ERGO Ergänzungstarife
100% Erstattung ab 9,90 Euro
Sofortschutz ohne Wartezeit - heute abschließen, Zahnreinigung einreichen
Volle Kostenübernahme für Zahnreinigung ohne Begrenzung - egal wie oft!
100% für Zahnreinigung, Bleaching, Füllungen & mehr inklusive

3.717 Bewertungen

Die perfekte Ergänzung zu Ihrer ERGO Zahnversicherung
Berechnung auf Basis Ihres Geburtsjahres
ERGODentalVorsorge Premium
Tarifnote
74 / 100 Punkte
Echte PZR-Flatrate & monatlich kündbar
ERGO ZEZ und die Ergänzungsoptionen
ERGO DVB+DVEErstattungsbeispiele
2x professionelle Zahnreinigung pro Jahr
Gesamtkosten
200,00 €
Kassenleistung
- 0 €
Ihr Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung
200,00 €
Erstattung Zusatzversicherung
- 200,00 €
Ihr Eigenanteil
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Wurzelbehandlung Backenzahn
Gesamtkosten
1.000,00 €
Kassenleistung
- 0,00 €
Ihr Eigenanteil
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Erstattung Zusatzversicherung
- 1.000,00 €
Ihr Eigenanteil
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Vorteile der ERGO Ergänzungstarife
100 Prozent
Volle Kostenübernahme für Zahnreinigung und -behandlung
Kein Fragen
Es sind keine Gesundheitsfragen notwendig
Keine Wartezeit
Sofortiger Versicherungsschutz
Kein Risiko
14 Tage Widerrufsrecht – flexible Kündigungsfristen
Das interessiert dich vielleicht nochHäufige Fragen zur PZR Flatrate
Wie oft pro Jahr werden die PZR Kosten übernommen?
Es gibt keine Begrenzung. Du kannst 2-, 3- oder 6-mal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung gehen. Die Kosten werden immer erstattet.
Bei gesunden Zähnen empfehlen Zahnärzte eine PZR 2-mal pro Jahr, bei Parodontose eher 4-mal pro Jahr.
Muss ich die Rechnung selbst bezahlen / vorstrecken?
Die Rechnung vom Zahnarzt ist von dir zu begleichen. Die Versicherung erstattet den Betrag. Wenn du direkt nach Rechnungserhalt die Erstattung über die App oder per Mail anforderst, ist das Geld meistens ein bis zwei Wochen später auf deinem Konto.
Muss ich zu bestimmten Zahnärzten gehen?
Nein. Du kannst zum Zahnarzt deines Vertrauens gehen. Bei einem reinen Privatarzt ohne Kassenzulassung kann es zu Kürzungen kommen.
Welche Leistungen werden nicht übernommen?
Behandlungen, die VOR Versicherungsbeginn stattgefunden haben, werden nicht übernommen.
Ebenso Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angeraten waren oder begonnen haben (bspw. der Zahnarzt hat schon Zahnersatz mit einem Implantat angeraten und dokumentiert).
Für die professionelle Zahnreinigung zählt ausschließlich das Behandlungsdatum. Der Termin muss NACH Versicherungsbeginn sein. Die Terminvereinbarung darf natürlich schon vorher erfolgen.
Wie sind die Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeit?
Bei der ERGO gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Du kannst jeweils zum Monatsende kündigen.
Bei der Barmenia hast du nach 12 Monaten Mindestlaufzeit ein tägliches Kündigungsrecht.