wurzelbehandlungen (Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, elektrometrische Längenmessung) mit und ohne Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu 100 % bis zur Höhe von 200 € pro Versicherungjahr.

Werden Zahnaufhellungen erstattet?

Ja. Der ZahnGesund 100 Tarif übernimmt unabhängig vom Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit 100 % der Aufwendungen für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) bis zur Höhe von 200 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen von einem approbierten niedergelassenen Zahnarzt oder unter dessen ärztlicher Aufsicht nach fachlicher Weisung durchgeführt werden.

Fragen zu schmerzlinderde Maßnahmen & KFO

Sind Mehrleistungen im Bereich KFO versichert?

Ja. Anders als bei den beiden Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ übernimmt die ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung auch KFO-Leistungen, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind. Erstattungsfähig sind Leistungen für Aufbissbehelfen und Schienen (z.B. DROS-Schienen) und die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen, die im Rahmen der GOZ und der GOÄ (Gebührenverordnung für Zahnärzte und Ärzte) berechnet werden darf und die darin definierten Höchstsätze nicht überschreitet. Es werden 100 %, bis zu 100 € sowie höherwertige Materialien, die der verbesserten Funktion dienen übernommen.

Erstattungssätze für Vollnarkose und Dämmerschlaf

Für schmerzlindernde Maßnahmen wie Vollnarkosen und Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), die im direkten Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen stehen, übernimmt der Tarif 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zu einer Höhe von 300 € pro Versicherungsjahr. Nicht erstattet werden Kosten für Vollnarkosen bei der Entfernung von Weisheits-)Zähnen!

Erstattungssätze für Akupunktur, Hypnose, Lachgas-Sedierung

Ja, die ZahnGesund 100 Zahnzusatzversicherung des Münchener Vereins übernimmt auch schmerzlindernde Maßnahmen wie z.B. Akupunktur, Hypnose, Lachgas-Sedierung, die im direkten Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen stehen. Übernommen werden 100 % der erstattungsfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 300 € pro Versicherungsjahr.

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