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16. Oktober 2019

Zahnzusatz­versicherung wechseln – was ist zu beachten?

Zahnzusatzversicherung wechseln

Es gibt viele gute Gründe, die eigene Zahnzusatzversicherung zu wechseln: Steigende Prämien, eine unzureichende Kostenübernahme oder ein schlechter Service zählen zu den wichtigsten. Eine neue Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist im heutigen digitalen Zeitalter denkbar einfach – und mit wenigen Klicks geschafft. Damit die „Operation: Zahnzusatzversicherung Wechsel“ erfolgreich und so reibungslos und risikofrei wie möglich verläuft, gibt es jedoch einiges zu beachten. Wir liefern Ihnen hier wertvolle Tipps und Hintergründe zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung.

Der beste Zeitpunkt für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Unabhängig von Ihren Beweggründen für die Suche nach einer neuen Zahnversicherung, ist das Timing entscheidend. So kann eine Frustkündigung richtig teuer werden, wenn Sie sich derzeit in einer laufenden Behandlung befinden oder eine angeratene Therapie bereits mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferchirurgen besprochen haben.

Die dafür anfallenden Zahnarztkosten wird, außer bei einem Unfall etc., keine neue Police abdecken. Der passende Zeitpunkt für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich also dann, wenn Sie möglichst keine Beschwerden und gesunde Zähne haben.

Eine neue Zahnzusatzversicherung wird bei laufenden oder angeratenen Behandlungen nicht leisten. Wechseln Sie die Zahnzusatzversicherung zu diesem Zeitpunkt nicht!

Kontaktieren Sie uns, um Wartungszeiten und Versicherungslücken bei einem Wechsel der Zahnversicherung zu vermeiden.

Der beste Zeitpunkt für eine neue Zahnzusatzversicherung ist jetzt!
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Kündigungsfristen bei einer Zahnzusatzversicherung

Bei der Kündigung bzw. dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung sind Kündigungsfristen zu beachten. Die eingeräumten Kündigungsfristen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen variieren stark.

Während früher 24 Monate Mindestlaufzeit und drei Monate Kündigungsrecht Standard waren, geht der Trend verbraucherfreundlich zum täglichen Kündigungsrecht. Eine Ausnahme bilden Beitragserhöhungen, bei dem die Versicherten von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Ohne Wartezeiten und Höchstgrenzen die Zahnzusatzversicherung wechseln

Früher haben fast alle Zahntarife bestimmte Wartezeiten zu Versicherungsbeginn für die Kostenübernahme vorgesehen:

  • drei Monate für weniger kostspielige Leistungen wie Zahnbehandlungen
  • bis zu acht Monate für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen

Wird innerhalb dieses Zeitfensters eine zahnärztliche Behandlung nötig, werden die Kosten, die Ihre gesetzliche oder private Krankenvollversicherung nicht trägt, auch von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen und Sie müssen selbst zahlen.

Aktuelle Tarife beinhalten in der Regel keine Wartezeiten mehr. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung auf zeitgemäße Tarife ohne Wartezeiten zu achten.

Einige wenige Versicherer bieten Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung an. Diese auch als Rückwärtsversicherung bezeichneten Tarife leisten im bestimmten Umfang auch für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen und sind nicht zu verwechseln mit Wartezeiten. Tarife mit Sofortleistung sind allerdings nur sinnvoll, wenn bisher keine Versicherung bestand – für Versicherte mit Wechselabsichten also ungeeignet.

Während Wartezeiten beim Wechsel in aktuelle Zahnzusatztarife keine Rolle mehr spielen, sollte der Fokus auf der Leistungsstaffel liegen. Diese auch Zahnstaffel genannte Leistungseinschränkung legt die Grenzen für Erstattungen fest.

Die Leistungsstaffel – folgerichtig auch Höchstgrenzen genannt – limitiert die Erstattung während der ersten drei bis vier Versicherungsjahre. Je nach Tarif sind beispielsweise 4.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren vorgesehen. Je länger Sie versichert sind, umso höhere Kosten werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen:

Beispiel Leistungsstaffel Zahnzusatzversicherung

  1. Jahr: 1.000 Euro
  2. Jahr: 2.000 Euro bzw. in den ersten beiden Jahren zusammen
  3. Jahr: 3.000 Euro bzw. in den ersten drei Jahren zusammen
  4. Jahr: 4.000 Euro bzw. in den ersten vier Jahren zusammen

Reduzierte Leistungsstaffel bei Wechsel derzeit bei Barmenia und Gothaer

Die Gesellschaften Barmenia und Gothaer bieten Tarife mit reduzierter Leistungsstaffel bei Wechsel. Anstelle von drei oder vier Jahren Höchstgrenzen, verkürzt sich die Leistungsstaffel auf 13 bis 24 Monate. Die exakte Dauer ist abhängig vom Versicherungsbeginn, da beide Gesellschaften mit Rumpfjahren rechnen. Das bedeutet:

  • Versicherungsbeginn am 1.12. eines Jahres = Ende der Leistungsbegrenzung am 31.12 des Folgejahres. Also 13 Monate später.
  • Versicherungsbeginn am 1.1. eines Jahres = Ende der Leistungsbegrenzung am 31.12 des Folgejahres. Also 24 Monate später.

