Zahnbrücke Kosten: Erklärung & Beispielrechnung

Der Verlust von eigenen Zähnen ist leider nicht nur physisch, sondern auch finanziell schmerzhaft. Seit Einführung der befundorientierten Festzuschüsse der Krankenkassen im Jahre 2005 ist die Selbstbeteiligung der Patienten erheblich gestiegen. Viele Menschen haben aus diesem Grunde Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen, um ihre eigenen Kosten gegen eine Reihe von Behandlungen und eine bessere Versorgung abzusichern.
Zahnbrücke Kosten sind nur schwer pauschalierbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der zu ersetzenden Zähne und der Auswahl des Materials. Nicht-Edel-Metall-Legierungen sind der unteren Preiskategorie zuzuordnen, während Gold und Keramik erheblich kostenaufwändiger sind.
Die Finanzplanung des Zahnarztes
Bevor eine Zahnersatzbehandlung begonnen werden kann, berät der Arzt über die Notwendigkeit der Maßnahme und die Möglichkeiten, die dem Patienten zur Verfügung stehen. Mit dem Heil- und Kostenplan werden die voraussichtlichen Kosten der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt. Diese prüft das Dokument und errechnet für seine Versicherten den zu gewährenden Festzuschuss sowie den Eigenanteil des Patienten. Bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird meist ein höherer Bonus gewährt. Dies gilt auch in Härtefällen bei sehr niedrigen Einkommen und bei Menschen, die von Sozialleistungen leben. Haben Sie eine gute Zahnzusatzversicherung, reichen Sie diesen Heil- und Kostenplan plus Kostvoranschlag für die privatärztlichen Vergütungsanteile ggf. plus aktuelles Bonusheft bei Ihrem Ansprechpartner für Zahnzusatzversicherungen ein. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere.
Zahnbrücke: Kosten, die in der Regel anfallen
Sie setzen sich aus dem zahnärztlichen Honorar, den Materialaufwendungen sowie den Leistungen des Dentallabors zusammen. Der Gesamtbetrag abzüglich des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkasse ergibt die Eigenbeteiligung der Patienten. Berücksichtigt wird dabei auch, um welche Zähne es sich handelt. Bei einer Zahnlücke von vier Zähnen im Kieferbereich könnten die Regelleistungen für die Zahnbrücke Kosten versagt werden und die Krankenkassen auf günstigere Prothesen verweisen. Bei Frontzähnen hingegen sind sich auch die Versicherungsträger der ästhetischen Aspekte bewusst und lassen diese in ihre Berechnung mit einfließen.
Beispiel vollverblendete Frontzahnbrücke (zwei Schneidezähne ersetzt):
Zahnärztliches Honorar nach GOZ | ca. 870 Euro |
Material- und Laborkosten (kein Edelmetall) | ca. 1.500 Euro |
Gesamtkosten | ca. 2.370 Euro |
Festzuschuss (mit vollem Bonus) | ca. 1.120 Euro |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | ca. 1.250 Euro |
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung | nur ca. 237 Euro |
Im Allgemeinen kann man für eine Nicht-Edel-Metall-Brücke zum Ersatz eines Zahnes mit Verblendung stets mit Kosten um die 1.300 Euro rechnen. Bei zwei zu ersetzenden Zähnen erheblich mehr (siehe Beispiel). Die Gebühren für das Material und die Laborleistungen können sehr unterschiedlich sein, so dass ein Preisvergleich stets empfehlenswert ist. Nicht nur bei den Material- und Laborkosten, sondern auch bei der Zahnzusatzversicherung: Vergleichen lohnt sich.

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.