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30. Juni 2023

Zahnzusatz­versicherung: Altersrückstellung sichert stabile Beiträge

Zahnzusatzversicherung-Altersrueckstellung

Die Frage lautet: mit oder ohne? In der Zahnzusatzversicherung gibt es zwei Modelle zur Kalkulation der Tarife. Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung zahlen Versicherte eine Art zusätzlichen Sparbeitrag, um altersbedingte Beitragserhöhungen zu vermeiden. Wenn eine Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen bildet, ergibt sich für diese zunächst ein gleichbleibender Beitrag. Medizinisch-, technischer Fortschritt und allgemeine Teuerungsrate führen auch hier zu moderaten Anpassungen.

Anders bei der Zahnversicherung ohne Altersrückstellungen: Hier werden die Beitragszahlungen anhand verschiedener Faktoren kalkuliert und schon allein aufgrund des Alters erhöht. Der Hintergrund ist, dass Versicherte rein statistisch betrachtet im Alter häufiger Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen als in jungen (zahngesunden) Jahren. Daher steigt der Beitrag ohne Altersrückstellungen in festgelegten Abständen an: selten jährlich, typischerweise in Abständen von drei, fünf oder zehn Jahren.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bietet hingegen stabile und planbare Beiträge ohne Überraschungen. Erfahren Sie hier unsere Top-Empfehlungen und Hintergründe zum Thema: „Zahnzusatzversicherung Altersrückstellung“.

Zahnzusatzversicherung: Ist eine Altersrückstellung sinnvoll?

Naturgemäß verschlechtert sich die Zahngesundheit mit steigendem Lebensalter. Der damit einhergehende häufigere (und teurere) Behandlungsbedarf lässt die Beitragssätze der Zahnzusatzversicherungen ansteigen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Man akzeptiert steigende Beiträge je älter man wird – oder man zahlt in jungen Jahren etwas mehr, um dann auch im Alter von einer ZV ohne Beitragserhöhung zu profitieren. Stichwort: gleichbleibender Beitrag. Mit dem „Sparbeitrag“, also den Altersrückstellungen, werden zum Beispiel höhere Tarifbeiträge sowie Mehrkosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen etc. im Alter finanziert.

Die Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen und ihre Vor- und Nachteile:

Vorteil:

  • günstigere und planbare Beiträge (im Alter)
  • keine planmäßigen, altersbedingten Anpassungen

Nachteil:

  • höherer Einstiegsbeitrag in jungen Jahren
  • die angesparten Rücklagen können nicht zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden

Gut zu wissen: Altersrückstellungen spielen bei Kinder- und Jugendtarifen noch keine Rolle, was diese Zahnzusatzversicherungen u. a. auch so günstig macht. Ab welchem Alter eine Zahnzusatzversicherung mit stabilem Beitrag erhältlich ist, hängt vom Versicherer ab. In der Regel mit Übergang zum Erwachsenenalter 18 oder bei Continentale mit dem 21. Lebensjahr.

Wie vergleiche ich Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Altersrückstellungen?

Dazu könnten Sie sich mühevoll selbst eine Excel-Tabelle basteln, in der Sie die Beiträge der einzelnen Zahnversicherungen erfassen, fleißig Summen bilden und anschließend vergleichen. Oder Sie nutzen einfach unseren Zahnzusatzversicherung Tarifrechner.

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Hier haben wir bereits die Beitragssumme der nächsten 30 Jahre bei allen Tarifen gebildet. Das heißt: Alle planmäßigen Beitragssprünge dieses Zeitraums sind erfasst. So lässt sich bequem und übersichtlich erkennen, welcher Tarif (lebenslang betrachtet) wirklich der günstigere ist: Die Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Altersrückstellung.

Gut zu wissen: Während Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen bis zu einem gewissen Alter meist etwas teurer sind, verkehrt sich das später häufig und die Tarife ohne Altersrückstellungen kosten mehr. Unser smarter Tarifrechner bereinigt dies und macht Tarife mit und ohne Altersrückstellungen vergleichbar.

Unsere Top-Empfehlungen für Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung

Eine ZV ohne Beitragserhöhung ist gegenüber den regelmäßigen (gesetzlich vorgeschriebenen) Beitragsanpassungen bei der privaten Krankenversicherung ein durchaus machbares Unterfangen. Altersrückstellungen sei Dank! Aktuell bieten die Allianz mit MeinZahnschutz90AR einen und die Continentale mit CEZP-u und CEZE gleich zwei empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung.

