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26. Februar 2017

Leistungsstaffeln in der Zahnzusatz­versicherung

Leistungsstaffeln

Leistungsstaffeln bezeichnen die Höchstbeträge für Erstattungen in den ersten – meist vier bis fünf – Jahren des Bestehens der abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung. Deren Höhe ist – wie der Name Leistungsstaffeln schon sagt – gestaffelt nach Jahren.

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Sinn und Zweck

Sinn und Zweck der Leistungsstaffeln ist es, das Versichertenkollektiv vor überhöhten Kosten in den ersten Versicherungsjahren zu schützen. Sie sind somit ein indirekter Schutz vor außerplanmäßigen Beitragserhöhungen. Als die ehemalige schweizerische Versicherungsgesellschaft CSS 2007 den CSS.flexi ZEtop+ZB ohne Leistungsstaffeln auf den Markt brachte, erfolgte ein förmlicher Run auf diesen Tarif.
Viele Versicherte spekulierten mit einer baldigen Nutzungen der Leistungen, was dem Versicherer Beitragserhöhungen an die 100% innerhalb innerhalb weniger Jahre einbrachte. Schließlich wurde die Gesellschaft verkauft. Der Nachfolger Advigon begeht den Fehler fehlender Leistungsstaffeln nicht.

Zwei Modelle

Es gibt zwei verschiedene Modelle und eine Handvoll unterschiedliche Zeitdauern der Leistungsstaffeln. Modell eins schreibt die Leistungen für jedes einzelne Jahr fest. Also z.B. 1.000 Euro im ersten, 2.000 Euro im zweiten, 3.000 Euro im dritten und 4.000 Euro im vierten Vertragsjahr. Insgesamt also 10.000 Euro innerhalb der ersten vier Jahre. Danach und bei Unfall entfallen die Leistungsstaffeln. Enorm. Dieses Modell bietet R+V mit den Tarifen Z1U (Premium) und Z2U (Comfort) an. Auch ARAG mit Z100 oder ARAG Z50/90 – nur mit anderen Beträgen und auf zwei Jahre verteilt.
Modell zwei verteilt eine Summe (z.B. 4.000 Euro) auf einen festen Zeitraum von z.B. vier Jahren. So können im ersten Jahr 1.000 Euro, in den ersten beiden Jahren zusammen 2.000, in den ersten drei Jahren 3.000 und in den ersten vier Jahren 4.000 Euro abgerufen werden. Was man nicht aufbraucht, nimmt man in das nächste Jahr hinüber. Danach und bei Unfall entfallen diese Begrenzungen ganz. Dieses Modell bietet z.B. Württembergische ZE90 oder Continentale CEZP-U.

Manchmal getrennt nach Bausteinen

Einige Tarife sehen für Zahnerhalt und Zahnersatz getrennte Leistungsstaffeln vor. Zum Beispiel INTER Z90+ZPro 750 Euro für Zahnersatz (Z90) und 750 Euro für Zahnerhalt (ZPro) im ersten, jeweils 1.500 Euro pro Baustein in den ersten beiden und jeweils 3.000 Euro pro Baustein in den ersten drei Jahren. Also insgesamt 3.000 Euro pro Baustein = 6.000 Euro insgesamt in den ersten drei Jahren. Eine beachtliche Leistungshöhe.

Verlängerung oder Senkung bei Zahnlücken

Einige Versicherer verlängern die übliche Dauer der Leistungsstaffel von üblichen vier auf sechs oder acht Jahre, wenn bestimmte Zahnsituationen vorliegen. AXA verlängert z.B. im AXA DENT Premium-U ab der ersten Zahnlücke von vier auf acht Jahre Zeitdauer der Leistungsstaffel. Die 4.500 Euro gibt es dann verteilt auf 8 Jahre. Dafür sind ein bis max. drei Zahnlücken mit versichert.
Continentale bleibt bei vier Jahren, senkt jedoch die Leistungen von 4.000 Euro innerhalb vier Jahren auf 1.500 Euro innerhalb vier Jahren. Das gilt ab einer bestimmten Kombination von Zahnlücken und vorhandenem Zahnersatz älter 10 Jahre.
Beide Maßnahmen sind sinnvoll und zeugen von einer umsichtigen Annahmepolitik der jeweiligen Versicherer, die die Versichertengemeinschaft vor unerwünschten Beitragserhöhungen schützt. Die genauen Informationen zu den Leistungsstaffeln der einzelnen Tarife erfahren Sie mithilfe des AnnahmeChecks in unserem Vergleichsrechner.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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