Sinn & Zweck?
Unternehmer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Selbständige, Unternehmen und Freiberufler: Genauso wie Sie
eine Rechtsschutzversicherung im Privaten vor den Folgen eines Rechtsstreites schützt, kann sie Sie auch als
Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken bewahren. Denn auch
wenn Sie gern eine Konfrontationen verhindern würden, gibt es Situationen, in denen Sie von Lieferanten,
Geschäftspartnern oder anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwungen sind, Ihr gutes
Recht und Ihren guten Namen zu verteidigen. Denken Sie z.B. daran, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall
verwickelt werden, im Krankenhaus liegen und Ihnen die gegnerische Versicherung die Zahlung des
Verdienstausfalls verweigert.
Weiter zu "Unser Rat"
Kennen Sie das?: Sie haben als
Unternehmer Ihren Job richtig gut gemacht, Ihr Kunde freut sich und „vergisst“ darüber, die Rechnung zu zahlen.
Auch hier springt die richtig ausgewählte Rechtsschutz-Police ein. Beschäftigen Sie z.B. Arbeitnehmer in Ihrem
Unternehmen, müssen Sie (wie Ihr Angestellter) die Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsstreit bis zur ersten
Instanz, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites, selbst tragen. Je nach Streitwert kommen dann schnell ein paar
tausend Euro zusammen. Sind Sie jedoch rechtsschutzversichert, werden die Kosten übernommen. Für Manager mit
Organfunktion halten wir den speziellen Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und
Spezial-Strafrechtsschutz vor.
Weiter zu "Unser Rat"
|