Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf Zahnbehandlungen sind – wie auch in anderen medizinischen Bereichen – begrenzt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die meisten Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Dies bedeutet, dass ästhetische Behandlungen prinzipiell ausgenommen sind. Medizinisch notwendig ist zumeist die Diagnose, die Behandlung und die Rehabilitation von Patienten. Doch welche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Bezug auf Zahnbehandlungen übernommen?
Diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die meisten Kosten, die medizinisch notwendig sind. Es gilt bei Zahnersatz speziell die Wirtschaftlichkeitsregel „Einfache Ausführung und preiswertes Material“. Hier gibt es jedoch immer wieder Änderungen, Grenzwerte und neue Berechnungen. Der Leistungskatalog der Krankenkassen ist sehr umfangreich und deckt im Wesentlichen sämtliche Behandlungen ab.
Allerdings: Die moderne Medizin ist heutzutage sehr kostenintensiv. Deshalb übernehmen die Krankenkassen nicht jede zur Auswahl stehende Behandlungsoption. Die Krankenkassen berücksichtigen bei der Kostenübernahme auch den Standpunkt der Wirtschaftlichkeit. Dies bedeutet, dass nicht jede Vorsorgeuntersuchung, nicht jede Behandlungsmethode und nicht jedes Medikament übernommen wird. Der Patient erhält die Behandlung, die am kostengünstigsten und zugleich – vergleichsweise – am effektivsten ist.
Viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf Zähne gestrichen
In Sachen Zahnersatz erhalten die Patienten seit dem Jahr 2005 nur noch einen Festzuschuss. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. In früheren Zeiten gewährten die Krankenkassen viele Leistungen, die es heutzutage nicht mehr gibt. Eine professionelle Zahnreinigung müssen Patienten zumeist – bis auf einige Ausnahmen (z.B. AOK Niedersachsen) – selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für Kontrollbesuche. Bei Füllungen haben Patienten ein Wahlrecht: Entweder entscheiden Sie sich für eine kostenlose Füllung oder sie tätigen eine Zuzahlung. Dann setzt der Zahnarzt eine hochwertigere Kunststofffüllung ein.
GKV: Keine Übernahme von Sonderleistungen
Da gesetzliche Krankenversicherungen nur Leistungen übernehmen, die medizinisch notwendig sind, sollte man überlegen, Sonderleistungen über eine Zusatzversicherung abzusichern. Gute Tarife der Zahnzusatzversicherungen decken Kosten wie hochwertigen Zahnersatz, professionelle Zahnreinigungen und vieles mehr ab.
Für Zahnersatz gilt wiederum eine Sonderregelung. Hier gibt es den sogenannten Festzuschuss für Zahnersatz, über den wir bereits einmal informiert haben.
Auch Wurzelbehandlungen können abgelehnt werden
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf Wurzelbehandlung ist eingeschränkt. Sie zahlen eine Wurzelbehandlung nur unter einer der drei Voraussetzungen:
- Durch die Wurzelbehandlung kann bereits vorhandener Zahnersatz (Brücken / Kronen) erhalten werden.
- Der Backenzahn steht in einer geschlossenen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Wurzelbehandlung verhindert, dass eine Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
Ist eine der drei Voraussetzungen nicht gegeben, kann die Behandlung privatärztlich abgerechnet oder der Zahn gezogen werden. Sehr gute Zahnversicherungen aus unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich sichern die Wurzelbehandlung mit und ohne Kassenvorleistung ab.
Vorherige Beantragung einiger Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Selbst bei medizinisch notwendigen Behandlungen, gibt es einige Leistungen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorab beantragt werden müssen, damit die Kosten übernommen werden. Dies ist beispielsweise bei der Behandlung von Parodontitis der Fall. Hierfür erstellt der Zahnarzt vorab einen Heil- und Kostenplan, der dann von der Krankenkasse geprüft und bewilligt wird.
Achtung: Keine Kostenübernahme im Ausland
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlung innerhalb der EU. Passieren im EU-Ausland Unfälle oder ist dort eine medizinische Versorgung notwendig, sollten Patienten eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese deckt dann auch die medizinische Versorgung im Ausland ab. Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung kostet lediglich ca. 10 Euro pro Person und Jahr.

Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.