Festzuschuss Zahnersatz 2020: Das ändert sich zum 1. Oktober

Gute Nachrichten zum Festzuschuss Zahnersatz 2020: Ab dem 1. Oktober erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen nach 15 Jahren erstmals den Festzuschuss für Zahnersatz. Ist eine Zahnzusatzversicherung dann immer noch sinnvoll? Wir klären zu diesem Thema auf.
Festzuschuss für Zahnersatz auf die Regelversorgung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für medizinisch notwendig gewordenen Zahnersatz einen Befund-bezogenen Festkostenzuschuss auf die sogenannte „Regelversorgung“. Befund bedeutet zum Beispiel „Zahn-begrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Regelversorgung bedeutet einfache Ausführung und preiswertes Material. Also zweckmäßiger, wirtschaftlich vertretbarer, medizinisch ausreichender Zahnersatz. Zahnschönheit ist aus wirtschaftlichen Gründen hier eher sekundär.
Alternativ zur Regelversorgung Zahnersatz (z. B. teilverblendete Brücke im Backenzahnbereich für ca. 1.000 Euro) kann man die „gleichartige Versorgung“ (z. B. vollverblendete Brücke für ca. 1.700 Euro) wählen. Oder gleich die „andersartige Versorgung“ in Form eines Implantates mit Vollkeramikkrone, das mit 3.000 bis 4.000 Euro zu Buche schlägt. Da der Festkostenzuschuss in allen drei Fällen „Befund-bezogen“ und der Befund gleich ist, ist auch der Zuschuss gleich hoch. Also unabhängig von den tatsächlich durch uns als Patienten zu berappenden Gesamtkosten. Das muss man beachten!
Alte Regelung Festkostenzuschuss
Bislang beträgt der Festzuschuss Zahnersatz 50 % auf die bundesweit einheitlich festgelegten Kosten dieser Regelversorgung. Mit einem Bonus belohnt wird, wer jährlich regelmäßig die zahnmedizinische Vorsorge nutzt und sich dies bestätigen lässt (Bonusheft). Dieser Bonus beträgt bei fünf Jahren lückenlosem Nachweis 20 %, bei zehn Jahren 30 % des Festkostenzuschusses (… nicht des Rechnungsbetrages!).
Festzuschuss Zahnersatz Tabelle
Beispiel alte Regelung mit Befund „zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“:
Regelversorgung | Gleichartige Versorgung | Andersartige Versorgung | |
Metallische Brücke | Verblendete Brücke | Implantat mit Keramikkrone | |
Gesamtkosten | 750,00 Euro | 1.250,00 Euro | 3.450,00 Euro |
Festzuschuss ohne Bonus | 374,38 Euro | 374,38 Euro | 374,38 Euro |
Festzuschuss mit 20 % Bonus | 449,26 Euro | 449,26 Euro | 449,26 Euro |
Festzuschuss mit 30 % Bonus | 486,69 Euro | 486,69 Euro | 486,69 Euro |
Eigenanteil bei vollem Bonus | 263,31 Euro | 763,31 Euro | 2.963,31 Euro |
Neue Regelung ab dem 1. Oktober: Festzuschuss Zahnersatz Tabelle 2020
Ab 01. Oktober 2020 ist gewissermaßen „goldener Oktober“, was den Festzuschuss für Zahnersatz betrifft. Der Gesetzgeber trägt den in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für Zahnersatz Rechnung. Das ist sehr gut und lobenswert! Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Zuschuss nicht mehr 50, sondern 60 % der bundesweit einheitlich festgelegten Kosten der Regelversorgung. Wer clever die jährliche zahnärztliche Vorsorge nutzt, bekommt dann auf diesen Betrag 20 % (nach fünf Jahren lückenlosem Nachweis) oder 30 % Bonus (nach zehn Jahren lückenlosem Nachweis).
