Sinn & Zweck?
Reiserücktrittsversicherung
Eine ergänzende Urlaubsversicherungen ist die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie
übernimmt die Stornokosten wegen Nichtantritt oder Unterbrechnung Ihrer Reise aus Gründen wie z.B.
Krankheit, Tod, Unfall oder höhere Gewalt. Ein wichtiges Indiz für höhere Gewalt ist eine Einreisewarnung
des Auswärtigen Amtes. Bitte schließen Sie bei Reisen ins Ausland in jedem Fall eine Auslandssreisekrankenversicherung
ab,
diese hat eine höhere Priorität. Weiter zu "Unser Rat:"
In den Vertragsbedingungen der Reiseveranstalter sind
unterschiedliche Stornogebühren festgelegt. Vor Gericht wurden in der Vergangenheit folgende Forderungen
akzeptiert:
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Rücktrittszeitpunkt vor
Reisebeginn
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Anteil vom
Reisepreis
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| bis 30 Tage |
4 %
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| 28. bis 22. Tag |
8 %
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| 21. bis 15. Tag |
25 %
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| 14. bis 7. Tag |
40 %
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| ab 6. Tag |
50 %
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| ab 2. Tag |
80 %
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Die
Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie somit vor hohen Stornokosten bei Nichtantritt einer Reise.
Somit haben Sie trotz entgangener Urlaubsfreuden kaum zusätzliche
Kosten.Weiter zu "Unser Rat:"
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