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19. März 2023

Ist der Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung bei laufender Behandlung möglich?

Zahnzusatzversicherung laufende Behandlung

Was müssen Sie beachten, wenn Sie bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine laufende Behandlung haben? Können Sie die anfallenden Zahnarztkosten auf die Versicherung umlegen? Gibt es weitere Besonderheiten, die Sie beachten sollten? Wir informieren Sie ausführlich über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung trotz laufender Behandlung.

Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung möglich?

Das Problem ist so alt wie Versicherungen selbst: Der Versicherungsnehmer befindet sich in Behandlung und möchte sich nachversichern. Das geht so natürlich (fast) nicht. Der Versicherungsfall tritt zeitgleich mit der Diagnose ein und ist dann nicht mehr versicherungsfähig. Das buchstäblich brennende Haus, dass Sie nicht mehr gegen Feuer versichern können. Es gibt aber durchaus Versicherungen, die einen Teil der Kosten dennoch übernehmen. Deren Beitragssätze sind dann etwas höher.

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Wann liegt eine Zahnbehandlung vor?

Der beste Zeitpunkt für den Versicherungsabschluss ist dann, wenn der Zahnarzt noch keine Diagnose gestellt hat. Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, bezieht sich der Leistungsumfang stets auf zukünftige Behandlungen. Eine Behandlung gilt als „laufend“, wenn Sie bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden einen ersten Behandlungstermin wahrnahmen. Als Behandlungstermin gilt auch ein Beratungsgespräch, in dem der Arzt eine Diagnose stellt oder Sie über eine notwendige Behandlung informiert. Die Notwendigkeit einer Zahnbehandlung liegt aus Sicht der Versicherung auch dann vor, wenn noch kein Arzttermin stattfand, die Behandlung aber offensichtlich unausweichlich ist. Das ist beispielsweise in den folgenden Situationen der Fall:

  • Ihr Kind hat eine Zahnfehlstellung.
  • Ihnen ist ein Zahn abgebrochen oder eine Füllung herausgefallen.
  • Es deutet sich Behandlungsbedarf aufgrund Zahnschmerzen an.
  • Auf Röntgenbildern kann man bereits einen Behandlungsbedarf feststellen.

Zahnstatus und Gesundheitsfragen

Bei Versicherungsabschluss müssen Sie sogenannte Gesundheitsfragen beantworten. Hier teilen Sie der Versicherung mit, ob bereits Erkrankungen vorliegen. Die Versicherung prüft nicht, ob die Gesundheitsfragen der Wahrheit entsprechen oder nicht. Tritt der Versicherungsfall ein, muss die Versicherung die vereinbarte Leistung erbringen. Erst jetzt im Leistungsfall prüft sie, ob Ihre Gesundheitsangaben der Wahrheit entsprechen!

Sie unterschreiben bei Abschluss der Versicherung eine Schweigepflichtentbindung: Die Versicherung darf dann entsprechende Anfragen beim Zahnarzt stellen und prüfen, ob sich der Patient bereits in Behandlung befindet oder bei Vertragsabschluss befand. Es ist sogar möglich, dass Einsicht in die Patientenakte erbeten wird. Dazu bittet der Versicherer den Kunden, die Kopie der Patientenkartei in der Zahnarztpraxis zu verlangen. Der Zahnarzt ist aufgrund der Schweigepflichtentbindung dazu verpflichtet, die Informationen herauszugeben. Die Zeiträume der Abfrage betreffen in der Regel die letzten fünf Jahre vor Vertragsabschluss.

Was passiert, wenn ich gelogen habe?

Sie haben eine Gesundheitsfrage nicht wahrheitsgemäß beantwortet? Dann darf die Versicherung die Leistung verweigern, den Versicherungsschutz begrenzen oder die Versicherung komplett kündigen. Eine Falschangabe liegt in den folgenden Situationen vor:

  • In der Patientenakte finden sich gegenläufige Angaben des Zahnarztes.
  • In der Patientenakte sind Röntgenbilder vom Kiefer oder Mundraum. Daraus geht klar eine behandlungsbedürftige Krankheit wie eine Kieferfehlstellung oder Karies hervor.
  • In der Patientenakte vermerkte der Zahnarzt ein Beratungsgespräch für bestehende Erkrankungen oder empfahl konkrete Maßnahmen.

