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30. März 2016

Zahnarzt Notdienst: Wann sollte er gerufen werden?

Zahnarzt Notdienst

Der Zahnarzt Notdienst ist eine spezielle zahnärztliche Bereitschaft (oder Vertretung), mit dem Ziel, akute zahnmedizinische Beschwerden und Notfälle auch außerhalb der üblichen Praxiszeiten versorgen zu können. Er ist darauf ausgerichtet, unaufschiebbare Schmerzsituationen so zu behandeln, dass die Patienten anschließend an den jeweiligen Hauszahnarzt überwiesen werden können. Es geht also um die unbedingt notwendigen Behandlungen.

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Wann braucht man den Zahnarzt Notdienst?

Eine professionelle Versorgung durch den zahnärztlichen Notdienst kann in einer ganzen Reihe von Fällen notwendig werden. Besonders bei:

  1. plötzlichen Zahnschmerzen
  2. Schwellungen im Mundbereich (dicke Backe, wird durch Infektion verursacht)
  3. Zahnverlust oder Zahnfraktur durch Unfall, Sturz
  4. abgelösten / herausgefallenen Zahnersatz (Brücken, Kronen, Inlays) oder Füllungen
  5. Sperrungen des Kiefergelenks
  6. Bruch einer Prothese
  7. allgemeinen Schmerzen im Gesicht, Mund, Kieferbereich
  8. eventuellen Nachwirkungen zahnärztlicher Eingriffe (z.B. nach einer Wurzelbehandlung)

Welche Arten von Zahnarzt Notdienst gibt es?

Es gibt verschiedene zahnärztliche Notfallorganisationen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind per Sozialgesetzbuch öffentlich-rechtlich zur Organisation des Notdienstes verpflichtet. Niedergelassene Zahnärzte sind per von der Zahnärztekammer erlassener Berufsordnung zur Teilnahme am Zahnarzt Notdienst verpflichtet.

Ergänzend zu den öffentlich-rechtlichen Trägern, konnten sich privatrechtlich organisierte zahnärztliche Notdienste etablieren. Diese konzentrieren sich vor allem auf Privatpatienten und/oder Selbstzahler, stehen aber auch allen anderen Patienten zur Verfügung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Notfallbehandlung auch bei einem privatrechtlich organisierten Notdienst.

Was sollte man beachten?

Eine einheitliche zahnärztliche Notrufnummer gibt es Stand 2016 noch nicht. Die Telefonnummern der diensthabenden Praxen erfährt man tatsächlich am schnellsten über die den Haushalten kostenlos gelieferten Printmedien (Wochenblätter, Wochenanzeiger). Auch gibt der Anrufbeantworter des eigenen Hauszahnarztes meist die Kontaktdaten des aktuellen Notdienstes an.

Die Suchergebnisse im Internet waren weniger zufrieden stellend. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (Suchwort kzv) bieten eine Suchfunktion der zahnärztlichen Notfallbereitschaften des jeweiligen Bundeslandes an. Dort bekommt man zumindest ein paar Telefonnummern, bei denen man im Fall des Falles weitere Informationen erhält.

Sollte eine der oben genannten Indikationen (plötzliche Zahnschmerzen bis eventuelle Nachwirkungen zahnärztlicher Eingriffe) außerhalb der normalen Praxiszeiten auftreten, zögern Sie nicht, den zahnärztlichen Notdienst zu kontaktieren. Schnelle, kompetente Hilfe verhütet gegebenenfalls Folgeschäden.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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