Anamnesebogen Zahnarzt

Beim Anamnesebogen Zahnarzt handelt es sich um ein vorgefertigtes Formular, mit dem der behandelnde Arzt die medizinische Vorgeschichte seiner Patienten erfragt. Mit diesen Informationen kann sich der Mediziner ein umfassendes Bild über ausgeheilte oder noch bestehende Erkrankungen sowie den Allgemeinzustand seiner Patienten machen. Er erfährt über eventuelle Allergien, einzunehmende Medikamente und aktuelle Beschwerden. Diese Auskünfte dienen nicht allein der Erleichterung der Diagnosestellung, sondern sie müssen natürlich auch bei allen einzuleitenden Therapien Berücksichtigung finden. Gerade im Bereich der Unverträglichkeiten und Allergien im Bezug auf Medikamente, sollten konkrete Angaben gemacht werden, um eine falsche Gabe von Medikamenten zu vermeiden.
Offenheit der Patienten
In der Regel wird der Anamnesebogen Zahnarzt nur beim ersten Besuch abgefragt. Da dieses Datenblatt in allen medizinischen Bereichen von den zu behandelnden Menschen selbst ausgefüllt werden muss, ist es wichtig, alle Angaben wahrheitsgetreu zu erteilen und nichts zu verschweigen. Immerhin kann es prekäre Folgen haben, wenn schwere Vorerkrankungen das gesamte Immunsystem beeinträchtigen und der Arzt nichts davon erfährt. Auch epileptische Anfälle, Unverträglichkeiten gegen Wirkstoffe, die oft verborgen in Medikamenten enthalten sind, oder gar Herz- und Kreislauferkrankungen müssen offen dargelegt werden. Intoleranzen im Hinblick auf Narkotika und Analgetika sind sehr wichtige Faktoren, die für den Anamnesebogen Zahnarzt und die nachfolgende Behandlung eine entscheidende Rolle spielen. Hier ist Verschwiegenheit also nicht sinnvoll, sondern teilen Sie offen und wahrheitsgemäß entsprechende Informationen mit.
Der Anamnesebogen Zahnarzt im Detail
Zunächst werden die persönlichen Daten der Versicherten erfragt. Neben Name, Adresse und Geburtsdatum ist auch die telefonische Erreichbarkeit der Patienten von Bedeutung, falls Termine seitens der Praxis einmal abgesagt werden müssen. Diese Daten werden ergänzt um den Krankenversicherungsträger und mögliche Zusatzversicherungen.
Im medizinischen Teil wird im Anamnesebogen Zahnarzt nach ansteckenden Erkrankungen wie Hepatitis, HIV oder Tuberkulose gefragt. Angaben zu Gelenkprothesen, Implantaten, Bluthochdruck und schweren chronischen Erkrankungen sind für den behandelnden Zahnarzt von großer Bedeutung. Bei Frauen im gebärfähigen Alter muss ferner die Frage nach einer Schwangerschaft erlaubt sein. Im positiven Falle sollten schwierige Eingriffe, die einer Anästhesie bedürfen, ebenso wie Röntgenaufnahmen auf einen Zeitraum nach der Geburt des Kindes verlegt werden.
Von all diesen Informationen müssen daher auch Zahnärzte in Kenntnis gesetzt werden. Schließlich tragen sie eine große Verantwortung, der sie nur gerecht werden können, wenn sie die Anamnese ihrer Patienten wirklich kennen.

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.