• die Besten aus 220 Tarifen
  • 98% Kundenzufriedenheit
  • Persönliche Beratung
Jetzt vergleichen! Dauert nur 12 Sek.
16. September 2020

Festzuschuss Zahnersatz 2020: Das ändert sich zum 1. Oktober

Festzuschuss Zahnersatz 2020: Das ändert sich zum 1. Oktober

Gute Nachrichten zum Festzuschuss Zahnersatz 2020: Ab dem 1. Oktober erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen nach 15 Jahren erstmals den Festzuschuss für Zahnersatz. Ist eine Zahnzusatzversicherung dann immer noch sinnvoll? Wir klären zu diesem Thema auf.

Festzuschuss für Zahnersatz auf die Regelversorgung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für medizinisch notwendig gewordenen Zahnersatz einen Befund-bezogenen Festkostenzuschuss auf die sogenannte „Regelversorgung“. Befund bedeutet zum Beispiel „Zahn-begrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Regelversorgung bedeutet einfache Ausführung und preiswertes Material. Also zweckmäßiger, wirtschaftlich vertretbarer, medizinisch ausreichender Zahnersatz. Zahnschönheit ist aus wirtschaftlichen Gründen hier eher sekundär.

Alternativ zur Regelversorgung Zahnersatz (z. B. teilverblendete Brücke im Backenzahnbereich für ca. 1.000 Euro) kann man die „gleichartige Versorgung“ (z. B. vollverblendete Brücke für ca. 1.700 Euro) wählen. Oder gleich die „andersartige Versorgung“ in Form eines Implantates mit Vollkeramikkrone, das mit 3.000 bis 4.000 Euro zu Buche schlägt. Da der Festkostenzuschuss in allen drei Fällen „Befund-bezogen“ und der Befund gleich ist, ist auch der Zuschuss gleich hoch. Also unabhängig von den tatsächlich durch uns als Patienten zu berappenden Gesamtkosten. Das muss man beachten!

Finden Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung, die mehr als nur den Festzuschuss für Zahnersatz übernimmt!
Bitte auswählen:

Alte Regelung Festkostenzuschuss

Bislang beträgt der Festzuschuss Zahnersatz 50 % auf die bundesweit einheitlich festgelegten Kosten dieser Regelversorgung. Mit einem Bonus belohnt wird, wer jährlich regelmäßig die zahnmedizinische Vorsorge nutzt und sich dies bestätigen lässt (Bonusheft). Dieser Bonus beträgt bei fünf Jahren lückenlosem Nachweis 20 %, bei zehn Jahren 30 % des Festkostenzuschusses (… nicht des Rechnungsbetrages!).

Festzuschuss Zahnersatz Tabelle

Beispiel alte Regelung mit Befund „zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“:

RegelversorgungGleichartige VersorgungAndersartige Versorgung
Metallische BrückeVerblendete BrückeImplantat mit Keramikkrone
Gesamtkosten750,00 Euro1.250,00 Euro3.450,00 Euro
Festzuschuss ohne Bonus374,38 Euro374,38 Euro374,38 Euro
Festzuschuss mit 20 % Bonus449,26 Euro449,26 Euro449,26 Euro
Festzuschuss mit 30 % Bonus486,69 Euro486,69 Euro486,69 Euro
Eigenanteil bei vollem Bonus263,31 Euro763,31 Euro2.963,31 Euro

Neue Regelung ab dem 1. Oktober: Festzuschuss Zahnersatz Tabelle 2020

Ab 01. Oktober 2020 ist gewissermaßen „goldener Oktober“, was den Festzuschuss für Zahnersatz betrifft. Der Gesetzgeber trägt den in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für Zahnersatz Rechnung. Das ist sehr gut und lobenswert! Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Zuschuss nicht mehr 50, sondern 60 % der bundesweit einheitlich festgelegten Kosten der Regelversorgung. Wer clever die jährliche zahnärztliche Vorsorge nutzt, bekommt dann auf diesen Betrag 20 % (nach fünf Jahren lückenlosem Nachweis) oder 30 % Bonus (nach zehn Jahren lückenlosem Nachweis).

