Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung

Verdreifacht den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für Brücken, Kronen, Prothesen und sonstigen Zahnersatz!






Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung Tarifdetails
- Brücken, Kronen (Kassenqualität) 100% Verdreifachung des GKV-Festzuschusses, max. 100%
- Brücken, Kronen (Privatleistung) ca. 90% Verdreifachung des GKV-Festzuschusses, max. 100%
- Funktionsanalytik für Zahnersatz
- Implantate, Erstattungssatz
- Knochenaufbau für Implantate
- limit Implantate unbegrenzt
- Betrag pro Implantat unbegrenzt
- Inlays, Erstattungssatz
- limit Inlays unbegrenzt
- Betrag pro Inlay unbegrenzt
- Leistungen für Keramikverblendungen
- Teilnote Zahnersatz Nicht gewertet, da nur Festkostenzuschussvermehrer
- Wartezeit Zahnersatz Keine
- Wartezeit Zahnbehandlung Nicht versichert
- Wartezeit Kieferorthopädie Nicht versichert
- Wartezeit professionelle Zahnreinigung Nicht versichert
- Leistungen bei reinen Privat-Zahnärzten Nein
- Leistungen Zahnersatz/Zahnbehandlung in den ersten Jahren Im ersten und zweiten Versicherungsjahr jeweils 350 Euro. Im dritten und vierten Versicherungsjahr jeweils 700 Euro. Somit sind in den ersten vier Jahren insgesamt 2.100 Euro abrufbar. Ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfall entfällt die summenmäßige Leistungsbegrenzung.
- Leistungen KfO in den ersten Jahren Nicht versichert
- Echte Zahnlücken versicherbar?
- Kalkulationsmodell (Beiträge) Ohne Alterungsrückstellungen. Mit automatischen Anpassungen nach Alter.
- Kündigungsfristen Jährlich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer zum 31.12. mit Frist von 3 Monaten.
- Annahmecheck Wenn über uns abgeschlossen.
- LeistungsSupport Wenn über uns abgeschlossen.
- Bedingungscheck Wenn über uns abgeschlossen.
- PatientenAnwaltline Wenn über uns abgeschlossen.
Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung Tarifinformationen
Münchener Verein 561 Erfahrungen
- Vorteil: Verdreifacht den Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz. Üblicherweise erfolgt in dieser Leistungsklasse eine Verdoppelung. Keine Wartezeiten.
- Nachteil: Höherwertiger Zahnersatz (Implantate) sind nur begrenzt zuschussfähig. Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen, Einlagefüllungen, PZR, Wurzel- und Parodontosebehandlung) sind nicht mit versichert.
- Geeignet: Für alle Altersgruppen von Erwachsenen, deren Schwerpunkt klar auf Zahnersatz liegt und die auf höherwertige Leistungen weniger Wert legen möchten oder können.
- Nicht geeignet: Bei Vorhandensein einer Knirscherschiene.
- Besonderheiten: Verdreifachung des Kassenzuschusses statt der in diesem Leistungssegment üblichen Verdoppelung.
- Antragsannahme: Sehr gut, unbürokratisch, einfach.
- Beitragskalkulation: Ohne Alterungsrückstellungen (Beitragsanpassung nach Alter).
- Leistungsabwicklung: Münchener Verein leistet als traditionsreicher und moderner Krankenversicherer sehr schnell.
Münchener Verein 561 Tarifbeschreibung
Die Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung ist als ein Tarif der "Deutsche ZahnVersicherung" am Markt bekannt. Der Tarif ist derzeit der leistungsstärkste im Bereich der Regelversorgungstarife.
Zahnersatz und Bonusheft - je besser das Bonusheft gepflegt, desto höher der Festkostenzuschuss und umso höher die Erstattung durch die Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung. Der Festkostenzuschuss für Implantate beträgt bei einem Gesamtpreis von 3.300 Euro ca. 400 Euro. Es würden also ca. 400 Euro von der Krankenkasse und ca. 800 Euro vom Münchener Verein getragen werden (1.200 Euro Gesamterstattung bei 3.300 Euro Kosten). Im Vergleich zum zu zahlenden Beitrag ist dies ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Kommt der Bonus noch hinzu - umso besser.
Zahnerhalt/Zahnbehandlung - Keine Leistungen.
Zahnspange - Keine Leistungen.
Münchener Verein 561 Vertragsbedingungen
Zu den Voraussetzungen für den Abschluss gehören die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder der Anspruch auf Heilfürsorge (Bundeswehr, Polizei, Berufsfeuerwehr) und ein Wohnsitz in Deutschland.
Die Leistungen in den ersten Jahren für Zahnersatz
Die tariflichen Leistungen je versicherte Person sind in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt: Im ersten und zweiten Versicherungsjahr liegt die Leistungsgrenze jeweils bei 350 Euro, im dritten und vierten Versicherungsjahr bei jeweils 700 Euro. Somit sind in den ersten vier Jahren insgesamt 2.100 Euro abrufbar. Ab dem fünften Versicherungsjahr und bei Unfall entfällt die summenmäßige Leistungsbegrenzung.
Die Versicherungsbedingungen sind sehr verbraucherfreundlich und sehen keine Wartezeit (im Unterschied zu den üblichen acht Monaten) vor. Der Münchener Verein verzichtet darüber hinaus auf das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers (z. B. nach hohen Zahnarztrechnungen).
Download: Tarifbedingungen Münchener Verein 561
Münchener Verein 561 Vertragswechsel und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei der Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung ein Jahr. Der Vertrag beginnt mit dem im Versicherungsschein dokumentiertem Beginn und läuft zunächst bis zum 31.12. des darauf folgenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dem Kalenderjahr.
Der Vertrag ist jährlich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer zum 31.12. mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Bitte wechseln Sie nicht, wenn Sie sich in einer Behandlung befinden, oder eine solche in der Patientenkartei als empfohlen dokumentiert wurde. Im Falle eines finanziellen Engpasses kann man gut auf den günstigeren Tarif Münchener Verein 560 (Festkostenzuschussverdoppler) umsteigen. Das erspart erneute Leistungsstaffeln (Begrenzungen in den ersten Jahren). Für ein "Upgrade" eignen sich der Premium- und der Medium-Tarif aus dem Hause Münchener Verein.
Fazit
Die Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung ist eines der qualitativ besten Angebote im Segment der Regelversorgungs- oder Festkostenzuschusstarife. Er verdreifacht die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bis auf maximal 100% des Rechnungsbetrages. Sind Ihnen Implantate weniger wichtig und ist Ihr geplantes Budget nicht so hoch, ist die Münchener Verein 561 Zahnzusatzversicherung eine gute Wahl.
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