Fehlende Zähne – in der Zahnzusatzversicherung
Fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung meint im Klartext: Fehlende und nicht (durch z.B. Brücken, Kronen, Implantate, Prothesen) ersetzte Zähne. Also „echte“ Zahnlücken. Die einzelnen Versicher betrachten fehlende, nicht ersetzte Zähne ganz unterschiedlich. Unterschiedliche Herangehensweise In manchen Zahnzusatzversicherungen sind sie unter bestimmten Voraussetzungen mit versicherbar, in manchen nicht. Einige Versicherer sehen Höchstgrenzen an fehlenden, nicht ersetzten […]