Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) regelt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Zahnärzte ihre Leistungen nach einem einheitlichen System abrechnen, das Transparenz und Fairness für Patienten und Ärzte gewährleistet. Die GOZ gilt für zahnärztliche Privatbehandlungen, während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach einem anderen Abrechnungssystem, dem BEMA, arbeitet.
Was ist die GOZ?
Die GOZ ist eine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung, die Zahnärzten eine Grundlage für die Abrechnung ihrer privatärztlichen Leistungen bietet. Sie legt fest, wie hoch die Gebühren für bestimmte zahnärztliche Behandlungen sein dürfen und welche Leistungen unter diese Regelungen fallen.
Wie funktioniert die GOZ?
Die GOZ verwendet Punktwerte, die mit einem bestimmten Geldbetrag multipliziert werden, um die Gebühren für zahnärztliche Leistungen zu berechnen. Für jede Behandlung gibt es einen festgelegten Punktwert, der je nach Komplexität und Zeitaufwand variiert. Diese Punkte werden dann mit einem festen Satz multipliziert, um die endgültige Gebühr zu berechnen.
Leistungen, die nach GOZ abgerechnet werden
Zu den Leistungen, die nach der GOZ abgerechnet werden, gehören:
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate
- Prophylaxe-Behandlungen wie Zahnreinigungen und Fluoridierungen
- Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen
GOZ und Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten, die über den von der GOZ festgelegten Satz hinausgehen. Patienten sollten sich über die genauen Leistungen ihrer Zahnzusatzversicherung informieren, da die Erstattung je nach Tarif und Versicherungsbedingungen variieren kann.
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