Sie könnten nun einwenden, nichts von den Eintragungen in Ihrer Patientenakte gewusst zu haben und Ihre Angaben gegenüber dem Versicherer seien wahrheitsgemäß. Auch wenn dies der Realität entspricht, muss Ihr Zahnarzt sämtliche Gesprächsinhalte und Empfehlungen Ihnen gegenüber in der Patientenakte vermerken. Dazu ist er berufsrechtlich verpflichtet. Sie wiederum müssen diese Angaben dann im Prüfverfahren des Versicherers gegen sich gelten lassen.

Beantworten Sie Gesundheitsfragen jedoch absichtlich falsch und beantragen eine Versicherungsleistung, machen Sie sich wegen Betrugs strafbar. Die Versicherung dürfte Ihr Vorgehen strafrechtlich verfolgen, was in der Praxis aber so gut wie nie vorkommt.

Zahnzusatzversicherung: laufende Behandlung dennoch versicherbar?

Aktuell gibt 4 Möglichkeiten, bestimmte angeratene Behandlungen abzusichern. Das sind ERGO mit Zahnersatz Sofort, SDK mit Tarifreihe ZP, Union mit ZAHN Optimal bis ZAHN Premium und die Bayerische mit ihrem ZAHN Sofort. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag hier.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

Kommentare
  1. Sonnabend sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Parodontose und bin in einer laufenden Behandlung. Gibt es eine ZZV, die mich trotz allem versichert und später anfallende Leistungen (z.B. Implantate) übernimmt?

    MfG

    H. Sonnabend

    1. Peter Filip sagt:

      Sehr geehrte Frau Sonnabend / sehr geehrter Herr Sonnabend,

      Sie sind gerade in einer laufenden Parodontosebehandlung. Bitte schließen Sie unbedingt diese Behandlung zunächst ab, bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden. Es sei denn, es müssen aktuell mindestens vier Zähne ersetzt werden, dann kann der ERGO Zahnersatz Sofort Sinn machen. Es gibt einige Gesellschaften, die Zahnersatz auch dann mit versichern (…und diesen auch bezahlen), wenn Patienten bereits vor Vertragsabschluss eine Parodontitis diagnsotiziert bekommen haben. Voraussetzung: Die Parodontosebehandlung (ggf. Küretage, Laserbahandlung etc.) ist bereits abgeschlossen. Das sind z.B. einige Tarife der Gothaer, des Münchener Vereins, der DKV und ERGO. Welcher Tarif empfehlenswert ist, hängt dann noch von der Anzahl bereits ersetzter und der Anzahl eventueller Zahnlücken ab. Mein Tipp, wenn Sie ganz sicher gehen wollen: Melden Sie sich bei uns, wenn die Behandlung beendet ist. Wir sprechen den Zahnstatus durch und sagen Ihnen genau, was funktioniert und was nicht. Das Schlimmmste was Ihnen bei uns passieren kann ist, dass wir ganz vom Abschluss einer Zahnversicherung abraten.

      Vielen Dank und viele Grüße
      Peter Filip

  2. H. Sonnabend sagt:

    Sehr geehrte Herr Filip,

    vorab noch ein gesundes, neues Jahr. Ab wann gilt denn eine Parodontosebehandlung als abgeschlossen? Ich hatte jetzt meine Behandlung (wird ja aller zwei Jahre durchgeführt und auch von der gesetzlichen KV übernommen) erhalten. Diese Krankheit ist ja nicht heilbar und muss Lebenslang beibehalten werden. Ich habe mich nach langem Lesen nun eigentlich für die Gothaer entschieden. Macht dies Sinn? Gibt es Erfahrungen, auch vor allem mit dem Abschluß und dieser Krankheit?

