Unser Rat:
Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie bereits
eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzen, können Sie sich zusätzlich vor eventuellen Stornokosten bei
Abbruch oder Nichtantritt einer Reise mit einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen.
Entscheidend für die Leistuzngserstattung durch den Versicherer ist immer der Zeitpunkt der
Reisestornierung. Es kann sinnvoll sein,
die Reiserücktrittsversicherung gleich beim Reiseveranstalter abzuschließen. Die Versicherer bieten meist
Basispakete mit weniger Leistungen und Pakete mit umfassendem Schutz an. Achten Sie bitte darauf, ein möglichst
umfassendes Leistungspaket zu wählen (Vollschutz). Empfehlenswerte Lösungen werden von der Elvia, HanseMerkur und
Würzburger angeboten. Wir empfehlen HanseMerkur (Urlaubsgarantie). Die Antragsstellung muss mindestens 16 Tage vor
Reisebeginn erfolgen.
Eckpunkte HanseMerkur
(Urlaubsgarantie):
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Nur die
HanseMerkur bietet Schutz für den Fall, das die versicherte Reise
bei Arbeitsplatzwechsel in die neue Probezeit fällt.
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Sie leistet
Rücktrittskosten auch uneingeschränkt bei Bruch einer Prothese (z.B. künstliches
Hüftgelenk).
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Ebenfalls als einziger Versicherer
leistet HanseMerkur bei wegen Krankheit,
Unfall, Tod oder höherer Gewalt nicht in Anspruch
genommenen Reiseleistungen. Bei Rundreisen werden auch Nachreisekosten erstattet.
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Kein Selbstbehalt bei allen versicherten
Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen (in
diesem Fall 20 % SB, min. 25 € je Person)

oder nochmal zurück zu
"Reiserücktrittsversicherung".
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