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Zahnzusatz­versicherung: Kostenvoranschlag einreichen

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Eine Frau zeigt glücklich auf ihre Zähne

Bei der Zahnzusatzversicherung den Kostenvoranschlag einreichen und Zahnarztkosten erstatten lassen. Klingt einfach. Aber wie werden die Kosten hier abgerechnet? Reicht es, nach der Behandlung eine Rechnung einzureichen oder sollte im Vorfeld der Behandlung ein Anschreiben zur Zahnzusatzversicherung gehen?

Zahnbehandlungen sind nicht immer zu 100 % durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt. Übersteigen die Behandlungskosten die Deckung der Krankenkasse, so muss der Patient für die Zusatzkosten aufkommen. Um hier hohe Rechnungen zu umgehen, lohnt es sich, eine gute Zahnzusatzversicherung zu nutzen.

Leistungsantrag Zahnzusatzversicherung – wann ist das notwendig?

Auch eine Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht automatisch sämtliche Kosten in jeglicher Höhe für Zahnbehandlungen. Jeder Versicherer und oftmals auch deren unterschiedliche Tarife decken andere Behandlungsspektren ab bzw. arbeiten mit anderen Deckungssummen. Es lohnt sich also immer, einen Blick in die Vertragskonditionen zu werfen, bevor man sich einer Behandlung unterzieht, deren Kosten womöglich nicht gedeckt sind.

Einige Versicherer übernehmen Kosten bis zu 1.000 Euro ohne Rückfragen, andere möchten zu jeder Behandlung detaillierte Informationen haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet es sich daher stets an, ein Schreiben mit einem Kostenvoranschlag an die Zahnzusatzversicherung für die Kostenübernahme einzureichen.

Das Anschreiben zur Zahnzusatzversicherung – so funktioniert es?

Das Anschreiben an die Zahnzusatzversicherung kann mitunter eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag sein – letztlich gibt es mehrere Optionen. Zum einen ist es möglich, die Unterlagen postalisch zustellen zu lassen. Die Unterlagen sollten jedoch immer zusammen mit der Versicherungsnummer und dem Namen des Versicherten eingereicht werden. Einige Versicherer senden kostenlos einen frankierten Rücksendeumschlag zu. Dieser kann zumeist telefonisch oder online beantragt werden.

Um einen Leistungsantrag an die Zahnzusatzversicherung zu senden, gibt es aber auch Online-Portale und Apps. Diese stehen in der Regel jedem Versicherten zur Verfügung. Oftmals ist es notwendig, sich dafür zu registrieren. Die Unterlagen werden dort in digitaler Form eingereicht und lassen sich schnell und übersichtlich in digitaler Form einsehen und verschicken.

Bezahlte Rechnungen erstatten lassen

Übersteigen die Behandlungskosten den Satz der gesetzlichen Krankenkasse, wird der Restbetrag dem Patienten in Rechnung gestellt. Dieser erhält die Rechnung vom Zahnarzt oder dem Zahnlabor. Der Patient muss zuerst die Kosten selbst übernehmen und das Geld vorstrecken. Sobald die Rechnung vorliegt, kann diese jedoch schon bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht werden. Dafür gelten ebenfalls die oben genannten Optionen.

Die Versicherung prüft, ob eine Erstattung gedeckt ist und das Geld wird anschließend direkt auf das vereinbarte Kundenkonto überwiesen. Der Erstattungsbetrag geht also nicht an den Arzt oder das Labor, sondern auf das private Kundenkonto. Das Einreichen eines Kostenvoranschlags bzw. des sogenannten Heil- und Kostenplans wird durch die Versicherung zumeist nicht vorgeschrieben. Wenn dies nicht geschieht, kann das also nicht als Grund für eine Ablehnung der Kostenübernahme angebracht werden.

Dennoch raten Experten dazu, den Heil- und Kostenplan immer vor dem Antritt der Behandlung beim Versicherer einzureichen. Bestätigt dieser dann die volle Kostenübernahme, kann die Behandlung ungehindert durchgeführt werden. So kommt es später nicht zu ungeplanten Kosten für den Patienten.

Zahnzusatzversicherung Anschreiben – spezielle Form notwendig?

Es wird für das Einreichen von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen keine spezielle Form verwendet. Es ist ausreichend, wenn alle relevanten Daten einzusehen sind und die Rechnung bzw. der Heil- und Kostenplan vorliegt.

Das gilt jedoch nicht für alle Dokumente. Möchte man eine Zahnzusatzversicherung kündigen, sollte ein Musterschreiben zum Einsatz kommen. Hier sind alle wichtigen Informationen enthalten. Denn formale Fehler können eine Kündigung unwirksam machen.

Der Ablauf für Sie im Überblick: Zahnzusatzversicherung Kostenvoranschlag einreichen

  • Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Zahnzusatzversicherung einreichen

  • Volle Kostenübernahme bestätigen lassen

  • Zahnbehandlung durchführen lassen

  • Rechnung bezahlen

  • Leistungsantrag mit vorliegender Rechnung, Versicherungsnummer und Namen des Versicherten bei der Zahnzusatzversicherung einreichen

  • Geld zurück: Bezahlte Rechnung erstatten lassen

Zahnzusatzversicherung mit Leistungs­support – wir kümmern uns um die Abwicklung

Sichern Sie sich vor hohen Behandlungskosten mit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung. Da nicht jeder Testsiegertarif auch den optimalen Schutz für Sie und Ihren Zahnstatus bietet, lohnt sich der Zahnzusatzversicherungen-Vergleich mit testsiegertarife.de. Wir zeigen Ihnen die leistungsstärksten Versicherer schnell und übersichtlich in unserem Tarifvergleich. Filtern Sie einfach nach den für Sie wichtigsten Leistungen und finden Sie eine Zahnzusatzversicherung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird. Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung bei testsiegertarife abschließen, sichern Sie sich unseren Leistungs­Support, der Sie bei der Einreichung Ihres Kostenvoranschlags unterstützt und Sie zu Entwicklungen auf dem Laufenden hält.