Sinn & Zweck? Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht


Ein Muss für Vermieter. Als Eigentümer eines Grundstückes (auch unbebaut) oder Hauses (auch Eigentumswohnung) sind Sie verpflichtet, es in verkehrssicherem Zustand und gefahrenfrei für Dritte zu halten. Es geht also in diesem Fall um die Verkehrssicherungspflicht. Und diese schließt z. B. die Wegesicherheit ein (Beleuchtung, Schnee- und Eisfreiheit, usw.). Kommt eine andere Person zu Schaden, können Sie als Eigentümer haftbar gemacht werden. Dieses Risiko übernimmt für die erste selbstgenutzte Immobilie im Inland in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Für weitere und vor allem vermietete Immobilien (auch für die vermietete Doppelhaushälfte), kann das eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erledigen.
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Eigentumswohnungen sind in manchen Fällen direkt über die Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung in einer Police versichert. Ob und in welchem Umfang Ihr Haus, Ihr Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung bereits in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind, sollten sie vor Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei Ihrem Versicherer erfragen. Schützen Sie sich auf jeden Fall auch in diesem Bereich vor berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen Dritter.
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