Beispiel neue Regelung mit Befund „zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“:
Regelversorgung | Gleichartige Versorgung | Andersartige Versorgung | |
Metallische Brücke | Verblendete Brücke | Implantat mit Keramikkrone | |
Gesamtkosten | 750,00 Euro | 1.250,00 Euro | 3.450,00 Euro |
Festzuschuss ohne Bonus | 445,45 Euro | 445,45 Euro | 445,45 Euro |
Festzuschuss mit 20 % Bonus | 519,69 Euro | 519,69 Euro | 519,69 Euro |
Festzuschuss mit 30 % Bonus | 556,81 Euro | 556,81 Euro | 556,81 Euro |
Eigenanteil bei vollem Bonus | 193,19 Euro | 693,19 Euro | 2.893,19 Euro |
Festzuschuss Zahnersatz Vergleich: Alte und neue Regelung
Regelversorgung | Gleichartige Versorgung | Andersartige Versorgung | |
Metallische Brücke | Verblendete Brücke | Implantat mit Keramikkrone | |
Eigenanteil „alte Regelung“ bei vollem Bonus | 263,31 Euro | 763,31 Euro | 2.963,31 Euro |
Eigenanteil „neue Regelung“ bei vollem Bonus | 193,19 Euro | 693,19 Euro | 2.893,19 Euro |
Fazit zur Erhöhung Festzuschuss Zahnersatz 2020:
Die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz 2020 ist ab dem 01. Oktober eine notwendige und sehr positive Maßnahme. Sie wirkt sich besonders positiv aus, wenn man ausschließlich die Regelversorgung in Anspruch nimmt. Bei höherwertigen Versorgungen (Implantate, vollverblendete Brücken etc.) sind die positiven Auswirkungen weniger spürbar.
Erfahren Sie mehr zur Höhe des Eigenanteils und der Härtefallregelung Zahnersatz in unserem Blogartikel Festzuschuss Zahnersatz – wer, wo und wie viel!
Ist eine Zahnzusatzversicherung jetzt noch sinnvoll?
Es sind im obigen Beispiel ca. 70 Euro netto mehr Festzuschuss für Zahnersatz, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die Antwort auf diese Frage ist: Ja! Wichtig ist dabei, dass die von Ihnen ausgewählte Zahnzusatzversicherung Ihrem aktuellen Zahnstatus und Ihren individuellen Wünschen entspricht. Nutzen Sie hierzu unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich – und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team beraten. Damit Sie eine Zahnversicherung bekommen, die nicht nur Geld kostet, sondern wirklich auch einspringt, wenn Sie sie brauchen.
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Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.
Es ist gut von der Neuerung zu wissen aber den grossteil muss der Patient immer noch selbst bezahlen. Besonders wenn die Wahl auf einen guten und Vernünftigen Zahnersatz fällt wie das Zahnimplantat und nicht nur eine Zahnbrücke genommen wird.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, liebe Zahnfee :),
der Festzuschuss stellt nunmehr seit 2005 die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen des Zahnersatzes dar. Das Leistungsniveau soll laufend an den technischen Fortschritt einerseits und an die Kaufkraft andererseits angepasst werden. Inwieweit das gelingt, darüber kann man sicher nachdenken. Vornehmlich zuständig sind dafür jedoch unsere Politiker. Ungeachtet dessen müssen Sie seither genau überlegen welchen Zahnersatz Sie vom Zahnarzt „verbauen“ lassen bzw. was Sie sich Ihr Lächeln kosten lassen wollen. Unsere Empfehlung: Sobald die voraussichtlichen Aufwendungen die 1.000 Euro Grenze überschreiten, sollten Sie regelmäßig einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nur so erfahren Sie Ihre tatsächliche Eigenbelastung. Wer dann mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorgesorgt hat, kann dem Geschehen etwas gelassener entgegensehen. Auch an dieser Stelle gilt: Staatliche Versorgung plus private Zusatzvorsorge gleich weniger Sorgen. Viele Grüße, Frank Sander