Die Gothaer Versicherungsgesellschaft bietet beispielsweise in ihrem Tarif Gothaer MediZ Duo eine auf zwei Jahre verkürzte Leistungsstaffel an, wenn der Vorvertrag einen Mindesterstattungssatz von 80 Prozent für Zahnersatz beinhaltet.

Wechseloption: Zahnzusatzversicherung vom Münchener Verein

Der Münchener Verein hat neben dem Testsieger ZahnGesund 100 bei Stiftung Warentest (06/2022), bei dem 267 Zahnzusatzversicherungen verglichen wurden, viele empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen für einen Wechsel in seinem Portfolio.

Neben der umfassenden Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent für Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen), Zahnersatz- und Prophylaxe deckt der Tarif ZahnGesund 100 auch moderne Leistungen wie z. B. ein professionelles Zahnbleaching ab und hält ein größeres Budget für Akupunktur, Narkose, Lachgas, Hypnose etc. zur Schmerzlinderung bereit.

Vollständiger Verzicht auf Höchstgrenzen bei der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung (Wechsler-Bonus)

Die einzige Gesellschaft, die sogar komplett auf Höchstgrenzen verzichtet, ist der Münchener Verein. Wer die Zahnzusatzversicherung in einen solchen Tarif wechselt, hat keine Einschränkungen und kann sofort die volle Leistung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist:

  • Der vorherige Tarif hat ungefähr den gleichen Leistungsumfang bei Zahnersatz.
  • Die Vorversicherung besteht seit vier Jahren oder länger.

Mit einer Versicherungsdauer unter vier Jahren kann die Staffel häufig immerhin anteilig angerechnet werden. Der Gedanke dahinter: Jemand, der bisher einen guten Schutz besitzt, und die Zahnzusatzversicherung wechselt, wird nicht sofort wieder Behandlungen nötig haben.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Wechsel zu einer neuen Zahnzusatzversicherung darüber, ob die Option einer verkürzten Leistungsstaffel angeboten wird.

Wann ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll, wann nicht?

Grundsätzlich gehören auch Versicherungen genau wie die Energietarife (Strom, Gas) und Tarife für Internet, TV und Telefonie zu den Dingen dazu, die von allen regelmäßig alle paar Jahre – bzw. für Leistungsverbesserungen, bei Alterssprüngen sowie spätestens bei Beitragserhöhungen – überprüft werden sollten. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen zu entscheiden, ob ein Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist:

  • Wann kann ich frühestens kündigen? Stichwort Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist oder Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
  • Brauche ich gerade eine Behandlung? Wie stets um meine aktuelle Zahngesundheit? Die neue Zahnzusatzversicherung zahlt nichts oder nur sehr begrenzt (Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung) für die Kosten laufender oder angeratener Behandlungen. Wer schon ältere Brücken oder Kronen hat oder demnächst eine größere Behandlung der Zähne erwartet, sollte nur nach Beratung wechseln.
  • Würden bei einem Wechsel neue Wartezeiten entstehen?
  • Wie viele Altersrückstellungen habe ich bisher gebildet? Bei Kündigung gehen diese verloren!
  • Wie finde ich eine passende neue Zahnzusatzversicherung?

Kompetente Beratung zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Um die letzte Frage zu beantworten, kommen wir zurück auf den Anfang und die wenigen benötigten Klicks, die zum Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung nötig sind. Unsere Praxiserfahrung zeigt es: Neue Zahnzusatzversicherungen werden häufig unbedacht abgeschlossen. Viele informieren sich nicht ausreichend und gehen z. B. davon aus, dass der Versicherungsschutz immer 100 Prozent der anfallenden Kosten trägt. Für sie kommt nach dem Einreichen der Rechnungen mit den Behandlungskosten das böse Erwachen, wenn ein Großteil der Kosten selbst getragen werden muss – trotz Versicherungsschutz.

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung bedeutet, die Höhe der Beiträge, die Leistungen, Zahnstaffeln, Höchstbeträge und Beitragsmodelle der Zahnzusatzversicherungen zu überblicken und zu vergleichen. Die sorgfältige Prüfung gilt übrigens auch für bestehende Policen. Angesichts von über 200 unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen ist das nicht mehr eine Mammutaufgabe, sondern für die meisten ein aussichtsloses Unterfangen, die auf der Suche nach dem perfekten Tarif sind.

Damit das Motto Hin und Her macht Taschen leer für Sie nicht Wirklichkeit wird, sollten Sie sich von erfahrenen Spezialisten beraten lassen. Und zwar BEVOR Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

Was können wir für Sie tun?