    MfG

    H. Sonnabend

    1. Peter Filip sagt:

      Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr Sonnabend,

      vielen Dank für Ihre Anfrage und die lieben Wünsche. Die Versicherer betrachten das Thema Parodontose ganz unterschiedlich. Der überwiegende Teil sieht es ebenso, wie von Ihnen beschrieben, und stuft die Diagnose als „vorvertraglich“ und somit nicht versichert – mögliche Folgebehandlungen/Folgeschäden eingeschlossen – ein. Der kleinere Teil versichert mögliche Folgeschäden (z.B. Zahnverlust aufgrund Lockerung) mit, sofern bereits vor Vertragsbeginn eine Parodontosebehandlung durchgeführt wurde. Die Gothaer gehört zu dieser Gruppe von Versicherern. Die Originalantwort auf meine Anfrage dort:

      Parodontitis: Wie verhält es sich, wenn einem Kunden bereits vor Vertragsabschluss eine Parodontitis diagnostiziert wurde und er diese bereits therapieren ließ? Antwort: unbedenklich
      Sind mögliche Spätfolgen (z.B. Zahnverlust oder eine weitere Parodontaltherapie) mit versichert oder „vorvertraglich“?
      Antwort: versichert

      Gothaer macht in dieser Frage Sinn. Damit Sie einen Tarif bekommen, der nicht nur Geld kostet, sondern auch wirklich einspringt, wenn Sie ihn brauchen, ist es wichtig, noch ein paar weitere Fragen zu besprechen (z.B. evtl. Zahnlücken, Tragen einer Schiene etc.). Wenn Sie ganz sicher gehen wollen: Einfach über das Kontaktformular oder über https://www.testsiegertarife.de/tarife/gothaer-mediz-duo-zahnzusatzversicherung/ direkt bei uns anfragen. Das Beraterteam nimmt Kontakt mit Ihnen auf (…wenn Sie mögen).

      Vielen Dank und viele Grüße

      Peter Filip

  3. Andrea Kempinger sagt:

    Hallo,

    ich habe drei Implantate, die nächste Behandlung ist die Freilegung dieser und der Einsatz der Kronen.
    Macht hier die Zahn-Ersatz-Sofort der Ergo Sinn?
    Der Kostenvoranschlag ist vom 30.03.2020.
    Eine Zusatzversicherung habe ich, diese bezahlt jedoch keine laufenden Behandlungen.
    Weitere Leistungen wie bei der UNION Zahnprivat benötige ich nicht.

    Viele Grüße
    Andrea K.

    1. Peter Filip sagt:

      Hallo Andrea,
      vielen Dank für Ihre Anfrage (…verbunden mit einem dicken Sorry für die vezögerte Antwort). Ergo Zahnersatz SOFORT macht dann Sinn, wenn der Kassenzuschuss für Zahnersatz höher als 813,60 Euro ist (Monatsbeitrag 33,90 x 24 Monate Mindestlaufzeit der Ergo Zahnersatz SOFORT). Der Kassenzuschuss ist auf dem von Ihrer Krankenkasse an Sie versandten rosa Heil- und Kostenplan zu finden. In der Regel empfehlen wir den Zahnersatz SOFORT ab 5 gleichzeitig zu versorgenden Kronen. Abschließbar ist er, sofern der Heil- und Kostenplan max. 6 Monate alt und der Zahnersatz noch nicht ins Gebiss eingebracht ist. Bei Ihnen wäre UKV ZahnPrivat PREMIUM abgeschlossen Ende 2019 die ideale Lösung gewesen. Was Sie noch versuchen können, ist dentolo von DA Direkt. Die Gesellschaft bietet ebenfalls ein Rückwärtsversicherung an. Diese gilt auch z.T. für Implantate. Ich schaue mir die Lösung aber erst in den nächsten Tagen an (…aktuell gibt´s noch so einen Nebenschauplatz…). Versuchen Sie dort mal Ihr Glück.
      Vielen Dank, viele Grüße udn alles Gute wünscht
      Peter Filip

