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23. März 2016

Kieferorthopädie: Was dazu zählt & welche Kosten übernommen werden

Kieferorthopaedie Zahnlexikon

Kieferorthopädie ist der Bereich moderner Zahnheilkunde, der die Korrektur, Erkennung und Verhütung von Zahn- und Kieferfehlstellungen leisten kann. Zahn- und Kieferfehlstellungen können in unterschiedlicher Ausprägung das Kauen, Sprechen und im Extremfall sogar das Atmen erschweren. Kieferorthopädie ermöglicht also Kieferregulierungen für mehr Lebensqualität.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vor hohen Kosten für Kieferorthopädie vorsorgen!
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Kieferorthopädie in der Zahnzusatzversicherung

Mit Zahnzusatzversicherungen werden im Bereich Kieferorthopädie hauptsächlich Leistungen für Kinder angeboten. Hier unterscheidet man zwischen Tarifen, die nur ohne Vorleistung der GKV leisten, und Tarifen die unabhängig von Vorleistungen der Krankenkassen Versicherungsschutz bieten. Nicht einmal eine Handvoll privater Krankenversicherer bieten in ihren Zahnzusatzversicherungen kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene an. Klar, Kieferregulierungen werden idealerweise bereits im Kindesalter durchgeführt.

Zahnspange für Kinder

Der überwiegende Teil der kieferorthopädischen Behandlungen werden durchgeführt, wenn die Kinder im Alter zwischen 10 und 13 Jahren sind. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden in der Diagnose von Zahnfehlstellungen fünf Kieferindikationsgruppen, die so genannten KIG (KIG 1 bis 5). Die Fehlstellung der Zähne wird dabei in Millimetern gemessen. In KIG 1 und 2 leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht. In KIG 3 bis 5 übernimmt sie 80% zu sofort. Die restlichen 20% werden nach erfolgreichem Behandlungsabschluss erstattet. Sind gleichzeitig mindestens zwei Kinder einer Familie in Behandlung, gibt es anstatt 80 gleich 90% Erstattung.

Kieferindikationsgruppe 1
KIG 1 bezeichnet eine leichte Zahnfehlstellung, die aus kosmetischen Gründen behandelt werden könnte. Keine medizinische Notwendigkeit. GKV leistet nicht. Einige Zahnzusatzversicherungen führen die KIG jedoch bedingungsgemäß in ihrem Leistungskatalog (Stand 2016 z.B. DKV).

Kieferindikationsgruppe 2
KIG 2 – leichte Zahnfehlstellung, Korrektur medizinisch notwendig. Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Kosten zwischen 2.500 und 7.000 Euro. In Einzelfällen auch mehr. KIG 2 birgt somit das höchste finanzielle Risiko im Bereich Kieferorthopädie für die Eltern. Eine rechtzeitig, vor der ersten Erwähnung einer möglichen Zahnfehlstellung abgeschlossene Zahnzusatzversicherung, bringt hier erhebliche Vorteile.

Kieferindikationsgruppe 3
KIG 3 – stark ausgeprägte Zahnfehlstellung / Kieferfehlstellung. Behandlung medizinisch notwendig. Krankenkassen leisten, wie oben beschrieben, bei Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr. Mehrkosten für bessere Qualität können zum Teil, wenn rechtzeitig abgeschlossen, über eine geeignete Zahnversicherung gedeckt werden.

Kieferindikationsgruppe 4
KIG 4 – stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung. Medizinisch notwendig. Behandlung dringend erforderlich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wie in KIG 3. Mehrkosten siehe bitte unten.

Kieferindikationsgruppe 5
KIG 5 – sehr stark ausgeprägte Zahn- und /oder Kieferfehlstellung. Korrektur medizinisch notwendig und Behandlung dringend erforderlich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wie in KIG 3 und 4. Erstattung eventueller Mehrleistungen / Mehrkosten nur durch Zahnversicherung.

Mehrleistungen / Mehrkosten
In KIG 3 bis 5 vorliegt, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wer den Trage- und / oder Reinigungskomfort seiner kieferorthopädischen Versorgung verbessert wissen möchte, kann das mithilfe einer so genannten Mehrkostenvereinbarung mit dem Kieferorthopäden erledigen lassen. Diese wird auf eigene Rechnung, oder von einer geeigneten Zahnzusatzversicherung bedient.

Zahnspange für Erwachsene

Für Erwachsene sieht die GKV keine Leistungen zur Zahn- und Kieferregulierung vor. Wenige Zahnzusatzversicherungen bieten hier Leistungen bei medizinisch notwendiger Behandlung im Rahmen von Kieferorthopädie an. Es gibt keine Unterscheidung in KIG 1 – 5. Wichtig ist nur, dass die Behandlung medizinisch notwendig und nicht nur kosmetisch gewünscht ist. Wichtig: Bei bereits bestehender Zahn- oder Kieferfehlstellung macht der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung speziell für die Korrektur keinen Sinn. Denn die Fehlstellung bestand dann bereits vor Versicherungsbeginn, und ist somit nicht versicherbar. Dieser Leistungsbereich ist für Erwachsene eher ein Add-On. Schwerpunkt für Erwachsene ist Zahnersatz und Zahnerhalt.

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Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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