Sinn & Zweck:
Auslandsreisekrankenversicherung
für lange Reisen
Planen Sie mehrere Monate im Ausland zu
verbringen (länger als 56 bzw. 70 Tage), haben Ihren ständigen Wohnsitz jedoch in Deutschland, dann brauchen Sie
eine besondere (Auslandsreise) Krankenversicherung. Sonst müssen Sie die Kosten für ärztliche und zahnärztliche
Behandlungen sowie Krankenhausleistungen ganz aus eigener Tasche zahlen.
Dabei übernimmt die Krankenversicherung die Kosten z.B. für
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einen Rücktransport
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ambulante Behandlungen, Röntgendiagnostik und
Operationen
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ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und
Hilfsmittel sowie
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schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache
Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz.
Ausgeschlossen ist die Leistung hingegen
für Krankheiten oder Unfälle, die bis zu 3 Monate vor Reisebeginn eingetreten sind. Steht von vornherein fest, dass
während der Reise eine Behandlung stattfinden muss, kommt auch hierfür der Versicherer nicht auf.
Bereits privat Krankenversicherte sollten vor Reiseantritt
mit ihrem Versicherer in Deutschland den Umfang Ihres Tarifes bei langen Auslandsreisen klären.
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