Sinn & Zweck? Rechtsschutzversicherung


Verkehrsrechtsschutz: Am Straßenverkehr nimmt letztendlich jeder teil, der das Haus verlässt. Dort lauert das Risiko: Unachtsame Radfahrer auf dem Bürgersteig, spielende Kinder auf der Straße oder rasende Autofahrer – die Verletzungsgefahr ist groß. Um nach einem Unfall Schuld und Unschuld zu klären und Schadenersatz zu bekommen, ist oft rechtlicher Beistand nötig. Natürlich geht man deshalb nicht immer gleich zum Anwalt oder vor Gericht. Es gibt aber Situationen, in denen Sie von anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwungen sind, Ihr gutes Recht zu verteidigen. Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung geht man bei juristischen Auseinandersetzungen zumindest kein finanzielles Risiko ein, denn Nerven wird es Sie ohnehin kosten. Die Versicherung übernimmt unter anderem die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, bei einer Niederlage vor Gericht auch das Honorar des gegnerischen Anwalts. Sie hilft übrigens nicht nur Autofahrern, zu ihrem Recht zu kommen. Eine solche Police gilt auch für Fußgänger und Radfahrer. Gerade bei Reisen ins Ausland mit dem eigenen Auto, Motorrad oder Wohnmobil ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unverzichtbar. Denn nicht in allen Ländern gibt es nach einem unverschuldeten Unfall – wie in Deutschland – eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall. Muss beispielsweise wegen bleibender körperlicher Schäden nach einem Unfall um Schmerzensgeld oder hohe Entschädigungssummen prozessiert werden, geht das kaum ohne einen versierten einheimischen Rechtsanwalt.
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Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz: Ein Rechtsstreit kann jeden treffen, egal ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeitgeber wegen unberechtigter Kündigung streiten oder ein Handwerker schlecht gearbeitet hat – im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen. Denn: Streit und Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben. Es gibt auch Situationen, in denen Sie von anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwungen sind, Ihr gutes Recht zu verteidigen. Mit einer Rechtsschutzversicherung gehen Sie bei juristischen Auseinandersetzungen zumindest kein finanzielles Risiko ein, denn Nerven wird es Sie ohnehin kosten. Dabei übernimmt die Versicherung unter anderem die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, bei einer Niederlage vor Gericht auch das Honorar des gegnerischen Anwalts. Bei einem Arbeitsrechtsstreit müssen Sie beispielsweise bis zur ersten Instanz, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites, die Anwaltskosten selbst tragen. Je nach Streitwert kommen dann schnell ein paar tausend Euro zusammen. Sind Sie jedoch rechtsschutzversichert, werden die Kosten für den Anwalt übernommen.
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Rechtsschutz für Selbständige/Unternehmen/Freiberufler: Genauso wie Sie eine Rechtsschutzversicherung im Privaten vor den Folgen eines Rechtsstreites schützt, kann sie Sie auch als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken bewahren. Denn auch wenn Sie gern eine Konfrontationen verhindern würden, gibt es Situationen, in denen Sie von Lieferanten, Geschäftspartnern oder anderen in einen Rechtsstreit verwickelt werden und plötzlich gezwungen sind, Ihr gutes Recht und Ihren guten Namen zu verteidigen. Denken Sie z.B. daran, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, im Krankenhaus liegen und Ihnen die gegnerische Versicherung die Zahlung des Verdienstausfalls verweigert. Kennen Sie das?: Sie haben als Unternehmer Ihren Job richtig gut gemacht, Ihr Kunde freut sich und „vergisst“ darüber, die Rechnung zu zahlen. Auch hier springt die richtig ausgewählte Rechtsschutz-Police ein. Beschäftigen Sie z.B. Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen, müssen Sie (wie Ihr Angestellter) die Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsstreit bis zur ersten Instanz, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites, selbst tragen. Je nach Streitwert kommen dann schnell ein paar tausend Euro zusammen. Sind Sie jedoch rechtsschutzversichert, werden die Kosten übernommen. Für Manager mit Organfunktion halten wir den speziellen Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Spezial-Strafrechtsschutz vor.
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