Heil- und Kostenplan

Heil- und Kostenplan – er ist ein wichtiges Dokument, das als Kostenvoranschlag für Patient und Krankenkasse dient und der Genehmigung des Versicherungsträgers bedarf. Er ist bei erforderlichem Zahnersatz unumgänglich und wird vom behandelnden Zahnarzt erstellt. Alle Zahnmediziner sind ihren Patienten gegenüber verpflichtet, sie über die Unterschiede der Zahnersatzmaterialien aufzuklären und ihnen beratend zur Seite zu stehen. Für einen Heil- und Kostenplan dürfen keine Gebühren erhoben werden. Die geplante Behandlung darf jedoch erst vorgenommen werden, wenn die Genehmigung der Krankenkasse in schriftlicher Form vorliegt.
Heil- und Kostenplan – Kalkulation der zu erwartenden Kosten für Krankenkasse und Patient
Im Heil- und Kostenplan wird recht genau ermittelt, wie teuer die geplante Zahnersatzbehandlung werden wird. Der betroffene Patient legt diesen Kostenvoranschlag anschließend seinem Versicherungsträger zur Prüfung und Genehmigung vor. Aufgabe der Krankenkasse ist es dann, die Übernahme der Zuschüsse sowie die Eigenanteile, die der Patient selbst zu tragen hat, zu ermitteln und diesem mitzuteilen. In besonderen Härtefällen können weitere Zuschüsse bei der Krankenkasse oder bei der Sozialbehörde der jeweiligen Kommune beantragt werden.
Was ist neu im Heil- und Kostenplan ?
Seit 01. Februar 2016 enthält der Heil- und Kostenplan zusätzlich ein ergänzendes Feld, in dem das Herstellungsland des Zahnersatzes aufzuführen ist. Im Zuge der globalen Marktwirtschaft können heute zahlreiche Kronen, Brücken oder Gebisse in osteuropäischen Ländern oder Schwellenländern wie China preiswerter angefertigt werden. Dies hilft vor allem den Patienten, Kosten einzusparen. Diese Entscheidung liegt jedoch allein im Interesse der betroffenen Krankenkassenmitglieder.
Erforderliche Angaben für den zahnmedizinischen Kostenvoranschlag
Der Heil- und Kostenplan besteht aus 2 Teilen. Teil 1 des Plans ist in 5 Abschnitte unterteilt. Abschnitt I enthält neben den persönlichen Patientendaten die Versicherten-Nr., die Nr. des Vertragszahnarztes, Gültigkeit der Versichertenkarte und das aktuelle Datum. Ferner werden hier der Befund des Zahnarztes, Angaben zur Regelversorgung und die geplanten Maßnahmen eingetragen. Alle weiteren zusätzlichen Leistungen werden im Bereich der Therapieplanung erfasst.
Abschnitt II ist ausschlaggebend für die Berechnungen der Krankenkassen. Er enthält alle vorliegenden Befund-Nummern, die die geplante Zahnersatzbehandlung rechtfertigen.
Der für den Patienten bedeutsame Abschnitt III enthält eine detaillierte Kostenaufstellung über das zahnärztliche Honorar sowie die Labor- und Materialkosten. Abweichungen vom Heil- und Kostenplan sind im Laufe einer Behandlung durchaus realistisch.
Abschnitt IV wird von den Krankenkassen ausgefüllt. In ihm werden die errechneten Festzuschüsse und eventuelle Bonusansprüche vermerkt.
Abschnitt V wird erst nach erfolgter Behandlung durch den behandelnden Zahnarzt ausgefüllt. Er enthält die endgültigen Kosten, den Zuschuss der Krankenkasse sowie den Eigenanteil, der vom Patienten zu finanzieren ist.
Teil 2 des Heil- und Kostenplans ist nur dann durch die Zahnmediziner auszufüllen, wenn abweichende Leistungen nach der privaten Gebührenordnung gewünscht sind.
Ein avon der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigter Heil- und Kostenplan ist genau 6 Monate gültig. Wird diese Gültigkeitsdauer überschritten, muss ein aktueller neu erstellt werden.

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.