Sinn & Zweck: Auslandsreisekrankenversicherung
für lange Reisen


Planen Sie mehrere Monate im Ausland zu verbringen (länger als 56 bzw. 70 Tage), haben Ihren ständigen Wohnsitz jedoch in Deutschland, dann brauchen Sie eine besondere (Auslandsreise) Krankenversicherung. Sonst müssen Sie die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Krankenhausleistungen ganz aus eigener Tasche zahlen.

Dabei übernimmt die Krankenversicherung die Kosten z.B. für

  • einen Rücktransport 
  • ambulante Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen 
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel sowie 
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz. 

Ausgeschlossen ist die Leistung hingegen für Krankheiten oder Unfälle, die bis zu 3 Monate vor Reisebeginn eingetreten sind. Steht von vornherein fest, dass während der Reise eine Behandlung stattfinden muss, kommt auch hierfür der Versicherer nicht auf. Bereits privat Krankenversicherte sollten vor Reiseantritt mit ihrem Versicherer in Deutschland den Umfang Ihres Tarifes bei langen Auslandsreisen klären.

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