  4. Markus Balling sagt:

    Hallo, bei mir wurden 2 Wurzelbehandlungen durchgeführt. In 2 Monaten habe ich einen Termin, weil beide Zähne mit einer Krone überdeckt werden sollen.
    Kann ich mich jetzt noch bei der UKV ( Tarif ZahnPrivat) Versichern und mit einer Kostenübernahme rechnen?
    Gruß und bleiben sie Gesund!
    Markus

    1. Peter Filip sagt:

      Hallo Markus,
      vielen Dank für Ihre Anfrage. Die UKV-Zahnzusatzversicherung kann abgeschlossen werden, wenn einem bis zu drei Zähne gezogen werden, oder bis zu drei Lücken bereits vorhanden sind, und diese Lücken geschlossen werden sollen (Alleinstellungsmerkmal). Ist eine Zahnersatzmaßnahme an noch vorhandenen Zähnen (z.B. Überkronung wurzelbehandelter Zähne) geplant, erfolgt eine Antragsablehnung. In Ihrer konkreten Situation ist der Abschluss also nicht möglich. Ergo Zahnersatz Sofort würde zwar noch einspringen, lohnt sich aber erst wirklich ab einem Festzuschuss Ihrer Krankenkasse von 813,60 Euro. Das ist bei fünf gleichzeitig zu überkronenden Zähnen der Fall. Aus der Ferne würde ich sagen: Überkronungen durchführen lassen und anschließend nach einer sehr guten und günstigen Zahnzusatzversicherung umsehen.
      Viele Grüße und bleiben auch Sie gesund!
      Peter

  5. Andreas sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte folgendes fragen. Ich habe drei Lücken und die Behandlung hat nicht nicht begonnen. Nur der Kostenplan wurde erstellt, aber es wurde noch nichts gemacht.

    Macht es Sinn, die UKV ZahnPrivat PREMIUM jetzt abzuschließen? Im zweiten Kalenderjahr (d.h. ab Januar 2021) würde der Zuschuss der Versicherung bei 2700€ liegen, was nicht komplett die Kosten der 3 Implantate erstattet, aber sehr hilfreich ist.

    Würden Sie empfehlen, diese Versicherung jetzt abzuschließen und 2021 mit der Behandlung zu beginnen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andreas

    1. Peter Filip sagt:

      Hallo Andreas,

      ja, an Ihrer Stelle würde ich so vorgehen, wie von Ihnen oben beschrieben. Abschluss in 2020, Behandlungsstart 2021 und Behandlungsabschluss (…wenn zahnmedizinisch so möglich) in 2022. In 2022 stehen ja die nächsten 2.700 Euro zur Verfügung (5.400 Euro in dne ersten drei Jahren). Mein Tipp: Fragen Sie via Angebotsformular bei uns an oder rufen kurz durch. Ein kurzes Telefongespräch ist für eine gute Entscheidung in dieser Sache sehr hilfreich, denn es geht ja um „etwas“ Geld.

      Vielen Dank für Ihre Anfrage, alles Gute und viele Grüße

      Peter Filip

  6. Nicole Marczinzik sagt:

    Sehr geehrter Herr Filip,

    an meinem Unterkiefer muss Zahnfleisch implantiert werden um mich vor späterem Zahnverlust zu schützen. Das aktuell verminderte Zahnfleisch kam nicht durch Paradontose, sondern falscher Zahnreinigung durch mich zustande.
    Gibt es überhaupt eine Zahnzusatzversicherung, die hier einspringen würde? Und ist es jetzt eh zu spät, da der Behandlungsplan schon erstellt und der Kostenvoranschlag vorliegt?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nicole M.

