Sinn & Zweck?
Rentenversicherungen
Sicherheit im Alter – das wünscht sich jeder. Doch der Staat kann diese
Sicherheit allein nicht mehr garantieren. Unsere Gesellschaft altert, immer weniger Kinder werden geboren. Die
Menschen leben länger und erhalten entsprechend länger Rente. Bis zum Jahr 2050 wird jeder zweite Deutsche
über 50 Jahre alt sein. Gleichzeitig werden sich die steigenden finanziellen Lasten für die Renten auf immer
weniger Erwerbstätige verteilen. Diese Entwicklung zwingt den Staat schon heute zum Handeln. Die gesetzliche
Rente soll auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Deshalb hat der Gesetzgeber Reformpakete beschlossen, das auf
längere Sicht zu einer spürbaren Absenkung der Rentenhöhe und der Höhe von Beamtenpensionen führen
wird.
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Viele Neuregelungen traten bereits im
Jahr 2005 in Kraft, andere gelten seit 2006 oder 2007. Damit die Versorgung der Bürger im Alter dennoch ausreicht,
wurden neue Möglichkeiten geschaffen, mit privaten und betrieblichen Rentenversicherungen vorzusorgen. Anders als
in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der die Erwerbstätigen für die jeweilige Rentnergeneration aufkommen
müssen, können private und betriebliche Renten verzinslich angespart und somit langfristig aufgebaut werden. Die
Förderung dieser privaten und betrieblichen Renten war Hintergrund der aktuellen Steuer- und Rentenreform. Das
Alterseinkünftegesetz hat zudem weitere Möglichkeiten geschaffen, die Altersvorsorge nach eigenen Wünschen zu
gestalten. Der Staat wird künftig keine „Rundumversorgung“ mehr bieten können. Jeder Einzelne trägt mehr
Verantwortung, seine Lebensplanung aktiv in die Hand zu nehmen.
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