Sinn & Zweck? Kraftfahrtversicherung


Zum Ihrem besseren Verständnis haben wir die Kraftfahrzeugversicherung in 5 Bestandteile getrennt.

1. Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers Pflicht. Es sei denn Sie wollen das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegen. Der gesetzliche Pflichtversicherungsschutz beträgt 7,5 Million € für Personen- und 1 Million € für Sachschäden. Wie Ihre private Haftpflichtversicherung wehrt die Kfz – Haftpflicht unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Leistungseinschränkungen müssen Sie erwarten bei:

  • Fahrerflucht,
  • fehlender Betriebserlaubnis,
  • unzureichender Fahrsicherheit,
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss und
  • Fahren ohne Führerschein.

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2. Eine Teilkaskoversicherung sollten Sie abschließen, wenn Ihr Fahrzeug jünger als 8 Jahre ist. Ist Ihr Fahrzeug älter, gilt es die Beiträge mit dem Versicherungsschutz ins Verhältnis zu setzen. Dabei könnte z.B. eine Rolle spielen ob Sie in der Stadt leben wo z.B. Haarwildunfälle seltener vorkommen aber dafür das Diebstahlrisiko höher ist. Die Teilkasko ersetzt Ihnen Schäden die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoss mit Haarwild, Glasbruch und ggf. bei Marderbiss oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung entstehen zum Zeitwert.
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3. Die Vollkaskoversicherung ist besonders wichtig für Neufahrzeuge und finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge. Sie leistet über den Umfang der Teilkaskoversicherung hinaus für:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Vandalismus durch fremde Dritte

Sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung sehen verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung vor, die Ihren Beitrag mindern.
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4. Die Insassenunfallversicherung leistet bei Gebrauch Ihres Fahrzeuges für Verletzungen oder bei Tod der Insassen. Diese Ansprüche sind jedoch regelmäßig über Ihre Kfz – Haftpflichtversicherung gedeckt, sodass eine Insassenunfallversicherung rational nicht ratsam ist. Haftpflichtansprüche bedeuten stets jedoch Mindestansprüche. Das heißt, es wird um die Mindestentschädigung z.B. bei Personenschäden verhandelt. Wenn Sie möchten, dass Mitfahrer im Falle des Falles eine bessere Entschädigung erhalten, wählen Sie die Insassenunfallversicherung.
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5. Wenn Sie oft auf Reisen sind, können Sie Ihre Kfz – Versicherung durch einen Schutzbrief erweitern. Abschlepp- oder Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall sowie die Beschaffung eines Mietwagens gehören häufig zu den angebotenen Leistungen. Unter Umständen werden auch Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland oder Bestattungs- und Überführungskosten übernommen. Sind Sie bereits Mitglied in einem Automobilclub sollten Sie zuvor die Leistungen des angebotenen Schutzbriefes vergleichen.
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