Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen (2025)
Welche Kosten fallen unter Regelversorgungskosten?
Die GKV zahlt nur in bestimmten Fällen 100% der Kosten
Wie Sie sich gegen hohe Behandlungskosten schützen können

Welche Zahnbehandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen. Ästhetische Eingriffe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kostenübernahme erfolgt nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit – das bedeutet: zweckmäßige und ausreichende Behandlung mit kostengünstigem Material.
Diese Zahnbehandlungen übernimmt die GKV:
- Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr
- Füllungen: Kostenlose Amalgamfüllung oder Zuzahlung für Kunststoff
- Wurzelbehandlungen: Nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Parodontitis-Behandlungen: Vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich
- Festzuschuss für Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen)
Wichtige Änderungen und Einschränkungen
Festzuschuss für Zahnersatz
Seit der Gesundheitsreform erhalten gesetzlich Versicherte nur noch einen befundabhängigen Festzuschuss. Ab 2025 beträgt dieser 70 % der Regelversorgungskosten. Wer ein Bonusheft führt, kann bis zu 85 % Zuschuss erhalten.
Wurzelbehandlungen: Wann zahlt die Kasse?
Die GKV übernimmt eine Wurzelbehandlung nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Zahn ist Teil einer geschlossenen Zahnreihe.
- Eine bereits vorhandene Brücke oder Krone kann erhalten bleiben.
- Die Zahnreihe würde sich ohne Behandlung nach hinten verkürzen.
Andernfalls muss die Behandlung privat gezahlt oder der Zahn entfernt werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für eine privat durchgeführte Wurzelbehandlung übernehmen.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht. Nur einige wenige (z. B. AOK Niedersachsen) gewähren Zuschüsse. Eine Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten oft ab.
Kostenübernahme im Ausland?
Die GKV übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen innerhalb der EU. Wer außerhalb der EU reist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese kostet ca. 10 € pro Jahr und übernimmt Notfallbehandlungen weltweit.
Warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Da viele Leistungen der GKV eingeschränkt sind oder nur teilweise übernommen werden, ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet Vorteile wie:
- Erstattung hochwertiger Füllungen (z. B. Kunststoff statt Amalgam)
- Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
- Erweiterte Leistungen für Zahnersatz und Implantate
- Wurzelbehandlungen ohne Einschränkungen
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