Härtefallregelung Zahnersatz – wer bekommt sie?

Viele Versicherungsnehmer klagen über die hohen Kosten von Zahnersatz. Geringverdiener können sich an einer Härtefallregelung erfreuen. Diese bekommen eine Förderung bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses und damit ganze 100 Prozent der Kosten einer Regelversorgung. Doch für wen ist die Härtefallregelung Zahnersatz einschlägig?
Härtefallregelung Zahnersatz
Die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz können immens ausfallen. Geringverdiener profitieren von einer Härtefallregelung, über welche die Kosten der Regelversorgung vollständig übernommen werden. Normalerweise beläuft sich der Festzuschuss auf 50 Prozent der Regelversorgungskosten. Zu beachten ist:
Regelversorgung = Einfache Ausführung + preiswertes Material.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren den Zuschuss, wenn dieser beantragt wurde. Der Versicherte muss sein Einkommen nachweisen – dieses muss unter der Einkommensgrenze liegen. Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann einen anteilig erhöhten Festzuschuss erhalten, der individuell berechnet wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die volle Kostenübernahme beim Zahnersatz, d.h. die Auszahlung des doppelten Festzuschusses, erhalten Menschen mit einem extrem geringen Einkommen. Dieses muss unter der Einkommensgrenze liegen, die im Jahr 2017 bei 1.190 Euro liegt. Wenn mehrere Personen in einem Haushalt zusammenleben, erhöht sich die Einkommensgrenze. Bei zwei Personen steigt die Einkommensgrenze auf 1.636,25 Euro – pro Angehörigem werden weitere 297,50 Euro berechnet. Anspruchsberechtigt sind die Bezieher folgender Leistungen:
- Sozialhilfe
- BAföG
- Hartz IV
- Grundsicherung im Alter
- Kriegsopferfürsorge
- Heimbewohner, wenn deren Unterbringungskosten von einer der obigen Stellen getragen wird
Vorgehensweise für die Härtefallregelung für Zahnersatz
Wer von der Härtefallregelung profitieren möchte, muss bei seiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Die Formulare liegen beim Zahnarzt aus oder sind direkt bei der Krankenkasse erhältlich. Auf dem Formular sind verschiedene Fragen auszufüllen. Darunter befinden sich Angabefelder für die Einkommenshöhe und die Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Das Einkommen muss mit Nachweisen belegt werden. Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen im Monat vor Anbringung des Zahnersatzes. Die Krankenkasse prüft den Antrag – bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Wer einen extrem hochwertigen Zahnersatz wünscht, muss die Kosten ohnehin selber tragen. Die vollen Kosten werden nur bis zur Höhe der Regelversorgung übernommen.
Sie liegen nur geringfügig über der Einkommensgrenze?
Die Härtefallregelung ist nicht in Stein gemeißelt. Wer die Einkommensgrenze leicht überschreitet, erhält trotzdem einen höheren Festzuschuss. In diesem Fall wird eine „individuelle Härtefallregelung“ gewährt, die aber nicht auf 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung kommt. Die Berechnung der Höhe erfolgt im Einzelfall – wichtige Kriterien sind Einkommen und Kosten des Zahnersatzes. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten maximal bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses – mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten werden nicht übernommen. Deshalb muss der Antragsteller die Rechnung des Zahnarztes einreichen.
Einfache Zahnzusatzversicherungen, die nur den Anteil der Krankenkasse verdoppeln oder verdreifachen, verdoppeln oder verdreifachen sowohl den Härtefallanteil, als auch einen eventuell gezahlten Bonus aufgrund lückenlosem Bonusheft. Damit sind mit verhältnismäßig geringem Aufwand dann auch Versorgungen, die über Regelversorgungsniveau liegen, möglich. Starten Sie jetzt mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich und finden Sie die Zahnzusatzversicherung, die individuell zu Ihnen passt!

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.