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23. Januar 2020

Ist die Zahnzusatz­versicherung steuerlich absetzbar?

Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Sind Versicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar? Zusätzliche Versicherungen, wie die Zahnzusatzversicherung, sind für viele Menschen selbstverständlich, schließlich helfen sie im Krankheitsfall und bewahren den Versicherten vor hohen Behandlungskosten. Meist bleibt es aber nicht nur bei einer zusätzlichen Versicherung, wodurch sich die Beiträge für die Policen summieren.

Zahlreiche Versicherte wissen nicht, ob die Beiträge für verschiedene Zusatzversicherungen von der Steuer abgesetzt werden können. So ließe sich – zumindest bei geringeren Einkommen – Jahr für Jahr etwas Geld sparen. Dann würde es sich lohnen, bei der jährlichen Steuererklärung sorgfältig die Unterlagen durchzugehen und die Beträge an der korrekten Stelle einzutragen, um sich den ein oder anderen Euro vom Finanzamt zurückzuholen.

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Zahnzusatzversicherung & Steuererklärung? Welche ZZV kann steuerlich abgesetzt werden?

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Zahnzusatzversicherungen. Während einige Versicherer Verträge ganz ohne Gesundheitsfragen anbieten, ist bei anderen Versicherern ein Abschluss nur nach Beantwortung eines Fragenkatalogs möglich. Zudem gibt es Zahnzusatzversicherungen, die auch dann abgeschlossen werden können, wenn bereits eine Behandlung angefangen wurde. Grundsätzlich könnten alle Formen der Zahnzusatzversicherung angesetzt werden. Der Staat fördert somit die eigene Bereitschaft, sich gegen gesundheitliche Risiken abzusichern.

Wo werden die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eingetragen? [h3]

Die Kosten für Zusatzpolicen gelten als Sonderausgaben. Dieses Formularfeld befindet sich in der Anlage Vorsorgeaufwand. Neben den Kosten für die Zahnzusatzversicherung werden hier auch Beiträge für die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung eingetragen.

Viele Zusatzversicherungen decken im Leistungsfall nicht 100 % der Kosten ab. Gerade wenn Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Veneers oder Implantate notwendig ist, entstehen Zusatzkosten, die der Patient meist selbst zahlen muss. Auch diese zusätzlichen Kosten können in der Steuererklärung in dem Formularfeld „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Deren ansetzbare Höhe hängt wiederrum von der Höhe der Einkünfte ab.

Zahnzusatzversicherung absetzen: Was ist zu beachten?

Das Finanzamt begrenzt die Beiträge, die von der Steuer abgesetzt werden können mittels jährlicher Höchstgrenzen. Für 2020 gilt ein Höchstbetrag von 90 Prozent aller gezahlten Vorsorgebeiträge von max. 25.046 Euro jährlich bei Ledigen und 50.092 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern. Ansetzbar maximal 22.541 Euro (45.082 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Da sich der Höchstbetrag auf die Kosten für alle Vorsorgeaufwendungen bezieht, ist die Summe schnell erreicht. Schließlich kommt dieser Höchstbetrag meist schon durch die Basisabsicherungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. So wirken sich die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung in den meisten Fällen kaum auf die Steuererklärung aus.

Ist die steuerliche Absetzbarkeit ein Argument für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Vor allem Personen mit geringem Einkommen profitieren davon, dass sich die Kosten für die Zahnzusatzversicherung absetzen lassen. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte daher nicht die Steuererklärung im Vordergrund stehen. Vielmehr hilft eine solche Zusatzpolice, sich vor hohen Zuzahlungen für schöne Zähne zu schützen. Gerade in Zeiten, in denen die gesetzlichen Kassen nur noch einen Bruchteil der Kosten für Zahnbehandlungen übernehmen, ist eine Zahnzusatzversicherung die beste Option für schöne Zähne und Zahnarztrechnungen ohne Schrecken. Nutzen Sie einfach unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich oder lassen Sie sich gleich von unserem erfahrenen Team zum Thema „Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar“ und zu unseren Testsiegertarifen beraten.

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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