Sinn & Zweck?
Kraftfahrtversicherung
Zum Ihrem besseren Verständnis haben wir
die Kraftfahrzeugversicherung in 5 Bestandteile getrennt.
1. Die Kfz - Haftpflichtversicherung ist
für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers Pflicht. Es sei denn Sie wollen das Fahrzeug nicht auf
öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegen. Der gesetzliche Pflichtversicherungsschutz beträgt 7,5 Million €
für Personen- und 1 Million € für Sachschäden. Wie Ihre private Haftpflichtversicherung wehrt die Kfz – Haftpflicht
unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Leistungseinschränkungen müssen Sie erwarten bei:
-
Fahrerflucht,
-
fehlender Betriebserlaubnis,
-
unzureichender Fahrsicherheit,
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Alkohol- oder Drogeneinfluss und
-
Fahren ohne Führerschein.
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2. Eine Teilkaskoversicherung sollten Sie
abschließen, wenn Ihr Fahrzeug jünger als 8 Jahre ist. Ist Ihr Fahrzeug älter, gilt es die Beiträge mit dem
Versicherungsschutz ins Verhältnis zu setzen. Dabei könnte z.B. eine Rolle spielen ob Sie in der Stadt leben wo
z.B. Haarwildunfälle seltener vorkommen aber dafür das Diebstahlrisiko höher ist. Die Teilkasko ersetzt Ihnen
Schäden die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoss mit
Haarwild, Glasbruch und ggf. bei Marderbiss oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung entstehen zum Zeitwert.
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3. Die Vollkaskoversicherung ist
besonders wichtig für Neufahrzeuge und finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge. Sie leistet über den Umfang der
Teilkaskoversicherung hinaus für:
-
Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. bei
selbstverschuldeten Unfällen
-
Fahrerflucht des Unfallgegners
-
Vandalismus durch fremde Dritte
Sowohl die Teil- als auch die
Vollkaskoversicherung sehen verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung vor, die Ihren Beitrag
mindern.
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4. Die Insassenunfallversicherung leistet bei Gebrauch Ihres
Fahrzeuges für Verletzungen oder bei Tod der Insassen. Diese Ansprüche sind jedoch regelmäßig über Ihre Kfz –
Haftpflichtversicherung gedeckt, sodass eine Insassenunfallversicherung rational nicht ratsam ist.
Haftpflichtansprüche bedeuten stets jedoch Mindestansprüche. Das heißt, es wird um die Mindestentschädigung z.B.
bei Personenschäden verhandelt. Wenn Sie möchten, dass Mitfahrer im Falle des Falles eine bessere Entschädigung
erhalten, wählen Sie die Insassenunfallversicherung.
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5. Wenn Sie oft auf Reisen sind, können Sie Ihre Kfz –
Versicherung durch einen Schutzbrief erweitern. Abschlepp- oder Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall sowie die
Beschaffung eines Mietwagens gehören häufig zu den angebotenen Leistungen. Unter Umständen werden auch Kosten für
einen Krankenrücktransport aus dem Ausland oder Bestattungs- und Überführungskosten übernommen. Sind Sie bereits
Mitglied in einem Automobilclub sollten Sie zuvor die Leistungen des angebotenen Schutzbriefes
vergleichen.
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