• die Besten aus 220 Tarifen
  • 98% Kundenzufriedenheit
  • Persönliche Beratung
Jetzt vergleichen! Dauert nur 12 Sek.
8. März 2023

Zahnzusatz­versicherung nachträglich für Kinder

Zahnzusatzversicherung Kinder Kieferorthopädie nachträglich

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit dem Fokus auf Kieferorthopädie ist eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn nicht alle Leistungen werden von der GKV abgedeckt. In der Regel wird für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern nur ein Teil der Kosten übernommen. Wenn eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Maßnahmen notwendig sind, können die Kosten schnell sehr hoch werden. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier helfen, indem sie einen Teil oder sogar alle Kosten für Kieferorthopädie übernimmt.

Unabhängig, ob bereits eine Behandlung angeraten wurde oder aktuell keine Notwendigkeit einer Behandlung besteht, ist ein wichtiger Aspekt bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung für Kinder, ab welchem Alter die Versicherung abgeschlossen werden sollte:

In der Regel kann eine Zahnzusatzversicherung meist ab dem 1. Lebensjahr abgeschlossen werden. Eine frühzeitige Absicherung ist zwar empfehlenswert, da so auch mögliche spätere Behandlungen bereits abgedeckt sind. Aber grundsätzlich empfiehlt es sich ab dem 6. Lebensjahr konkreter über einen Abschluss nachzudenken.

Aktuell gibt es einen Versicherer, der Leistungen für bereits angeratene kieferorthopädische Behandlungen versichert. Der also auch dann leistet, wenn Sie mit Ihrem Kind beim Kieferorthopäden waren oder Ihr Zahnarzt eine Überweisung ausgestellt hatte bzw. der „Anfangsverdacht“ einer Fehlstellung in der Patientenkartei vermerkt wurde.

Einzige Option ERGO KFO Sofort

  • Annahme auch bei angefangener, angeratener KFO Behandlung möglich
  • Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Leistet die GKV nicht – Kieferindikationsgruppen (KIG) 1 und 2, bekommen Sie 250 Euro Zuschuss für die erstattungsfähigen Aufwendungen pro Versicherungsjahr
  • Leistet die GKV – KIG 3 bis 5, bekommen Sie 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen (sogenannte Mehrkosten) ohne Begrenzung
  • Bei Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen und implantatgetragenem Zahnersatz) Prophylaxe, Zahnbehandlung und Füllungen bekommen Sie 100% inklusiv der Erstattung der GKV (es gelten Begrenzungen innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre).
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Beitrag bis zum 10. Lebensjahr 12,70 Euro, vom 11. Bis 17. Lebensjahr 24,90 Euro monatlich
  • Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre

Die Zahnzusatzversicherung Ergo KFO Sofort ist spezialisiert auf die nachträgliche Versicherung von kieferorthopädischen Behandlungen. In den anderen Bereichen leistet sie ebenfalls, wenn diese Behandlungen bei Vertragsbeginn nicht bereits bekannt bzw. angeraten oder beabsichtigt waren.

Wann eignet sich der Tarif für Ihr Kind?

  • Wenn Ihr Zahnarzt bereits den Verdacht wegen einer Fehlstellung geäußert hat, Sie mit Ihrem Kind bereits beim Kieferorthopäden waren bzw. der behandelnde Zahnarzt eine Überweisung ausgestellt hatte oder Sie als Laie eine Fehlstellung erkennen können.
  • Wenn Ihnen bereits ein Behandlungsplan vorliegt, aus dem eine Fehlstellung in mindestens der KIG 3 vorliegt.
  • Wenn Sie sich im Rahmen einer Behandlung für Mehrkosten entschließen. Das können z.B. „unsichtbare“ Spangen, keramische oder Kunststoffbrackets oder der Zahngröße angepasste Brackets sein.
  • Wenn 50% der zu erwartenden Mehrkosten den Mehrbeitrag von z.B. 597,60 Euro übersteigen (Beitrag über 24 Monate für ein Kind ab dem 11 Lebensjahr).

Unsere Erfahrung: Es ist nie zu spät eine gute Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abzuschließen

Auch wenn es vermeintlich schon zu spät scheint, Ihr Kieferorthopäde Ihnen schon den Befund und die Behandlungskosten Ihres Kindes schwarz auf weiß präsentiert hat, können Sie sich und Ihren Sprößling noch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern. Die Frage ist – welche speziell für Ihr Kind geeignet ist?

Trifft also eins der obigen Szenarien wegen angeratener KFO Behandlung auf Ihr Kind zu, rufen Sie uns bitte an: 0800 – 533 79 34
Wir helfen Ihnen gern aus dem Tarifdschungel heraus.

Was können wir für Sie tun?
kostenlos anrufen!