Sinn & Zweck? Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht
Ein Muss für Vermieter. Als Eigentümer eines Grundstückes (auch unbebaut) oder Hauses
(auch Eigentumswohnung) sind Sie verpflichtet, es in verkehrssicherem Zustand und gefahrenfrei für Dritte zu
halten. Es geht also in diesem Fall um die Verkehrssicherungspflicht. Und diese schließt z. B. die
Wegesicherheit ein (Beleuchtung, Schnee- und Eisfreiheit, usw.). Kommt eine andere Person zu Schaden, können
Sie als Eigentümer haftbar gemacht werden. Dieses Risiko übernimmt für die erste selbstgenutzte Immobilie im
Inland in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Für weitere und vor allem vermietete Immobilien (auch
für die vermietete Doppelhaushälfte), kann das eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
erledigen. Weiter zu "Unser
Rat:"
Eigentumswohnungen sind in manchen Fällen
direkt über die Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung in einer Police versichert. Ob und in welchem Umfang Ihr
Haus, Ihr Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung bereits in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen
sind, sollten sie vor Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei Ihrem
Versicherer erfragen. Schützen Sie sich auf jeden Fall auch in diesem Bereich vor berechtigten oder unberechtigten
Ansprüchen Dritter. Weiter zu "Unser
Rat:"
|