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Härtefallregelung Zahnersatz – Wer hat Anspruch?

Zahnarztkosten kosten Geld

Zahnersatz kann teuer werden, doch nicht jeder kann sich die Kosten leisten. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung, die eine vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht. Wer kann davon profitieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie läuft der Antrag ab? Hier finden Sie alle Antworten.

Was ist die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt in der Regel einen Festzuschuss zu den Kosten einer zahnärztlichen Regelversorgung. Der Zuschuss beträgt 60 % der Kosten. Mit regelmäßig geführtem Bonusheft kann dieser auf bis zu 75 % steigen.

Wer jedoch finanziell bedürftig ist, kann unter die Härtefallregelung fallen. Dann übernimmt die Krankenkasse 100 % der Regelversorgungskosten. Hochwertigere Versorgungen, wie Keramikkronen oder Implantate, sind von dieser Regelung nicht abgedeckt und müssen privat finanziert werden.

Wer hat Anspruch auf die Härtefallregelung?

Die Härtefallregelung gilt für Versicherte, deren monatliches Bruttoeinkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Wer nur knapp über diesen Grenzen liegt, kann dennoch eine individuelle Härtefallregelung erhalten. In diesem Fall wird ein anteiliger Zuschuss gewährt, der anhand des Einkommens und der Zahnersatzkosten berechnet wird.

Für das Jahr 2025 gelten folgende Grenzen:

  • Alleinstehende: 1.358 €

  • Zwei-Personen-Haushalt: 1.867 €

  • Jede weitere Person im Haushalt: +340 €

  • Anspruchsberechtigt sind außerdem Bezieher folgender Leistungen:

  • Sozialhilfe

  • Grundsicherung im Alter

  • Bürgergeld (ehemals Hartz IV)

  • BAföG

  • Kriegsopferfürsorge

  • Heimbewohner, wenn die Unterbringungskosten von Sozialhilfeträgern übernommen werden

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Wie beantragt man die Härtefallregelung?

Wer von der Härtefallregelung profitieren möchte, muss bei seiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Die Formulare liegen beim Zahnarzt aus oder sind direkt bei der Krankenkasse erhältlich. Auf dem Formular sind verschiedene Fragen auszufüllen. Darunter befinden sich Angabefelder für die Einkommenshöhe und die Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Das Einkommen muss mit Nachweisen belegt werden. Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen im Monat vor Anbringung des Zahnersatzes. Die Krankenkasse prüft den Antrag – bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Wer einen extrem hochwertigen Zahnersatz wünscht, muss die Kosten ohnehin selbst tragen. Die vollen Kosten werden nur bis zur Höhe der Regelversorgung übernommen.

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Härtefallregelung gibt es direkt bei der Krankenkasse oder beim Zahnarzt.

  2. Einkommensnachweise einreichen: Maßgeblich sind die Einkünfte des Monats vor der Zahnersatzbehandlung.

  3. Prüfung durch die Krankenkasse: Die Kasse entscheidet, ob der volle oder anteilige Festzuschuss gewährt wird.

  4. Widerspruch möglich: Wird der Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Was passiert, wenn man sich eine bessere Versorgung wünscht?

Die Härtefallregelung deckt ausschließlich die Regelversorgung ab. Wer eine hochwertigere Lösung, wie Implantate oder Vollkeramikkronen, wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier sinnvoll sein:

  • Sie übernimmt Zusatzkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen.
  • Mit der richtigen Police kann auch hochwertiger Zahnersatz bis zu 100 % erstattet werden.
  • Selbst bei Härtefällen profitieren Versicherte, da viele Tarife den Festzuschuss verdoppeln oder verdreifachen – ein enormer finanzieller Vorteil!

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