Beispiel neue Regelung mit Befund „zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“:

RegelversorgungGleichartige VersorgungAndersartige Versorgung
Metallische BrückeVerblendete BrückeImplantat mit Keramikkrone
Gesamtkosten750,00 Euro1.250,00 Euro3.450,00 Euro
Festzuschuss ohne Bonus445,45 Euro445,45 Euro445,45 Euro
Festzuschuss mit 20 % Bonus519,69 Euro519,69 Euro519,69 Euro
Festzuschuss mit 30 % Bonus556,81 Euro556,81 Euro556,81 Euro
Eigenanteil bei vollem Bonus193,19 Euro693,19 Euro2.893,19 Euro

Festzuschuss Zahnersatz Vergleich: Alte und neue Regelung

RegelversorgungGleichartige VersorgungAndersartige Versorgung
Metallische BrückeVerblendete BrückeImplantat mit Keramikkrone
Eigenanteil „alte Regelung“ bei vollem Bonus263,31 Euro763,31 Euro2.963,31 Euro
Eigenanteil „neue Regelung“ bei vollem Bonus193,19 Euro693,19 Euro2.893,19 Euro

Fazit zur Erhöhung Festzuschuss Zahnersatz 2020:

Die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz 2020 ist ab dem 01. Oktober eine notwendige und sehr positive Maßnahme. Sie wirkt sich besonders positiv aus, wenn man ausschließlich die Regelversorgung in Anspruch nimmt. Bei höherwertigen Versorgungen (Implantate, vollverblendete Brücken etc.) sind die positiven Auswirkungen weniger spürbar.

Erfahren Sie mehr zur Höhe des Eigenanteils und der Härtefallregelung Zahnersatz in unserem Blogartikel Festzuschuss Zahnersatz – wer, wo und wie viel!

Ist eine Zahnzusatzversicherung jetzt noch sinnvoll?

Es sind im obigen Beispiel ca. 70 Euro netto mehr Festzuschuss für Zahnersatz, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die Antwort auf diese Frage ist: Ja! Wichtig ist dabei, dass die von Ihnen ausgewählte Zahnzusatzversicherung Ihrem aktuellen Zahnstatus und Ihren individuellen Wünschen entspricht. Nutzen Sie hierzu unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich – und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team beraten. Damit Sie eine Zahnversicherung bekommen, die nicht nur Geld kostet, sondern wirklich auch einspringt, wenn Sie sie brauchen.

Ihre Vorteile beim Vergleich mit testsiegertarife.de

Die richtige ZZV finden

Treffsichere Tarifauswahl – Wir vergleichen für Sie aus über 220 Tarifen

Ohne Provisionsdruck dank Festgehalt unserer Mitarbeiter

Große Zeitersparnis bei der Suche nach dem passenden Tarif

100% gratis Tarif-Vergleich – Kostenlose & unabhängige Beratung

Persönlicher Ansprechpartner – Wir kümmern uns im Leistungsfall um alles

98% Kundenzufriedenheit – Top Bewertungen unserer zufriedenen Kunden

Werbeprämien für Ihre Zahnversicherung

Frank Sander

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

Kommentare
  1. GuteZähne123 sagt:

    Es ist gut von der Neuerung zu wissen aber den grossteil muss der Patient immer noch selbst bezahlen. Besonders wenn die Wahl auf einen guten und Vernünftigen Zahnersatz fällt wie das Zahnimplantat und nicht nur eine Zahnbrücke genommen wird.

    1. Frank Sander sagt:

      Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, liebe Zahnfee :),

      der Festzuschuss stellt nunmehr seit 2005 die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen des Zahnersatzes dar. Das Leistungsniveau soll laufend an den technischen Fortschritt einerseits und an die Kaufkraft andererseits angepasst werden. Inwieweit das gelingt, darüber kann man sicher nachdenken. Vornehmlich zuständig sind dafür jedoch unsere Politiker. Ungeachtet dessen müssen Sie seither genau überlegen welchen Zahnersatz Sie vom Zahnarzt „verbauen“ lassen bzw. was Sie sich Ihr Lächeln kosten lassen wollen. Unsere Empfehlung: Sobald die voraussichtlichen Aufwendungen die 1.000 Euro Grenze überschreiten, sollten Sie regelmäßig einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nur so erfahren Sie Ihre tatsächliche Eigenbelastung. Wer dann mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorgesorgt hat, kann dem Geschehen etwas gelassener entgegensehen. Auch an dieser Stelle gilt: Staatliche Versorgung plus private Zusatzvorsorge gleich weniger Sorgen. Viele Grüße, Frank Sander

Was können wir für Sie tun?