Fehlende Zähne – in der Zahnzusatzversicherung

Fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung meint im Klartext: Fehlende und nicht (durch z.B. Brücken, Kronen, Implantate, Prothesen) ersetzte Zähne. Also „echte“ Zahnlücken. Die einzelnen Versicher betrachten fehlende, nicht ersetzte Zähne ganz unterschiedlich.
Unterschiedliche Herangehensweise
In manchen Zahnzusatzversicherungen sind sie unter bestimmten Voraussetzungen mit versicherbar, in manchen nicht. Einige Versicherer sehen Höchstgrenzen an fehlenden, nicht ersetzten Zähnen (unabhängig von deren Mitversicherung) vor. Bei Überschreitung der Höchstgrenze (z.B. 3 Stück) wird der Antrag auf Zahnzusatzversicherung komplett abgelehnt. Wiederrum andere interessiert die Anzahl der Zahnlücken nicht – versichert diese allerdings auch nicht.
Möglichkeiten der Mitversicherung fehlender Zähne
In der Zahnzusatzversicherung gibt es drei Möglichkeiten der Mitversicherung „echter“ Zahnlücken. Die bekannteste ist die der Mitversicherung gegen Zuschlag. Es wird ein prozentualer oder genau in Euro bezifferter Zuschlag pro fehlenden, nicht ersetzten Zahn angeboten.
Prominente Beispiele sind der ARAG Z90Bonus (20% Zuschlag pro fehlenden, nicht ersetzten Zahn), mit welchem bis maximal drei Zahnlücken geschlossen werden können. Die Mitversicherung ist optional, also eine Pflicht.
DKV KDT85+KDBE bietet ebenfalls die Mitversicherung von bis maximal drei fehlenden, nicht ersetzten Zähnen an. Es gilt ein Zuschlag von 4 Euro pro Zahn. Die Mitversicherung ist hier Pflicht.
AXA DENT Premium-U nimmt keinen Zuschlag. Hier greift die Variante „Verlängerung der Leistungsstaffel“. Konkret bedeutet dies, dass die in den ersten vier Jahren abrufbaren 4.500 Euro auf acht, statt auf vier Jahre verteilt werden.
Fehlende Zähne: Voraussetzung für die Mitversicherung
Grundsätzlich gilt, dass die Schließung von Lücken via Zahnzusatzversicherung dann möglich ist, wenn diese noch nicht bereits vor Vertragsabschluss angeraten / geplant / notwendig wurde. Achtung: Die Versicherer schlafen nicht auf dem Baum. Im Fall des Falles wird vom Patienten (nicht vom Zahnarzt) gern die Kopie der Patientenkartei erbeten. Und zwar der letzten drei bis max. fünf Jahre vor Vertragsabschluss.
Ausnahmen bei geplanter LĂĽckenschlieĂźung
Es gibt zwei Ausnahmen, durch welche man vor Vertragsbeginn bereits angeratene oder geplante Lückenschließungen mit versichern kann. Die geläufigere von beiden ist der ERGO Direkt Zahnersatz SOFORT. Dieser leistet den Kassenanteil einer Zahnersatzmaßnahme noch einmal „ober drauf“. Das lohnt sich betriebswirtschaftlich ab einem Kassenanteil von ca. 900 Euro.
Wesentlich attraktiver (und weniger bekannt) ist die Möglichkeit der geplanten Schließung von bis zu drei Zahnlücken durch den UNION ZahnPRIVAT Premium. Gegen 8,60 Euro Zuschlag pro fehlenden, nicht ersetzten oder zu ziehenden Zahn sind diese mit versicherbar. Beim Gedanken an Implantate ein sensationelles Angebot, wenn man die Maßnahme ab dem zweiten Versicherungsjahr plant.

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.