Continentale CEZP-u

  • Tarif mit Altersrückstellungen: gleichbleibender Beitrag
  • 100 % bei Kunststofffüllung und Wurzelbehandlung
  • 100 % bzw. max. 80,- Euro jährlich für professionelle Zahnreinigung
  • bis zu 90 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate (bis zu 4 fehlenden bzw. 8 ersetzte Zähnen können mitversichert werden, hier gilt eine andere Zahnstaffel mit geringeren Höchstgrenzen)
  • Höchstgrenzen (Zahnstaffel):
    1.–2. Jahr: 1000 Euro
    1.–3. Jahr: 2000 Euro
    1.–4. Jahr: 4000 Euro
    danach unbegrenzt
  • Höchstgrenzen bei fehlenden, ersetzten Zähnen:
    1.–2. Jahr: 500 Euro
    1.–3. Jahr: 750 Euro
    1.–4. Jahr: 1500 Euro
    danach unbegrenzt
  • Beitrag mit 38 Jahren: 27,10 Euro

 

Continentale CEZE

  • Exklusiv-Tarif mit Rundumschutz
  • Tarif mit Altersrückstellungen: gleichbleibender Beitrag
  • 100 % für Zahnersatz als Privatpatient: Keine Begrenzung der Implantate je Kiefer
  • 100 % für Kunststoff-, Kompositfüllungen
  • 100 % für Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • 100 % für Aufbissschienen (z. B. Knirscherschienen)
  • 250 Euro je Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, zahnaufhellende Maßnahmen
  • 250 Euro je Kalenderjahr für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
  • Höchstgrenzen (Zahnstaffel):
    • Kalenderjahr: 1500 Euro
      1.–2. Kalenderjahr: 3000 Euro
      1.–3.Kalenderjahr: 4500 Euro
      1.–4. Kalenderjahr: 6000 Euro
      danach unbegrenzt
  • Beitrag mit 38 Jahren:

Allianz MeinZahnschutz90AR

  • Tarif mit Altersrückstellungen (AR): gleichbleibender Beitrag
  • 90 % für Zahnersatz wie Kronen, Implantate, Kronen, Brücken, Veneers und Inlays
  • 100 % für Füllungen
  • 100 % für Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • 100 % für Maßnahmen zur Schmerz- und Angstausschaltung (z. B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose)
  • 100 % für professionelle Zahnreinigung, mehrmals jährlich
  • 90 % für Aufbissschienen (z. B. Knirscherschienen, inklusive DROS®-Schienentherapie)
  • 100 % bzw. bis zu 150 Euro in zwei Jahren für Bleaching
  • Höchstgrenzen (Zahnstaffel):
    • Kalenderjahr: 1000 Euro
      1.–2. Kalenderjahr: 2000 Euro
      1.–3.Kalenderjahr: 3000 Euro
      danach unbegrenzt
  • Beitrag mit 38 Jahren: 36,15 Euro

 

Berechnungsgrundlagen für Altersrückstellungen

Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen berechnen die Beiträge anhand der üblichen Faktoren wie Eintrittsalter und dem Status der Zahngesundheit. Ein Rentner bezahlt deshalb einen höheren Beitrag als eine Studentin. Zur Berechnung werden das statistische „Endalter“ laut offizieller Sterbetafel sowie durchschnittliche Leistungsausgaben anhand des aktuellen medizinischen Zustands zugrunde gelegt und auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Theoretisch kann auf dieser Basis ein lebenslang gleichbleibender Beitrag kalkuliert werden. Jedoch nur theoretisch! Denn neben den Auswirkungen von Inflation, die wir alle gerade intensiv spüren, verursachen auch der medizinische Fortschritt wie neue Behandlungsmethoden und Materialien höhere Ausgaben, die die Versicherung ggf. durch höhere Beitragssätze finanzieren muss.

Wichtig zu wissen: Altersrückstellungen sind keine echten Spareinlagen. Es handelt sich vielmehr um Deckungsrückstellungen, die die Versicherten als Gemeinschaft (Tarifkollektiv) einbringen. Sollten Sie als Versicherungsnehmer die Zahnzusatzversicherung kündigen, können Sie sich die angesparten Rückstellungen deshalb nicht auszahlen lassen. Möchten Sie hingegen bloß zu einer anderen ZV ohne Beitragserhöhung bei Ihrem Versicherer wechseln, können Sie die bisher angesparten Alterungsrückstellungen in der Regel mitnehmen.

Für wen ist die Zahnzusatzversicherung Altersrückstellung sinnvoll?

Sie möchten eine Zahnzusatzversicherung abschließen und wissen nicht, ob eine Altersrückstellung sinnvoll ist? Der Nachteil, wenn die Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen bildet, liegt darin, dass der Beitrag anfangs etwas höher liegt als bei Tarifen ohne Alterungsrückstellung. Entscheiden Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung, profitieren Sie von stabilen Beitragszahlungen ohne planmäßige altersbedingte Anpassungen. Für alle, denen vor allem ein gleichbleibender Beitrag wichtig ist, lohnt sich also die ZV ohne Beitragserhöhung.

Unser Tipp: Neben der Beitragshöhe sollten Sie vor allem die Leistungen der Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung überzeugen. Mit unserer Hilfe – ob online in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich oder persönlich – finden Sie die Zahnversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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