Sinn & Zweck? Krankenhauszusatzversicherung


Die §§ 6 ff SGB (Sozialgesetzbuch) regeln, ob für Sie Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Grundsätzlich müssen Sie mit ihrem Gehalt über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegen und bereits drei aufeinander folgende Kalenderjahre die zu diesem Zeitpunkt geltende Versicherungspflichtgrenze überstiegen haben. Trifft dieser Umstand nicht auf Sie zu, sind Sie, wie die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und vom Dienst habenden Arzt behandelt. Die Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich an die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Weiter zu "Unser Rat:"

Durch Reformen der Bundesregierung vor allem wegen der negativen Finanzsituation der Krankenkassen, wird der gesetzliche Versicherungsschutz regelmäßig reduziert. Die medizinische Grundversorgung wird zwar durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt, doch was ist, wenn Sie als Patient im Krankheitsfall lieber rundum abgesichert sein möchten und gegebenenfalls – bspw. im Krankenhaus – einen gewissen Komfort genießen wollen oder eine bestimmte Klinik auswählen möchten? Durch eine private Zusatzversicherung können Sie sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sichern (mit Ausnahme reiner Privatkliniken, da die Vorleistung der Kasse erforderlich ist). Mit einer Krankenhauszusatzversicherung besteht zudem grundsätzlich Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Dies bedeutet, dass alle Untersuchungen, die Operationen und auch Visiten durch den jeweiligen Chefarzt ausgeführt werden können.
Weiter zu "Unser Rat:"

Innerhalb der Krankenhauszusatzversicherung werden Wahlleistungs- und Restkostentarife unterschieden: Bei einer Zusatzversicherungen mit Wahlleistungstarif werden nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen. Sucht ein Patient aus bestimmten Gründen nicht das nächstgelegene Krankenhaus bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurde, auf, sondern lässt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren Tagespflegesätzen einweisen, so werden die daraus resultierenden höheren Kosten nicht von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen der beiden Krankenhäuser muss hier vom Patienten selbst gezahlt werden, da auch die gesetzliche Krankenversicherung dafür nicht aufkommt. Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif wird zusätzlich auch der erhöhte Tagespflegesatz z.B. einer Uni-Klinik übernommen. Beim Restkostentarif werden also alle Kosten voll erstattet, nachdem die gesetzliche Kasse vorgeleistet hat, beim Wahlleistungstarif hingegen lediglich die Chefarztbehandlung und der Zimmerzuschlag. Wer trotz privater Versicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nimmt – also Mehrbettzimmer statt versichertem Einzelzimmer und Stationsarzt statt Chefarzt – erhält als Ausgleich ein Tagegeld.

Weiter zu "Unser Rat:"


Garantie: Preise direkt vom Versicherer, Datensicherheit durch SSL-Verschlüsselung

 T E S T S I E G E R T A R I F E


Hier finden Sie die besten und empfehlenswertesten Tarife: