Sinn & Zweck?
Unfallversicherung
Vorsehen statt Nachsehen. Rund neun Millionen Menschen kommen pro Jahr in Deutschland
bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Ein Unfall
kann ein dramatischer Einschnitt im Leben sein. Häufig werden die Betroffenen so schwer verletzt, dass sich
vorübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändert: Ihre körperlichen Fähigkeiten bleiben
dauerhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten
nicht mehr nachgehen. Die private Unfallversicherung kann die Auswirkungen eines solchen Unfalles ausgleichen,
etwa die teilweise empfindlichen Einkommenseinbußen, aber auch den Verlust an Lebensqualität. Ihre
finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.
Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung können Sie statistisch gesehen in den wenigsten Fällen erwarten, denn die Mehrzahl der Unfälle
geschehen außerhalb Ihres Arbeitsplatzes in der Freizeit und hier greift die gesetzliche Absicherung nicht.
Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko
sogar zu 100 Prozent selbst. Sie sind gar nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel
auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher
Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit
nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung – oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig – schützt sie Sie vor den
finanziellen Folgen von Unfällen. Und das rund um die Uhr und weltweit.
Wann Sie nach einem Unfall Leistungen aus
Ihrer Unfallversicherung erwarten können, ist in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) klar
definiert. Demnach liegt ein Unfall vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Schädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch
Dauerbelastungen im Sport stellen also keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar. Schädigungen
als Folge grob fahrlässigen Handelns sind dagegen gedeckt.
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