Sinn & Zweck?
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden. Sie leistet für
Schäden, die Sie einem fremden Dritten schuldhaft zugefügt haben. Denn zum Ausgleich dieser Schäden sind Sie
nach bürgerlichem Gesetz (BGB §823 ff.) mit Ihrem gegenwärtigen Vermögen und bis zu 30 Jahre im Rahmen Ihrer
Leistungsfähigkeit verpflichtet. Bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden im privaten Bereich, übernimmt der Versicherer diese Verpflichtung. Zudem beinhaltet Ihre
private Haftpflichtversicherung eine Art „indirekten“ Rechtsschutz, der Sie vor unberechtigten Ansprüchen
schützt. Je nach gewähltem Tarif, können Sie weitere Personen und Familienmitglieder in Ihrem Vertrag
mitversichern.
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Eine Ausnahme bilden Kinder unter sieben
Jahren. Sie können mangels Deliktfähigkeit nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Bei einem Unfall im
Straßenverkehr haften die Eltern neuerdings sogar erst ab einem Alter von zehn Jahren. Wenn die Eltern der sich
noch nicht im deliktfähigen Alter befindlichen Kinder ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen weder der
Privathaftpflichtversicherer noch die Eltern zahlen. Nicht deliktfähige Kinder können Sie jedoch bei den meisten
Versicherern mitversichern, um den Geschädigten nicht auch noch mit seinem Schaden allein zu lassen.
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Achten Sie bei der Wahl Ihres Tarifes
darauf, dass eine so genannte "Forderungsausfalldeckung" eingeschlossen ist. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung
auch für Schäden eintritt, die Ihnen ein Fremder zugefügt hat, den man nicht haftbar machen kann. Z.B. Schäden
durch Personen, die keine PHV abgeschlossen und auch kein pfändbares Vermögen/Einkommen haben.
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Haftpflichtversicherungen gibt es für die
verschiedensten Bereiche und in den verschiedensten Formen, z.B. für Tiere, Surfbretter, Haus und Grundbesitz,
Öltanks. Je nachdem wer oder was den Schaden verursachen kann.
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