    1. Peter Filip sagt:

      Sehr geehrte Nicole,

      die Transplantation von Mundschleimhaut ist in den sehr guten Zahnzusatzversicherungen, die Leistungen für Zahnbehandlung enthalten, versichert. Liegt bereits ein Behandlungsplan vor, ist es für den Abschluss in dieser Sache tatsächlich zu spät. Die am Markt erhältlichen Tarife, welche bei angeratener Behandlung einspringen beziehen sich nur auf reinen Zahnersatz und in einem Fall auf Zahnspange. Mein Tipp: Jetzt noch warten und nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung eine sehr gute Zahnzusatzversicherung buchen.

      Vielen Dank viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

      Peter Filip

  7. Peter Filip sagt:

    Sehr geehrter Herr Kehrberg,

    Sie warten schon ein paar Tage auf Antwort, ein dickes Sorry dafür von mir. Ab und an versagt die automatische Infofunktion der Kommentare nach einem Update. Aber sogleich zu Ihrer Frage: Wenn nur noch maximal zwei weitere Lücken vorhanden sind, und der Backenzahn – weil nicht erhaltungswürdig – gezogen werden muss, lohnt sich der Tarif für Sie sehr wahrscheinlich. Weisheitszähne werden in der Regel nicht ersetzt. Es sei denn, es gibt eine medizinisch begründete Notwendigkeit. Ist dem so, darf nur noch eine weitere Lücke bestehen. Wenn Sie in diesem Jahr starten würden, stünden Ihnen im Januar bereits 2.700 Euro zur Verfügung. Ein Rechenexempel ;-).

    Vielen Dank, viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

    Peter Filip

  8. Jörg Lehnert sagt:

    Sehr geehrter Herr Filip, ich bin auf der Suche nach einer in meiner derzeitigen Situation geeigneten Zusatzversicherung. Ich schildere ihnen mal meinen Fall.
    Ich habe an 3 Zähnen unvollständige Wurzelfüllungen die bei einem Endentologen mit Hilfe Mikroskop saniert werden müssen. Die Behandlung soll ca. 3000 Euro kosten.
    Mit einem Zahn habe ich in der KW 01/21 jetzt begonnen. Zusätzlich habe ich eine Parondontitis, die Behandlung ist schon erfolgt. Mal sehen wie das Zahnfleisch sich entwickelt, ob noch Knochenaufbau gemacht werden muss oder nicht. Alle 3 Monate werde ich eine PZR machen lassen müssen. Welche Zusatzversicherung würde hier noch Zahlungen leisten? bzw. welche wäre sinnvoll abzuschließen, das ich die Kosten nicht in vollem Umfang alleine tragen müßte. Die Zähne müßten dann ja evtl. irgendwann nach erfolgreicher Behandlung auch noch überkront werden.

    Danke für ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    J.Lehnert

    1. Frank Sander sagt:

      Sehr geehrte Frau Lehnert, sehr geehrter Herr Lehnert,
      danke für Ihre kurze Schilderung. Zunächst gilt der Versicherungsgrundsatz, dass alle eventuellen Maßnahmen nicht vor Vertragsbeginn bekannt sein dürfen. Das Versicherungsrisiko ist in diesen Fällen bereits bekannt und ein Versicherungsschutz folglich ausgeschlossen. Sie sollten also zunächst alle Behandlungen abschließen.

      Das Sie in der Vergangenheit eine Parodontosebehandlung hatten schränkt den Kreis der Anbieter zwar ein. Sehr guter Versicherungsschutz ist aber dennoch möglich. Sie können sogar wählen in welchem prozentualen Umfang Sie eine Leistungsbeteiligung vom Versicherer wünschen. Ganz entsprechend Ihres persönlichen Budgets. Wenn Sie es genau wissen möchten, melden Sie sich einfach bei einem unserer Berater. Dort bekommen Sie unverbindlich und kostenfrei Auskunft.

      Viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

      Frank Sander

  9. Hilda Hoyer sagt:

    Hallo
    Letztes Jahr habe ich 4 Implantate bekommen beim Kiefer Chirurgie.Um einen Gaumenfrei-Teleskope brauche ich noch 2 Implantate.Am 18.02.21 soll die Vorunters.stattfinden. Würden sie mir raten einen premium Versicherung abzuschließen und welche ist kostengünstig

    1. Frank Sander sagt:

      Guten Tag, mit wenigen Ausnahmen gilt bei Kostenübernahme durch eine Versicherung, dass das Risiko vor Vertragsbeginn noch nicht bekannt sein darf. Das ist so ähnlich wie bei einem brennenden Haus. Wenn es bereits brennt, können Sie es nicht mehr gegen Feuer versichern.

      Eine der besagten Ausnahmen könnte jedoch greifen, wenn es sich z.B. nur um den Ersatz fehlender Zähne handelt. Oder in begrenzterem Umfang über den Zahnersatz Sofort Tarif der ERGO. Letzterer schließt jedoch Implantate vom Leistungsumfang aus. Hier müsste man anhand des vorliegenden Heil- und Kostenplanes genau rechnen ob sich ein Abschluss lohnt.

      Greift dies alles nicht, bleibt nur die Reparatur auf eigene Kosten und die anschließende Versicherung gegen künftige Leistungsfälle. Lassen Sie sich einfach mehrsprachig und auch unverbindlich von einem unserer Berater über Ihre Möglichkeiten aufklären. Wir freuen uns auf Sie 🙂

  10. Arlt Jutta sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, wegen meiner Gebiss-Situation möchte ich gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Ich hab bereits im Oberkiefer 5 Implantate und auch im Interkiefer 4 Implantate. Im Interkiefer, sind die 6 Schneidezähne mit Kunststoff-Füllungen repariert worden. Alles andere (Ober- und Unterkiefer ) wurden vollständig saniert, also mit Kronen und Brücken versehen. Im Moment sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Ich befürchte jedoch, dass in den nächsten Jahren (1bis 2) wieder etwas erneuert werden müsste, da der Zahnetsatz schon teilweise 15 bis 20 Jahre alt ist! Ich habe im Moment keine Probleme! Jedoch steht ein nächster Vorsorgetermin bevor! Noch kein Termin! Meine Frage wäre: Nimmt mich überhaupt eine Versicherung auf? Zu welcher Gesellschaft und Tarif würden Sie mir raten! Hab ich überhaupt Anspruch auf eine Kostenübernahme meiner zukünftigen Zahnbehandlungen? Ich bin 59 Jahre alt.

    Ich bedanke mich jetzt schon für die Beantwortung meiner Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Niederbayern

    Jutta Arlt

    1. Frank Sander sagt:

      Sehr geehrte Frau Arlt,

      danke für Ihre detallierte Schilderung. Ich nehme die Antwort auf Ihre Frage gleich vorweg: Natürlich existieren Versicherer, die Sie mit Ihrer Zahnsituation versichern würden. Wie im Beitrag beschrieben ist für die Übernahme künftiger Behandlungen Ihre Patientenkartei Dreh- und Angelpunkt der Nachprüfung der Versicherer. Hat Ihr Zahnarzt hier eine Diagnose bereits vor Vertragsschluss notiert, ist ein Versicherungsschutz nur in den genannten Ausnahmefällen möglich.
      Ist dies wie bei Ihnen nicht der Fall, gelten die Behandlungen nach Versicherungsbeginn als versichert. Ihre Befürchtung das etwas zu behandeln sein wird allein, verhindert die Übernahme nicht. Hier müssten entweder die Diagnosen bereits gestellt oder aufgrund früherer Untersuchungen ersichtlich sein wie z.B. durch ein bereits gefertigtes Röntgenbild aus dem sich ein Behandlungsbedarf ergibt. Der einfachste Weg Gewissheit zu erlangen, ist die Einsicht in Ihre Patientenkartei bzw. das Gespräch mit Ihrem Zahnarzt hinsichtlich dieser Aspekte. Im Anschluss einen geeigneten Versicherer zu finden der Ihrem Budget und Vorstellungen entspricht ist mit den vollständigen Zahninformationen eher eine „Formsache“. Am besten Sie fordern eine unverbindliche Gegenüberstellung der passenden Tarife an. Dann haben Sie zur Gewissheit noch den Versicherungsschutz.

      Viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

      Frank Sander

  11. Tim Jönemann sagt:

    Hallo zusammen,

    ich hatte gerade eine Wurzelkanalbehandlung, die abgeschlossen ist. Der Zahn macht aktuell keine Probleme. Meine Zahnärztin sagte mir, dass der Zahn stark verwurzelt ist und auf Kurz oder Lang erneut Probleme machen kann und dann gezogen/ersetzt werden muss. Ist das damit bereits angeraten oder eine geplante Behandlung? Was passiert, wenn der Zahn vielleicht in 3 Monaten gezogen werden müsste? Kann ich ein ZZV abschliessen, die dann leisten würde? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

    1. Frank Sander sagt:

      Hallo Herr Jönemann,
      grundsätzlich ist die Behandlung für den Versicherer abgeschlossen, wenn der Zahnarzt sie als solche in Ihrer Patientenkartei vermerkt. Muss dann künftig erneut eine Behandlung erfolgen, prüft der Versicherer regelmäßig den zeitlichen und medizinischen Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitversorgung. Alle Informationen, die von Ihrer Zahnärztin diesbezüglich vermerkt wurden, werden von der Gesellschaft mit einbezogen. Die Aussage „auf kurz oder lang“ ist weit auslegbar und wird, wenn nicht zur Ablehnung, mindestens zu viel Schriftwechsel mit dem Versicherungsunternehmen führen. Das Risiko für die Kosten des Zahnersatzes liegt unter diesen Umständen also mehrheitlich bei Ihnen. Dies voraus, hätten Sie 3 Möglichkeiten: 1. Gar keine Versicherung abschließen und die Kosten bereits jetzt einplanen. Nachteil – die anderen Zähne bleiben ohne Versicherungsschutz. 2. Einen Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abschließen (z.B. Münchener Verein ZahnGesund 85+). Zwar ist die angeratene Behandlung nicht versichert aber trotzdem sind alle anderen Zähne für den Fall der Fälle versorgt. 3. Sie schließen einen Vertrag ab, der explizit angeratene Behandlungen versichert. Je nach Szenario könnten hier auch die anderen Zähne versichert werden. Am besten Sie melden sich unverbindlich und erklären den Kollegen die konkrete Situation. Dann finden wir sicher eine Lösung.

      Viele Grüße derweil und einen schönen Tag wünscht

      Frank Sander

  12. Seibl sagt:

    Hi,
    ich war beim Kiefer­orthopädie arzt wegen Zahnspange und der meinte ich soll ein Zahnspange tragen. denn Behandlung hat noch nicht begonnen ich hab von die nur den plan für die Kosten bekommen.
    Also heißt das für versicherung laufende Behandlung oder kann ich doch versicherung abschließen.
    Danke

    1. Frank Sander sagt:

      Hallo Herr Seibl,

      zunächst sehen Sie es richtig. Ihr Zahnarzt hat einen Behandlungsbedarf festgestellt. Damit ist die Maßnahme angeraten bzw. beabsichtigt. Versicherungsschutz ist somit für die bezeichnete Maßnahme nur dann möglich, wenn Sie noch nicht älter als 17 Jahre sind. Für Kinder bis zu diesem Alter gäbe es nämlich eine Ausnahme für kieferorthopädische Maßnahmen noch Versicherungsschutz zu bekommen. Für Erwachsene gilt diese Ausnahme nicht. Als Erwachsener könnten Sie z.B. einen fehlenden Zahn ersetzen lassen oder eine Krone für beschädigte Zähne bekommen. Schreiben Sie uns einfach, wenn Sie weitere Fragen haben oder melden Sie sich kurz telefonisch.

      Viele Grüße und einen schönen Tag wünscht

      Frank Sander

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